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PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 29 «  

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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diese Antwort hatte ich befürchte, wenn nicht sogar gewußt

die Frage also:
was tun ?!
Bei allen Betroffenen die neue Adresse mitteilen. Manchmal erreicht man damit eine längere Frist.
Je nach Vorgang ist man verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Bei allen Betroffenen die neue Adresse mitteilen. Manchmal erreicht man damit eine längere Frist.
Je nach Vorgang ist man verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
"lustig"

du brauchst also Jemanden, der regelmäßig deine Post öffnet und auch noch fristgerecht in deinem Namen reagiert (wenn er das überhaupt formell darf), nur weil du mal 4 Wochen nicht zuhause bist
na, da hast du doch schon mal eine Regulierung, deren Sinnhaftigkeit du mal hinterfragen solltest
 

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