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Ein ungeeignetes Beispiel (2-Zimmerwohnung) widerlegt nicht die Anordnung in Berlin, Gästetoiletten als Luxussanierung anzusehen.Einmal davon abgesehen dass es nicht (nur) um Berlin im speziellen geht/ging in der Diskussion, erklärst du mir trotzdem den mir wohl nicht ganz verständlichen dringenden Handlungsbedarf, in beispielsweise einer 2 Zimmerwohnung, welche privat vermietet wird, eine''dringend notwendige'' Gästetoilette integrieren zu wollen/müssen? Über den Kopf des Mieters hinweg?
Deinen Worten nach ist jede Wohnverbesserung eine Luxussanierung.Oder formuliert - gibt es in Berlin eine gesetzliche Bestimmung welche Vermieter verpflichtet, egal ob Einzimmer oder mehrere Zimmer vermietet werdenpro Wohneinheit, einen Balkon anbauen zu müssen oder bzw. und gleichzeitig noch ein Gästeklo?!!!
Oder wo siehst du einen kausalen Widerspruch zu meiner Bemerkung mit den sogenannten Luxussanierungen durch geldgeile Vermieter?!?
Du meinst, Mieter würden lieber in Altbauwohnungen mit einer Toilette auf den Zwischengeschoß leben, als in einer Wohnung mit eigener Toilette?
Eigene Toilette ist Luxus?
Man muss dem Vermieter schon die Möglichkeit geben, die vermieteten Wohnungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Ansonsten es noch massenweise Wohnungen mit Ölofenbeheizung geben würde.