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Grundrechte Katalog - wer braucht sowas?

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Ein Grundrechtekatalog ist für Enrtrechtete aber nicht für Menschen, und den kann sich jeder Republikaner und bekennende parlamentarische Demokrat in den Allerwertesten stecken. Im Grunde steckt hinter dem Begriff Grundrechte(-katalog) für jedermann ganz offensichtlich zu erkennen nichts anderes als eine Herrschaftsform die einem Rechte zugesteht, aber nicht die Rechtsfähigkeit von Geburt an, also kein originäres Recht, keine Rechtssubjektivität.

weiterlesen hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/02/01/grundrechtekatalog-wer-braucht-sowas/
 
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Ein Grundrechtekatalog ist für Enrtrechtete aber nicht für Menschen, und den kann sich jeder Republikaner und bekennende parlamentarische Demokrat in den Allerwertesten stecken. Im Grunde steckt hinter dem Begriff Grundrechte(-katalog) für jedermann ganz offensichtlich zu erkennen nichts anderes als eine Herrschaftsform die einem Rechte zugesteht, aber nicht die Rechtsfähigkeit von Geburt an, also kein originäres Recht, keine Rechtssubjektivität.

weiterlesen hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/02/01/grundrechtekatalog-wer-braucht-sowas/

+++++++++++++++

Zitat:
ich bin beseelter Mensch aus Fleisch und Blut geboren und bekomme mit der Geburt die Rechtsfähigkeit (also eine Natürliche Person). So habe ich unveräußerliche, unverhandelbare und unverletzliche Naturrechte. Einzige Ausnahme sind die Rechte, die sich die Gemeinschaft für ein friedliches Zusammenleben per Verfassung eingeschränkt haben.

Das BGB ist für Natürliche Personen das schönste Gesetz der Welt, weil für diese nur die §§1-20 gelten und für alles andere meine mündige und kompetente Willenserklärung nötig ist (gültige Unterschrift unter einem Vertrag), hat man mich getäuscht kann ich das Geschäft jeder Zeit rückgängig machen. Also für was brauchen wir Grundrechte und Menschenrechte noch mal? Um die Rechte der Menschen (Volkssouveräne) einzuschränken?

§1BGB+§677BGB+§119BGB

das ist besser als jedes Grund- oder Menschenrecht. Natürlich nur wenn EGBGB Art 7+10 §1BGB nicht aushebelt - Lach. Also in der BRD nicht anwendbar die Kombination, deswegen brauchen die republikanischen Vollpfosten hier auch einen Grundrechtekatalog, wenn er denn nicht vom Gesetzgeber schon aufgehoben wurde.

Wenn ein Mensch die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person, sie braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereinsregister oder Handelsregister und braucht auch keinen Vertreter der die Rechte und Pflichten wahrnimmt. Ist das hier in der BRD Realität?

Eine Juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, die die Juristische Person per Gesetz bekommt und nur durch einen Vertreter wahrnehmen kann. Ist das hier in der BRD Realität auch für sogenannte natürliche Personen?

Sonst aber noch richtig im Kopf?
 
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Du dokumentierst hier nur, wie miserabel Dein Rechtsverständnis ist.

Die Grundrechte werden durch Gesetze nicht ausgehebelt, sie haben Schranken, was jedem klar denkenden Mensch einleuchtet, denn es ist eine Notwendigkeit.

Gesetze und Rechte sollte man nicht nur lesen, man sollte sich it ihnen auseinander setzen und sie in einen gesellschaftlichen Zusammenhang bringen. Könntest Du dies, wäre Dir so manches klar.
 
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Du dokumentierst hier nur, wie miserabel Dein Rechtsverständnis ist.

Die Grundrechte werden durch Gesetze nicht ausgehebelt, sie haben Schranken, was jedem klar denkenden Mensch einleuchtet, denn es ist eine Notwendigkeit.

Gesetze und Rechte sollte man nicht nur lesen, man sollte sich it ihnen auseinander setzen und sie in einen gesellschaftlichen Zusammenhang bringen. Könntest Du dies, wäre Dir so manches klar.

Nein eben nicht, du zeigst wie schlecht dein Demokratieverständnis ist. Dass ihr das nicht versteht, zeigt einfach nur wie verkommen eure Vorstellung von Freiheit mitlerweile ist, die ihr mit demokratischem Parlamentarismus und dem Regelmonopol der Republik gleichsetzt.

In einer Basisdemokratie braucht es keine Grundrechte, denn es braucht nur Gesetze um die von Geburt an bestehenden Rechte einzuschränken. Und die geben sich die Menschen in den Gemeinden. Und nicht andersherum von oben herab, so wie in der BRD man seine Rechte an ein Parlament abgibt und im Fall der Fälle Grundrechte einklagt (wo hinzukommt das eine Staatshaftung gar nicht definiert ist).
Wie verkommen ist das bitteschön, den Staatsphilosphen wie Voltaire, Rousseau, Robespierre und letztendlich Marx haben wir die ganze verkorkste Vorstellung über Freiheit und Staat zu verdanken..

Ich zitiere Klaus sehr gerne denn er trifft den Nagel auf den Kopf:
http://staatschuldenluege.wordpress...mokratie-schlaft-wacht-in-einer-diktatur-auf/
 
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Nein eben nicht, du zeigst wie schlecht dein Demokratieverständnis ist. Dass ihr das nicht versteht, zeigt einfach nur wie verkommen eure Vorstellung von Freiheit mitlerweile ist, die ihr mit demokratischem Parlamentarismus und dem Regelmonopol der Republik gleichsetzt.

In einer Basisdemokratie braucht es keine Grundrechte, denn es braucht nur Gesetze um die von Geburt an bestehenden Rechte einzuschränken. Und die geben sich die Menschen in den Gemeinden. Und nicht andersherum von oben herab, so wie in der BRD man seine Rechte an ein Parlament abgibt und im Fall der Fälle Grundrechte einklagt (wo hinzukommt das eine Staatshaftung gar nicht definiert ist).
Wie verkommen ist das bitteschön, den Staatsphilosphen wie Voltaire, Rousseau, Robespierre und letztendlich Marx haben wir die ganze verkorkste Vorstellung über Freiheit und Staat zu verdanken..

Ich zitiere Klaus sehr gerne denn er trifft den Nagel auf den Kopf:
http://staatschuldenluege.wordpress...mokratie-schlaft-wacht-in-einer-diktatur-auf/

Oh, mit meinem Demokratieverständnis ist alles ok, es steht auf einer breiten Basis, was das Verständnis für Rechtssysteme und die Wechselwirkung von Rechten und Pflichten einschließt.

Grundrechte gewährleisten Dir, dass die Gesetze diese nicht unzulässig einschänken. Diese Grundrechte bestehen vor der Geburt bis über den Tod hinaus.

Dein Problem ist eine Scheingesellschaft der Du anhängst. Diese zu rechtfertigen musst Du andere nieder machen. Du bleibst dabei nebulös, weil die Du Auseinandersetzung scheuen musst.
 
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1. Grundrechte gewährleisten Dir, dass die Gesetze diese nicht unzulässig einschänken. 2. Diese Grundrechte bestehen vor der Geburt bis über den Tod hinaus.

Zu 1.
Du verstehst es immer noch nicht. Zu 1. Der natürlichen Person ein Rechtssubjekt, einem Träger von Rechten und Pflichten von Geburt an, können nur die Gesetze die Rechte einschränken die in einer Verfassung verabschiedet wurden, für alles andere braucht es meinen Willen und meine Unterschrift bzw eine Volksabstimmung, es kann keiner Rechtsgeschäfte gegen meinen Willen durchfürhen - Verweis: §677BGB und §119BGB. Der Staat ist nur dazu da die Verfassungsumsetzung zu garantieren, mehr nicht. Der Staat hat NUR klaren Verordnungen und Gesetzen, streng nach VERFASSUNGEN zu folgen und JEDES Abweichen hat mit Höchststrafen geahndet zu werden.

Das versteht natürlich keiner der sich im Denkmodell des Parlamentarismus bewegt, wie im vorigen Post erklärt. Denn Politiker und Advokate, vertreten ausschließlich Industrie, Wirtschaft, Kapital und sonstige Untertanen, denen das Gesetz des Indigenats nicht passt, dem sie eigentlich bedingungslos zu dienen haben.
Aber Beamte bestallt vom Indigenat (Eingeborenen, Menschen in den Gebietskörperschaften/ Gemeinden) und der Staat konstituiert vom Indigenat, sind diejenigen mit der Macht in einem Gebiet (Nationalstaat), die Auslegungen wann und wieweit es erlaubt ist die Naturrechte einzuschränken, bestimmen ausschließlich das Indigenat SELBST und zwar bilden die Gemeinden in diesem Rechtsfindungsprozess die oberste Hirarchieebene. Politiker/ Parteien gehören nicht zu dieser Macht. Also braucht man einen Grundrechte Katalog nur da, wo man seine Rechte an Parteien abgibt, die grundsätzlich nicht zur Macht gehören. Aber das wiederum wird kein Demokrat verstehen.

Zu 2.
Wenn diese Grundrechte von Geburt an bestehen, braucht man keinen Grundrechte Katalog sonder nur die Verfassung einer Gemeinschaft die diese einschränkt.
 
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