Ein Grundrechtekatalog ist für Enrtrechtete aber nicht für Menschen, und den kann sich jeder Republikaner und bekennende parlamentarische Demokrat in den Allerwertesten stecken. Im Grunde steckt hinter dem Begriff Grundrechte(-katalog) für jedermann ganz offensichtlich zu erkennen nichts anderes als eine Herrschaftsform die einem Rechte zugesteht, aber nicht die Rechtsfähigkeit von Geburt an, also kein originäres Recht, keine Rechtssubjektivität.
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http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/02/01/grundrechtekatalog-wer-braucht-sowas/
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Zitat:
ich bin beseelter Mensch aus Fleisch und Blut geboren und bekomme mit der Geburt die Rechtsfähigkeit (also eine Natürliche Person). So habe ich unveräußerliche, unverhandelbare und unverletzliche Naturrechte. Einzige Ausnahme sind die Rechte, die sich die Gemeinschaft für ein friedliches Zusammenleben per Verfassung eingeschränkt haben.
Das BGB ist für Natürliche Personen das schönste Gesetz der Welt, weil für diese nur die §§1-20 gelten und für alles andere meine mündige und kompetente Willenserklärung nötig ist (gültige Unterschrift unter einem Vertrag), hat man mich getäuscht kann ich das Geschäft jeder Zeit rückgängig machen. Also für was brauchen wir Grundrechte und Menschenrechte noch mal? Um die Rechte der Menschen (Volkssouveräne) einzuschränken?
§1BGB+§677BGB+§119BGB
das ist besser als jedes Grund- oder Menschenrecht. Natürlich nur wenn EGBGB Art 7+10 §1BGB nicht aushebelt - Lach. Also in der BRD nicht anwendbar die Kombination, deswegen brauchen die republikanischen Vollpfosten hier auch einen Grundrechtekatalog, wenn er denn nicht vom Gesetzgeber schon aufgehoben wurde.
Wenn ein Mensch die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person, sie braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereinsregister oder Handelsregister und braucht auch keinen Vertreter der die Rechte und Pflichten wahrnimmt. Ist das hier in der BRD Realität?
Eine Juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, die die Juristische Person per Gesetz bekommt und nur durch einen Vertreter wahrnehmen kann. Ist das hier in der BRD Realität auch für sogenannte natürliche Personen?