- Registriert
- 10 Sep 2012
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 2.006
- Punkte Reaktionen
- 347
- Punkte
- 54.152
- Geschlecht
Daran stimmt schon wieder so einiges nicht. Es handelt sich hier nicht um den "Ausstieg", sondern um den "Ausstieg des Ausstieges zum Ausstieg....
Wurde die BRD nicht von der Betreibern erfolgreich auf Schadenersatz verklagt, weil der Ausstieg etc rechtswidrig war? Und jetzt drehst du den Merkelschen (auch hier) Rechtsbruch zum "demokratischen Prinzip"?
Nur zur Erinnerung in Kurzform: Im Jahr 2000 wurde zwischen den Betreibern der Atomkraftwerke und der damaligen Regierung ein Kompromiss geschlossen, der eine Maximalstromerzeugungsmenge (also keine Laufzeiten) für Atomkraftwerke beinhaltete. Von der schwarz-gelben Regierung wurde diese Vereinbarung wieder zu deren Gunsten rückgängig gemacht (Ausstieg aus dem Ausstieg).Wenn Du so willst, wurden den Kraftwerksbetreibern also "Geschenke" gemacht, die in der Bevölkerung alles andere als eine rückhaltlose Zustimmung fanden. Dies war im Herbst 2010.
Ein knappes halbes Jahr später kam es zu der Katastrophe in Fukushima, so dass der Ausstieg aus dem Ausstieg der Mehrheit der Bevölkerung endgültig kaum noch vermittelbar war. Daraufhin hat man sich zum Ausstieg des Ausstieges aus dem Ausstieg entschieden. .
Sicherlich mit handwerklichen Schwächen, so dass die Kernkraftwerksbetreiber Schadenersatzzahlungen bekamen. Es handelte sich aber auch hier wieder um einen Kompromiss.
"Rechtsbruch" ja, ja... Aber im Gegensatz zu dem unwahrscheinlichen Fall, dass die AfD eine wesentliche Regierungsverantwortung übernimmt, korrigiert eine unabhängige Justiz Fehler in der Rechtsauffassung.
Dafür ist sie auch da.
Sollte die AfD an Einfluss gewinnen, muss man sich Sorgen darüber machen, ob es eine unabhängige Justiz noch gibt.
Zuletzt bearbeitet: