geehrter @elfer,
ich beziehe mich momentan nicht auf irgendwelche konkrete gesetze, sondern lediglich auf die vorhaben, bestimmte gesetze zu verabschieden.
die feststellung, daß man bei uns staat und privatwirtschaft getrennt betrachten müßte, ist abwegig. in deutschland ist bekanntlich staat und wirtschaft eine einheit. nach mussolini - demnach faschistisch. und der mussolini
muß sich ja eigentlich auskennen. grundsätzlich werden in deutschland die gesetze von der wirtschaft geschrieben oder im direkten einfluß "nahegelegt".
das ist übrigens keinesfalls die erscheinung der letzten jahre. das ist so seit gründung des bundes. im gleichen stil wird übrigens die außenpolitik bestimmt und geführt. und die ist keinesfalls friedlich, vor allem nicht, wenn man direkter kriegstreiberei überführt wird; siehe jugoslawien, kongo, tschad, haiti, nigeria, afghanistan, iran etc.
in hinsicht gesetzwesen und gerichtsbarkeit werden wohl zur datenerhebung leute gefragt, die in der ddr an diversen gesetzesvorlagen gescheitert sind; sowohl als gekaufte, manipulierte oder kriminelle. die ddr - gesetzgebung wird heute noch, auf der ganzen welt nebenbei, als absolut führend betrachtet. selbst bürokratische verwucherungen wurden mit dem gesetz eindeutig in grenzen gehalten.
nur mal, um einen normalen gerichtsablauf annähernd zu rekonstruieren, zeige ich mal, wie in etwa eine verhandlung wegen eines diebstahles aussah.
zum ersten waren dem gericht schöffen beigesetzt, die im übrigen die gleiche stimmgewalt hatten, wie der richter. schöffen waren in der mehrheit menschen wie du und ich, meist freizustellende arbeiter.
staatsanwalt und verteidiger ist klar. als nahezu automatische zeugen wurden sowohl kollektivvertreter, vertreter der jeweiligen organisation(en), in denen der angeklagte mitglied war, wohngebiets- oder (bei neubauten z.b.) nachbarvertreter, vertreter diverser bildungseinrichtungen (im falle von fortbildung oder studium) und tatzeugen geladen. zudem war sicher der kläger da und der ermittler der bearbeitenden institution. damit steht mal eindeutig fest, daß sich die gerichte der ddr in der rechtsfindung von vielen anderen staaten erheblich unterscheiden. auch von denen, die der ddr unrechtstaten vorwerfen.
die ddr unterscheidet sich von bürgerlichen staaten dahingehend, daß sie polizeiliche aufgaben in einer festvernetzten struktur erledigte. sprich, jede behörde hatte durch nur eine übergeordnete behörde ( in der ddr die stasi)
eine zentralstelle der datenerfassung. zu vergleichen mit den usa oder italien (europa). in den usa ist der fbi die stasi und in italien der carabinieri. beide polizeien sind sogenannte bundespolizeien, die damit die zentrale erfassung der straftaten des ganzen landes garantieren.
in den kapitalistischen ländern (kurz bürgerlichen) werden zudem staatliche hoheiten in privat- (firmen-)hände vergeben. der verbraucher oder bürger weiß nicht, wer die jeweiligen firmen sind. so können z.b. ganz normale ermittlungsarbeiten von firmen organisiert und durchgeführt werden.
betrachten wir allein die verschmelzungs- und partnerschaftsbeziehungen diverser firmen, liegt damit auch nahe, daß die im fremden auftrag erhobenen daten in dem firmenkonglomerat ihre verwendung finden. sowohl als handels- sowie auch als aktionsobjekt. das projekt "elena" dürfte dahingehend genug material bieten, zumal damit sogar offiziell argumentiert wird. neben den funtionserhebungen von daten werden noch projektgebundene daten erhoben, die mehr grund zur sorge bieten, als sich der gemeine bürger vorstellen kann. es geht los bei kontenpflege, kundenpflege, postpflege und
auswertung persönlicher gewohnheiten. letzteres ist der pool schlechthin, der bewegungsdaten, urlaubsdaten, kaufgewohnheiten, eßgewohnheiten, krankendaten und diverse vorlieben z.b. auto usw., einschließt.
zählen wir zusammen, mit welchen daten unser gemeinwesen arbeitet, und vergleichen dazu die vorhandenen schutzmechanismen, ist dieser staat ein schnüffelstaat der übelsten sorte.
schlußfolgernd kann man damit sagen, daß alle erhobenen daten unserer sicherheit als auch der verbrecherischen anwendung dienen können. verbrecherisch in dem sinne, daß damit zum nachteil bestimmter bevölkerungsschichten agiert werden kann. ich betone kann. betrachtet man dazu das politische umfeld, ergeben sich die entsprechenden schlußfolgerungen.
kh