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Mangelhaftes Zulassungsverfahren für die mRNA-Impfung

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 16 «  

Chili

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Vorneweg gleich mal der in meinen Augen wichtigste Absatz aus diesem Artikel:
...Mehrjährige, Placebo-kontrollierte Studien sind „Goldstandard“
Die Folge der Umdefinition: Bis heute ist nicht wissenschaftlich belegt, ob die massenhaft verabreichten Präparate nicht doch genotoxisch oder krebserregend sind. Ungeachtet dessen wurden im Oktober 2022 die bedingten Zulassungen für Pfizer/Biontech und Moderna von der EU-Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der EMA in reguläre Zulassungen umgewandelt! Damit hat die Kommission gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, konkret gegen Art. 14-a Abs. 8 der Verordnung Nr. 726/2004/EG und Art. 7 der Kommissionsverordnung Nr. 507/2006/EG. Diese besagen: Eine bedingte Zulassung darf erst dann in eine reguläre Zulassung umgewandelt werden, wenn der Hersteller alle mit der bedingten Zulassung erteilten Auflagen erfüllt hat. So war ursprünglich Bedingung, Placebo-kontrollierte klinische Studien fortzuführen und deren Ergebnisse bis Ende 2023 beziehungsweise Mitte 2024 vorzulegen....
Das Zulassungsdesaster: Lobbyarbeit und Rechtsbruch im Fall der mRNA-Präparate? | https://web.archive.org/web/20230210075624/https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-zulassungsdesaster-lobbyarbeit-und-rechtsbruch-im-fall-der-mrna-praeparate-li.314750

Das bedeutet im Klartext: Was bisher als Impfpflicht bezeichnet wurde, kann nunmehr zum Impfzwang mutieren, d.h., man kann die Menschen auch unter Zuhilfenahme von Gewalt (wie in anderen Staaten geschehen) "impfen"‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️
Grundlage: GG und Einschränkung des Art. 2:
Wann darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden?
Laut Artikel 2 des Grundgesetzes darf in die körperliche Unversehrtheit nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden. Wird also ein bestimmtes Gesetz erlassen, kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit dadurch eingeschränkt werden. Ein Beispiel dafür können Sie hier nachlesen.
Körperliche Unversehrtheit vs. körperliche Versehrtheit | https://www.koerperverletzung.com/koerperliche-unversehrtheit/
Wenn also aufgrund der Nötigung, sich dieser "Impfung" zu unterziehen körperliche Schäden entstehen, dann handelt es sich um leichte bis schwere Körperverletzung ggf. mit Todesfolge und Alle, die dafür gestimmt haben bzw. gespritzt haben, müssen angeklagt bzw. verurteilt werden!
Ich könnte jetzt noch lange zu diesem Thema schreiben....

Dazu paßt auch:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30938
19. Wahlperiode
Beschlussempfehlung*
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –

22.06.2021

...
Artikel 9
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem
Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absat- zes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epide- mischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
Artikel 10 Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrt- heit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Arti- kel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.‘
7. Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.“
 
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Das bedeutet im Klartext: Was bisher als Impfpflicht bezeichnet wurde, kann nunmehr zum Impfzwang mutieren, d.h., man kann die Menschen auch unter Zuhilfenahme von Gewalt (wie in anderen Staaten geschehen) "impfen"‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️
:unsure:
Wo liegt hier jetzt der juristische Unterschied zur bereits praktizierten Einschränkung des GG durch das IfSG, was ja seinerzeit schon mutmaßlich rechtlich abgesichert war, bzw. wurde, als die Impfbrühe noch bedingt zugelassen war?

Anders gefragt: woraus ergibt sich genau der Paradigmenwechsel von der Impfpflicht zum "Impfzwang" und ist hier nicht eher weiterhin die Einschätzung der WHO maßgebend in Bezug auf deren Feststellung, ob eine Pandemie vorliegt, eine Epidemie, oder eine Endemie?
 

Iles9

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:unsure:
Wo liegt hier jetzt der juristische Unterschied zur bereits praktizierten Einschränkung des GG durch das IfSG, was ja seinerzeit schon mutmaßlich rechtlich abgesichert war, bzw. wurde, als die Impfbrühe noch bedingt zugelassen war?

Anders gefragt: woraus ergibt sich genau der Paradigmenwechsel von der Impfpflicht zum "Impfzwang" und ist hier nicht eher weiterhin die Einschätzung der WHO maßgebend in Bezug auf deren Feststellung, ob eine Pandemie vorliegt, eine Epidemie, oder eine Endemie?
Die Gefahr besteht für mich darin das diese Praxis des Ignorierens der bisher gesetzlichen Vorgaben nun bei alle anderen neuen Medis und Impfungen durchgezogen werden.
Denn diese mRNA Techniken sollen ja nun bei vielen andern Medis angewendet werden.
Sogar bei schon vorhandenen Imfungen wie Grippe und Co. Die wollen sogar die Grippeimpfung mit der Coronaimpfung kombinieren. So kann man dem nicht mal mehr ausweichen wie bei den Vierfachimpfungen wo man nicht mehr an einen Einzelimpfstoff ran kommt.
 
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Chili

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Die Gefahr besteht für mich darin das diese Praxis des Ignorierens der bisher gesetzlichen Vorgaben nun bei alle anderen neuen Medis und Impfungen durchgezogen werden.
Denn diese mRNA Techniken sollen ja nun bei vielen andern Medis angewendet werden.
Sogar bei schon vorhandenen Imfungen wie Grippe und Co. Die wollen sogar die Grippeimpfung mit der Coronaimpfung kombinieren. So kann man dem nicht mal mehr ausweichen wie bei den Vierfachimpfungen wo man nicht mehr an einen Einzelimpfstoff ran kommt.
Ich würde sagen: Finger weg von Impfungen!
 
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Chili

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Wo liegt hier jetzt der juristische Unterschied zur bereits praktizierten Einschränkung des GG durch das IfSG, was ja seinerzeit schon mutmaßlich rechtlich abgesichert war, bzw. wurde, als die Impfbrühe noch bedingt zugelassen war?

Anders gefragt: woraus ergibt sich genau der Paradigmenwechsel von der Impfpflicht zum "Impfzwang" und ist hier nicht eher weiterhin die Einschätzung der WHO maßgebend in Bezug auf deren Feststellung, ob eine Pandemie vorliegt, eine Epidemie, oder eine Endemie?
Wie wir bereits von Corinna wissen, war die korrupte WHO sehr schnell bereit, eine Pandemie auszurufen.
Bei C. gabe es ein entsprechendes Gesetz in D noch nicht, aber jetzt schon!
Nachdem C.jetzt ad acta gelegt wurde, bastelt man bereits an der nächsten Plandemie: SEERS25, und da könnte dann der Impfzwang zum Tragen kommen.
Tja, die Lagerverwaltung arbeitet seeeehr vorausschauend...
 
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Bei C. gabe es ein entsprechendes Gesetz in D noch nicht, aber jetzt schon!
Das hatte ich halt anders in Erinnerung - deshalb meine Frage - denn das IfSG gab es bereits vor Corinna und dieses hätte z.B. auch im Falle einer früheren Schweine- Plandemie das GG einschränken können. Leider wurde unter Merkel das Infektionsschutzgesetz gehörig modifiziert.
Auf welches neue Gesetz beziehst Du dich gerade? Doch sicher nicht auf die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts? :unsure:
Die Umwandlung einer vorläufigen Zulassung in eine ordentliche Z. ist imho nur ein Verwaltungsakt.

(* vielleicht stehe ich aber auch gerade auf dem Schlauch) 😂

PS: Dass die WHO der verlängerte Arm der Pharmalobby ist, zeigt deren Ermächtigung über den Pandemie-Vertrag im Zuge der C- Planspiele.
 
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Die Gefahr besteht für mich darin das diese Praxis des Ignorierens der bisher gesetzlichen Vorgaben nun bei alle anderen neuen Medis und Impfungen durchgezogen werden.
Denn diese mRNA Techniken sollen ja nun bei vielen andern Medis angewendet werden.
Sogar bei schon vorhandenen Imfungen wie Grippe und Co. Die wollen sogar die Grippeimpfung mit der Coronaimpfung kombinieren. So kann man dem nicht mal mehr ausweichen wie bei den Vierfachimpfungen wo man nicht mehr an einen Einzelimpfstoff ran kommt.
Das befürchte ich ebenfalls.
Auch in der Tiermedizin soll diese hoch gefährliche - weil nicht erforschte - Gentherapie als Standard implementiert werden.
Eine Gentherapie- und das ist diese mRNA-Technologie, darf jedoch in DE am Menschen nur unter größter Sorgfalt, Aufklärung und eineindeutiger Willenserklärung des Patienten durchgeführt werden.
Nicht umsonst hat Dr. Wolfgang Wodarg über die Impfpflicht von einem Genozid gesprochen.
 
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Das hatte ich halt anders in Erinnerung - deshalb meine Frage - denn das IfSG gab es bereits vor Corinna und dieses hätte z.B. auch im Falle einer früheren Schweine- Plandemie das GG einschränken können. Leider wurde unter Merkel das Infektionsschutzgesetz gehörig modifiziert.
Auf welches neue Gesetz beziehst Du dich gerade? Doch sicher nicht auf die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts? :unsure:
Die Umwandlung einer vorläufigen Zulassung in eine ordentliche Z. ist imho nur ein Verwaltungsakt.

(* vielleicht stehe ich aber auch gerade auf dem Schlauch) 😂

PS: Dass die WHO der verlängerte Arm der Pharmalobby ist, zeigt deren Ermächtigung über den Pandemie-Vertrag im Zuge der C- Planspiele.
Die haben die Modifizierung des Infektionsschutzgesetzes in ein Paket gepackt mit der Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes.
Und nein, die Umwandlung der vorläufigen Zulassung für das Serum wäre vielleicht nur ein Verwaltungsakt, wenn dabei die gültigen Regeln beachtet worden wären, was nicht der Fall war. Diese endgültige Zulassung ist wider alle Standards. Während der C-Plandemie konnte man die Leute nur durch sog. "Seelenmassage" dazu bewegen, sich den Schuß setzen zu lassen, aber nach der Modifizierung kann man sie dazu zwingen (so wie auch die Masernimpfung für Kinder gesetzl. Zwang ist)
 
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Chili

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Das befürchte ich ebenfalls.
Auch in der Tiermedizin soll diese hoch gefährliche - weil nicht erforschte - Gentherapie als Standard implementiert werden.
Eine Gentherapie- und das ist diese mRNA-Technologie, darf jedoch in DE am Menschen nur unter größter Sorgfalt, Aufklärung und eineindeutiger Willenserklärung des Patienten durchgeführt werden.
Nicht umsonst hat Dr. Wolfgang Wodarg über die Impfpflicht von einem Genozid gesprochen.
Da hat Dr. Wodarg völlig Recht. Die Leute wurden weder umfassend und WAHRHEISTGEMÄß aufgeklärt, noch war der Gang zum Impfzentrum völlig freiwillig, sondern oft genug Folge einer Nötigung/Erpressung.
 

Iles9

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Auch in der Tiermedizin soll diese hoch gefährliche - weil nicht erforschte - Gentherapie als Standard implementiert werden.
Eine Gentherapie- und das ist diese mRNA-Technologie, darf jedoch in DE am Menschen nur unter größter Sorgfalt, Aufklärung und eineindeutiger Willenserklärung des Patienten durchgeführt werden.
Nicht umsonst hat Dr. Wolfgang Wodarg über die Impfpflicht von einem Genozid gesprochen.
Sollte aber genau das wurde jetzt übergangen und ohne abgeschlossener Studien jetzt auch noch die richtige Zulassung für diese mRNA vergeben.
Und ich befürchte das auch nun bei weiteren Zulassungen so verfahren wird. Paar Hanseln sagen diese Medis sind sicher mit nen paar Tests im Reagenzglas und ab damit auf den Markt.
 

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