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Gericht gnadenlos: Frau aus Waldheim soll für Lebkuchen-Klau in den Knast

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Gericht gnadenlos: Frau aus Waldheim soll für Lebkuchen-Klau in den Knast

Jetzt sind wir schon so weit, dass Mundraub einen ins Gefängnis bringen kann.



https://www.lvz.de/Region/Doebeln/G...aldheim-soll-fuer-Lebkuchen-Klau-in-den-Knast

Eine Waldheimerin geht in Döbeln „einklaufen“. Lebkuchen und Mülltüten für 17 Euro können die Vorbestrafte nun ins Gefängnis bringen.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung. Quelle: dpa
Waldheim/Döbeln

Der Mann sitzt schon. Nun soll auch seine Frau ins Gefängnis. Drei Monate nach ihrer letzten Gerichtsverhandlung stahl eine Endzwanzigerin aus Waldheim im Döbelner Kaufland Lebkuchen und Müllbeutel im Wert von rund 17 Euro. Der Ladendetektiv erwischte sie und das Kaufland stellte Strafantrag. Das war im Oktober 2018. Im Juli hatte sie das Schöffengericht des Amtsgerichtes Döbeln wegen eines Drogenverbrechens zu einem Jahr und acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Als sie noch in Leisnig lebte, hatte die Frau Crystal in größeren Mengen vertickt. Sie begründete das mit der familiären Situation, den Kindern überfordert gewesen zu sein, nachdem ihr Mann ins Gefängnis gekommen war.
Selbst Staatsanwalt für Bewährung

Im aktuellen Prozess gab sie dem Hartz-IV-Amt eine Mitschuld an dem Diebstahl. „Meine Mandantin hat kein Hartz IV gekriegt. Sie hat aus einer Notsituation heraus Lebensmittel gestohlen und wurde erwischt“, räumte Rechtsanwalt Peter Hollstein für die Endzwanzigerin ein. „Gut, Lebkuchen sättigen auch, wenn man nichts anderes hat“, sagte Staatsanwalt Markus Schori in seinem Schlussvortrag. „Ohne das wirklich gut begründen zu können, beantrage ich zwei Monate Haft mit Bewährung.“ Peter Hollstein schloss sich dem an, bat jedoch das Gericht auch über eine Geldstrafe nachzudenken.

Sieben Mal vorbestraft

Richterin Karin Fahlberg zeigte sich dann aber relativ gnadenlos. „Mich überzeugt das nicht“, sagte sie über die Schlussvorträge und das, was sie sonst im Prozess über und von der Angeklagten hörte. Anderthalb Monate Haft wegen Diebstahls lautete ihr Urteil. Ohne Bewährung! Wegen der vielen und auch einschlägigen Vorstrafen ist so eine kurze Freiheitsstrafe rechtlich möglich. Seit 2017 verurteilten Gerichte die Deutsche sieben Mal wegen Diebstahls, Betruges, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Drogenverbrechens. Der eigentlich geringfügige Diebstahl im Kaufland ist zudem ein Bruch der Bewährung. Auch die an die Probezeit geknüpften Auflagen nahm die gebürtige Tschechin nicht so genau.
Auflagen nicht erfüllt

Die Vorsitzende führte Berichte der Bewährungshilfe ins Hauptverfahren ein. Demnach hatte die Angeklagte Termine geschwänzt und auch keine Abstinenznachweise vorgelegt, wohl weil sie weiterhin Crystal nahm. „Im Juli kriegen Sie hier Bewährung und drei Monate später marschieren Sie los, gehen stehlen und alles was ich von Ihnen höre ist: Die anderen sind schuld“, sagte die Vorsitzende, als sie das Urteil begründete. „Ich habe das Gefühl, Sie nehmen das alles nicht ernst.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, droht der Widerruf der Bewährung. Dann dauert der Gefängnisaufenthalt der jungen Freu deutlich länger, als sechs Wochen.
 

Horatio

Deutscher Bundeskanzler
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Mundraub wäre es gewesen, hätte die Frau den Lebkuchen im Laden verspeist.
Fortgesetzter Diebstahl hingegen muss irgendwann nunmal konsequenzen haben.
Die Gründe der Frau sind dabei außen vor. Da muss man sich woanders beschweren,
nicht beim Rechtssystem.
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Jetzt sind wir schon so weit, dass Mundraub einen ins Gefängnis bringen kann.



https://www.lvz.de/Region/Doebeln/G...aldheim-soll-fuer-Lebkuchen-Klau-in-den-Knast

Eine Waldheimerin geht in Döbeln „einklaufen“. Lebkuchen und Mülltüten für 17 Euro können die Vorbestrafte nun ins Gefängnis bringen.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung. Quelle: dpa
Waldheim/Döbeln

Der Mann sitzt schon. Nun soll auch seine Frau ins Gefängnis. Drei Monate nach ihrer letzten Gerichtsverhandlung stahl eine Endzwanzigerin aus Waldheim im Döbelner Kaufland Lebkuchen und Müllbeutel im Wert von rund 17 Euro. Der Ladendetektiv erwischte sie und das Kaufland stellte Strafantrag. Das war im Oktober 2018. Im Juli hatte sie das Schöffengericht des Amtsgerichtes Döbeln wegen eines Drogenverbrechens zu einem Jahr und acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Als sie noch in Leisnig lebte, hatte die Frau Crystal in größeren Mengen vertickt. Sie begründete das mit der familiären Situation, den Kindern überfordert gewesen zu sein, nachdem ihr Mann ins Gefängnis gekommen war.
Selbst Staatsanwalt für Bewährung

Im aktuellen Prozess gab sie dem Hartz-IV-Amt eine Mitschuld an dem Diebstahl. „Meine Mandantin hat kein Hartz IV gekriegt. Sie hat aus einer Notsituation heraus Lebensmittel gestohlen und wurde erwischt“, räumte Rechtsanwalt Peter Hollstein für die Endzwanzigerin ein. „Gut, Lebkuchen sättigen auch, wenn man nichts anderes hat“, sagte Staatsanwalt Markus Schori in seinem Schlussvortrag. „Ohne das wirklich gut begründen zu können, beantrage ich zwei Monate Haft mit Bewährung.“ Peter Hollstein schloss sich dem an, bat jedoch das Gericht auch über eine Geldstrafe nachzudenken.

Sieben Mal vorbestraft

Richterin Karin Fahlberg zeigte sich dann aber relativ gnadenlos. „Mich überzeugt das nicht“, sagte sie über die Schlussvorträge und das, was sie sonst im Prozess über und von der Angeklagten hörte. Anderthalb Monate Haft wegen Diebstahls lautete ihr Urteil. Ohne Bewährung! Wegen der vielen und auch einschlägigen Vorstrafen ist so eine kurze Freiheitsstrafe rechtlich möglich. Seit 2017 verurteilten Gerichte die Deutsche sieben Mal wegen Diebstahls, Betruges, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Drogenverbrechens. Der eigentlich geringfügige Diebstahl im Kaufland ist zudem ein Bruch der Bewährung. Auch die an die Probezeit geknüpften Auflagen nahm die gebürtige Tschechin nicht so genau.
Auflagen nicht erfüllt

Die Vorsitzende führte Berichte der Bewährungshilfe ins Hauptverfahren ein. Demnach hatte die Angeklagte Termine geschwänzt und auch keine Abstinenznachweise vorgelegt, wohl weil sie weiterhin Crystal nahm. „Im Juli kriegen Sie hier Bewährung und drei Monate später marschieren Sie los, gehen stehlen und alles was ich von Ihnen höre ist: Die anderen sind schuld“, sagte die Vorsitzende, als sie das Urteil begründete. „Ich habe das Gefühl, Sie nehmen das alles nicht ernst.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, droht der Widerruf der Bewährung. Dann dauert der Gefängnisaufenthalt der jungen Freu deutlich länger, als sechs Wochen.

Die Sachsen bleiben ihrer Tradition treu :

https://de.wikipedia.org/wiki/Waldheimer_Prozesse
 
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Mundraub wäre es gewesen, hätte die Frau den Lebkuchen im Laden verspeist.
Fortgesetzter Diebstahl hingegen muss irgendwann nunmal konsequenzen haben.
Die Gründe der Frau sind dabei außen vor. Da muss man sich woanders beschweren,
nicht beim Rechtssystem.


Schon lustig, wenn sich Leute mit solch "Rechtswissen" austauschen....wo gibt es denn den Paragraphen *Mundraub*. Ist's noch ein Überbleibsel des "DDR-Anwalts" ....:eek:
 

zwei2Raben

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Ist eine Wiedereinführung der Ethik mit der SPD zu machen?
 

Le Bon

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Jetzt sind wir schon so weit, dass Mundraub einen ins Gefängnis bringen kann.
Seit wann sind Mülltüten eßbar? Ziehe die Frage zurück, es galten auch Haushaltsgegenstände.

Ich zähle zusammen:

1. Mann im Knast (weshalb?)
2. Bewährungsstrafe wegen des Handelns mit harten Drogen (Ist sehr komisch!)
3. Weib klaut Mülltüten und Lebkuchen.

Da könnte ein Dämpfer ganz hilfreich sein, nur ich vermute, sie bleibt kriminell.
 
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Le Bon

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Ich denke schon. Die sind da auf einem guten Weg.


Gruß, hoksila
Interessant, daß das durch die (Lügen)Medien thematisiert wird. Ist ja auch so luschtich!:mad: Ich vermute, 95% meiner Landsleute haben darüber laut gelacht und nix gemerkt!
 
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Jetzt sind wir schon so weit, dass Mundraub einen ins Gefängnis bringen kann.



https://www.lvz.de/Region/Doebeln/G...aldheim-soll-fuer-Lebkuchen-Klau-in-den-Knast

Eine Waldheimerin geht in Döbeln „einklaufen“. Lebkuchen und Mülltüten für 17 Euro können die Vorbestrafte nun ins Gefängnis bringen.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung.
Eine Waldheimerin stielt Lebkuchen und Mülltüten. Da stand sie unter Bewährung. Quelle: dpa
Waldheim/Döbeln

Der Mann sitzt schon. Nun soll auch seine Frau ins Gefängnis. Drei Monate nach ihrer letzten Gerichtsverhandlung stahl eine Endzwanzigerin aus Waldheim im Döbelner Kaufland Lebkuchen und Müllbeutel im Wert von rund 17 Euro. Der Ladendetektiv erwischte sie und das Kaufland stellte Strafantrag. Das war im Oktober 2018. Im Juli hatte sie das Schöffengericht des Amtsgerichtes Döbeln wegen eines Drogenverbrechens zu einem Jahr und acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Als sie noch in Leisnig lebte, hatte die Frau Crystal in größeren Mengen vertickt. Sie begründete das mit der familiären Situation, den Kindern überfordert gewesen zu sein, nachdem ihr Mann ins Gefängnis gekommen war.
Selbst Staatsanwalt für Bewährung

Im aktuellen Prozess gab sie dem Hartz-IV-Amt eine Mitschuld an dem Diebstahl. „Meine Mandantin hat kein Hartz IV gekriegt. Sie hat aus einer Notsituation heraus Lebensmittel gestohlen und wurde erwischt“, räumte Rechtsanwalt Peter Hollstein für die Endzwanzigerin ein. „Gut, Lebkuchen sättigen auch, wenn man nichts anderes hat“, sagte Staatsanwalt Markus Schori in seinem Schlussvortrag. „Ohne das wirklich gut begründen zu können, beantrage ich zwei Monate Haft mit Bewährung.“ Peter Hollstein schloss sich dem an, bat jedoch das Gericht auch über eine Geldstrafe nachzudenken.

Sieben Mal vorbestraft

Richterin Karin Fahlberg zeigte sich dann aber relativ gnadenlos. „Mich überzeugt das nicht“, sagte sie über die Schlussvorträge und das, was sie sonst im Prozess über und von der Angeklagten hörte. Anderthalb Monate Haft wegen Diebstahls lautete ihr Urteil. Ohne Bewährung! Wegen der vielen und auch einschlägigen Vorstrafen ist so eine kurze Freiheitsstrafe rechtlich möglich. Seit 2017 verurteilten Gerichte die Deutsche sieben Mal wegen Diebstahls, Betruges, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Drogenverbrechens. Der eigentlich geringfügige Diebstahl im Kaufland ist zudem ein Bruch der Bewährung. Auch die an die Probezeit geknüpften Auflagen nahm die gebürtige Tschechin nicht so genau.
Auflagen nicht erfüllt

Die Vorsitzende führte Berichte der Bewährungshilfe ins Hauptverfahren ein. Demnach hatte die Angeklagte Termine geschwänzt und auch keine Abstinenznachweise vorgelegt, wohl weil sie weiterhin Crystal nahm. „Im Juli kriegen Sie hier Bewährung und drei Monate später marschieren Sie los, gehen stehlen und alles was ich von Ihnen höre ist: Die anderen sind schuld“, sagte die Vorsitzende, als sie das Urteil begründete. „Ich habe das Gefühl, Sie nehmen das alles nicht ernst.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, droht der Widerruf der Bewährung. Dann dauert der Gefängnisaufenthalt der jungen Freu deutlich länger, als sechs Wochen.

Ich kann das Urteil nachvollziehen. Wer gegen seine Bewährung verstößt, der hatte seine Chance bereits. Die Frau braucht einen Entzug und nicht Lebkuchen.
 

Commander

Deutscher Bundeskanzler
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Das Urteil ist richtig, bei Bewährungsversagen folgt der Knast.

Und auch wenn nur Lebensmittel geklaut werden ist das trotzdem Diebstahl und kein Mundraub.

Der Unterschied zwischen Mundraub und Diebstahl:

Ich ess gerade einen Lebkuchen, dann reisst mir jemand diesen aus der Hand um den selber weiter zu essen.
Ab dann reden wir von einem Mundraub.

Die Frau klaute aber noch Lebkuchen der bei Kaufland im Geschäft als Ware lag, daher ist ein Waren-/Ladendiebstahl, und es macht auch KEINEN Unterschied ob es sich nun um Lebensmittel oder Unterhaltungselektronik handelt.

Der Gesetzgeber sieht da halt zunächst eine Bewährungstrafe vor wenn die nicht wirkt dann gibt es eben eine kleine Haftstrafe.
Das hat nichts mit gnaenlos zu tun das ist richtig so.

Davon abgesehen ist Lebkuchen auch kein Grundnahrungsmittel sondern ein Genussmittel, von dem die Ärzte eh abraten.
Wer sich wegen so ein Sch... in den Knast bringt hat von mir kein Mitleid zu erwarten.
 

admonitor

Frischling
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Klingt nach einer notorischen Querulantin die nach der zigten Vorstrafe und auf Bewährung eben irgendwann einfährt. Kein Normalbürger geht in den Knast wenn er etwas klaut, die eigentliche Frage sollte lauten, wieso saß die Frau nicht schon im Knast, hat immerhin mit Meth gedealt.
 

Zentrifug'

Deutscher Bundeskanzler
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Fettung: Zentrifug'
(....) Davon abgesehen ist Lebkuchen auch kein Grundnahrungsmittel sondern ein Genussmittel, von dem die Ärzte eh abraten.
....
:D

Jo, auch sowas kann massiv strafverschärfend wirken.

Hätte sie lieber in Bayern Bier geklaut, denn das zählt dort als Grundnahrungsmittel.;)
 
OP
Kukutsch
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Ja gut, die Mülltüten.

In der DDR ist ein Teil des hausmülls gleich geradeaus in den Ofen gelangt. und wurde in Wärme umgewandelt

Ich kann das Urteil nachvollziehen. Wer gegen seine Bewährung verstößt, der hatte seine Chance bereits. Die Frau braucht einen Entzug und nicht Lebkuchen.

Vielleicht macht ja auch Lebkuchen und dessen geschmack süchtig
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Mundraub wäre es gewesen, hätte die Frau den Lebkuchen im Laden verspeist.
Fortgesetzter Diebstahl hingegen muss irgendwann nunmal konsequenzen haben.
Die Gründe der Frau sind dabei außen vor. Da muss man sich woanders beschweren,
nicht beim Rechtssystem.

Wenn man schon bei den großen und allergrößten Betrügern, geradezu liebevoll „Schummler“ genannt, zur Seite schaut und darauf baut, dass sich die empörte Volksseele schnell wieder beruhigt, dann muss man wenigstens bei den kleinen und allerkleinsten Gaunern hart durchgreifen!
 
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