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Das ist kein Unsinn, so war es mal...Völliger Unsinn .....
Man pflastert den ' Nichtzahler' mit Mahnbescheiden nur so zu ........
Das Thema geht dann vor das zuständige Amtsgericht und bei Nichtzahlung nach ca. 3 Jahren z.B. ; ...
...kannst du schon das Doppelte der ursprünglichen Forderung abdrücken ............
Und so ist es aber nicht mehr! Alle AG wissen mittlerweile Bescheid darüber, dass es keine Urteile zu einer Zwangsfändung mehr fällen darf. Wies scheint, halten sie sich auch daran. Nur ein Gericht konnte eine Zwangspfändung anordnen. Es wird sich kein Gerichtsvollzieher mehr finden, sie dürfen es schlichtweg nicht als Freiberufler. Das betrifft auch Finanzämter, Polizei, Stadtverwaltungen...
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