Ha, ha, ha, lustige Mischung.
Es ist aber etwas dran, Egon Bahr, als Verschwörungstheoretiker völlig unverdächtig, führte in einem Interview aus:
Aber kein Geringerer als Egon Bahr bestätigt, dass ein Schriftstück existiert, das tatsächlich jeder Kanzler unterschreiben muss. In einer Serie von Zeit Online mit dem Titel »Mein Deutschland« (Teil 9) schreibt er am 14. Mai 2009 über ein Ereignis, das sich im Herbst 1969 nach Willy Brandts Vereidigung als Bundeskanzler zugetragen hat: Brandt war wichtig, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Bahr erinnert sich: „Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.
Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.“
Bahr berichtete weiter: „Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ,einen solchen Unterwerfungsbrief‘zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er schloss: ,Also habe ich auch unterschrieben‘ – und hat nie wieder davon gesprochen.“
Laut Bahr erlangte die Bundesrepublik ihre Souveränität erst mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen im Zuge der Wiedervereinigung. Das ist unter Juristen – nicht in den Medien – aber durchaus umstritten.
Quelle:
Die Aussage von Bahr kann man bewerten wie man will, ob das Teil Kanzlerakte heißt oder Vereinbarung oder Geheimabkommen oder was auch immer, Fakt ist, das deutsche Kanzler einen Akt vollziehen müssen, der ihnen unangenehm ist.