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Sie lassen nicht locker und kommen ganz heimlich, still und leise durch ein neues Loch gekrochen.
Da gibt es ja noch den Jugendschutz zum Schutz der armen Kinder vor sich selbst und ihren Interessen und ihrer Neugier. Bei den Computerspielen hat man es ja schon geschafft, einige Fälle von Amokläufen Jugendlicher als das Ergebnis des Konsums von Computerspielen darzustellen und diese bis zum völligen Verbot einiger Titel zu zensieren, vom öffentlichen Verkauf und von Werbung auszuschließen und eine aufwändige Altersbegrenzung beim Verkauf an die Kids, die ihre Oma nicht mitbringen, durchzusetzen.
Nun gibt es ja Computerspiele und nicht nur Computerspiele im Internet. Und es gibt die selbstberufenen Kinderschützer, die sich gern für in Wirklichkeit ganz andere Interessen instrumentalisieren lassen. Jedenfalls könnte man doch alles, was heute für Spiele und Filme gilt, morgen endlich auch für alle Webinhalte durchsetzen, oder? Hat man sich gedacht. Naja, es ist nicht ganz so einfach, weil das Web ja international ist, aber mit den Medienkonzernen und der Musikindustrie im Rücken könnte man ja mal in Deutschland einen Anfang machen.
Neben den Kinderschützern haben sich auch die Verbraucherschützer des Themas angenommen, sie möchten ihr Geschäft auch ausweiten und in Zukunft für den Schutz des Verbrauchers vor sich selber und seinen womöglich von Politik und Justiz nicht mehr erlaubten Interessen tätig werden.
Also hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gleich mal eine sehr positive Stellungnahme zu allen Zensurbemühungen ausgearbeitet:
Da muss die Verbraucherzentrale doch die Verbraucher schützen vor dem Internet, vor allem, wenn man nicht weiß, ob sie nicht noch unter 18 Jahren sind und bevormundet werden müssen, weil man ihren Eltern nicht trauen kann. Jedenfalls macht sich jede böse Absicht unter dem Vorwand, die armen Kinder schützen zu wollen.
Wenn das vorgeschrieben werden könnte, dann haben die Medienkonzerne wieder alles in der Hand. Damit das klappt, schickt man die Verbraucherschützer vor, die einen so harmlosen Eindruck machen mit ihren Ideen und Vorschlägen:
Da gibt es ja noch den Jugendschutz zum Schutz der armen Kinder vor sich selbst und ihren Interessen und ihrer Neugier. Bei den Computerspielen hat man es ja schon geschafft, einige Fälle von Amokläufen Jugendlicher als das Ergebnis des Konsums von Computerspielen darzustellen und diese bis zum völligen Verbot einiger Titel zu zensieren, vom öffentlichen Verkauf und von Werbung auszuschließen und eine aufwändige Altersbegrenzung beim Verkauf an die Kids, die ihre Oma nicht mitbringen, durchzusetzen.
Nun gibt es ja Computerspiele und nicht nur Computerspiele im Internet. Und es gibt die selbstberufenen Kinderschützer, die sich gern für in Wirklichkeit ganz andere Interessen instrumentalisieren lassen. Jedenfalls könnte man doch alles, was heute für Spiele und Filme gilt, morgen endlich auch für alle Webinhalte durchsetzen, oder? Hat man sich gedacht. Naja, es ist nicht ganz so einfach, weil das Web ja international ist, aber mit den Medienkonzernen und der Musikindustrie im Rücken könnte man ja mal in Deutschland einen Anfang machen.
Neben den Kinderschützern haben sich auch die Verbraucherschützer des Themas angenommen, sie möchten ihr Geschäft auch ausweiten und in Zukunft für den Schutz des Verbrauchers vor sich selber und seinen womöglich von Politik und Justiz nicht mehr erlaubten Interessen tätig werden.
Also hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gleich mal eine sehr positive Stellungnahme zu allen Zensurbemühungen ausgearbeitet:
http://www.vzbv.de/mediapics/jugendmedienschutz_staatsvertrag_novellierung_stn_21_01_2010.pdfDie politische Diskussion der vergangenen Monate hat gezeigt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag den Anforderungen und Erfordernissen an einen effektiven Schutz der Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten nicht mehr gerecht wird. Andererseits gewinnen Medien zunehmend an Bedeutung für die Verbraucher im Alltag.
Da muss die Verbraucherzentrale doch die Verbraucher schützen vor dem Internet, vor allem, wenn man nicht weiß, ob sie nicht noch unter 18 Jahren sind und bevormundet werden müssen, weil man ihren Eltern nicht trauen kann. Jedenfalls macht sich jede böse Absicht unter dem Vorwand, die armen Kinder schützen zu wollen.
Dummerweise hat man hier die wirkliche Absicht gleich verraten. Die vielen kostenlosen Internetangebote kleiner Blogger und Webseitenbetreiber sind den Medien- und Musik- und Filmkonzernen schon lange ein Dorn im Auge. Der Jugendschutz ist zum Glück eine nicht ganz billige Angelegenheit, wenn man sich in Zukunft für seine You-Tube-Filme erst noch um eine Altersfreigabe von irgendeinem Jugendschützerbüro bemühen müsste.Vor allem jüngere Internetnutzer müssen vor nicht altersgerechten Angeboten geschützt werden.
Insoweit sollten sich aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Anbieter im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages nicht nur sozial engagieren, sondern auch wirtschaftlich in einen effektiven Kinder- und Jugendschutz investieren.
Wenn das vorgeschrieben werden könnte, dann haben die Medienkonzerne wieder alles in der Hand. Damit das klappt, schickt man die Verbraucherschützer vor, die einen so harmlosen Eindruck machen mit ihren Ideen und Vorschlägen:
Das kann man zur Not schnell bis auf politische Diskussionen im Netz ausdehnen, da sind dem "Jugendschutz" keine Grenzen gesetzt.In diesem Zusammenhang fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband aber auch die verpflichtende Alterskennzeichnung von Telemedien-Angeboten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Haben die Kinder keine Eltern, die entscheiden, was ihre Kinder sehen dürfen und was nicht? Die Verbraucherschützer wollen gleich die Eltern auch noch schützen:Nach § 5 Abs. 2 JMStVneu können entsprechende Altersstufen gemäß der Vorgabe in § 5 Abs.1 JMStVneu gekennzeichnet werden. Private Anbieter können ihre Bewertung einer nach § 19 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Überprüfung und Bestätigung vorlegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die zwingende Alterskennzeichnung. zumindest für jede Art von Inhalten in Telemedien. Dieses muss für alle Anbieter gelten, die Angebote auf den Markt bringen, die gemäß § 5 Abs. 1 JMStV geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu verbreiten oder zugänglich zu machen. An dieser Stelle darf kein Handlungsspielraum für Anbieter eingeräumt werden.
Das ist sicher richtig: was im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Zukunft noch alles zensiert werden wird, können sich die Eltern sicher nicht vorstellen. Die haben das gleich richtig formuliert.Weder Kinder und Jugendliche, noch deren Eltern sind in der Lage beim Aufruf eines Internetangebots unmittelbar zu beurteilen, ob es sich hierbei möglicherweise um ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages handelt.