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Es ging explizit um Angriffskrieg und dieser ist im Völkerrecht eindeutig definiert:
Angriffskrieg
Art. 2 d. Resolution: "...the first use of armed force by a state in contravention of the Charter shall constitute prima facie an evidence of an act of aggression..."
Weiter erklärt Art. 3 d. Resolution:
ungeachtet einer Kriegserklärung o.ä. sind acts of aggression:
Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staats gegen das Gebiete eines anderen Staates
Bombardements u.ä. gegen fremdes Staatsgebiet
Duldung des Missbrauchs eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebiets als Basis für eine Agression gegen einen dritten Staat
Bei dem von dir erwähnten II. Tschetschenienkrieg wurde die zur RF gehörende Republik Dagestan von Tschetschenen aus der Tschetschenische Republik Itschkerien angegriffen und diese brachen somit den Friedensvertrag.
auch die genaueste Definition lässt Raum für Interpretation,
wieso hängst du dich so daran auf?
es sagt nicht viel aus,
nimm den Trump ..... keine "Kriege"
Drohneneinsätze ..... verzehnfacht