Hier ein perverses Beispiel was gerade abgehandelt wird. Bei einer Umfrage halten 87% eine Bewährung nicht gerecht. Da stimmt das Empfinden noch.
Aber jetzt zu dem Richter
Anweisungen zum Missbrauch – Richter: Bewährung ist möglich
Ein 34-Jähriger gab einem Mann Anweisungen für den sexuellen Missbrauch der zweijährigen Tochter. Eine Bewährungsstrafe wäre möglich.
Im Prozess wegen Anweisungen zum sexuellen Missbrauch einer Zweijährigen vor dem Landgericht Erfurt hat der Angeklagte
gegenüber der Mutter des Opfers Reue gezeigt.
Während der Haft sei ihm „immer mehr bewusst geworden, welche abscheuliche Tat ich unterstützt und begangen habe“, sagte der Verteidiger am Donnerstag im Namen seines Mandanten. Ihm sei klar, dass er dafür eine Strafe erhalte. Der Vorsitzende Richter, Holger Pröbstel, schloss eine Bewährungsstrafe nicht aus. Plädoyers und Urteil werden für Freitag erwartet.
Dem Angeklagten – ein 34-jähriger, gelernter Handelsfachmann aus Gotha – wird vorgeworfen, einem Mann aus Lübeck im vergangenen Jahr via Video-Chat Anweisungen zum Missbrauch seiner Tochter gegeben und dabei zugesehen zu haben.
Richter zeigt sich schockiert
Richter Pröbstel zeigte sich am Donnerstag angesichts der Tat-Details schockiert –
obwohl er einiges gewöhnt sei.
„Das ist real gewesen. Da lag dieses Kind“, sagte er zu dem Angeklagten. Gleichzeitig sagte er, es könne auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen. Der Angeklagte habe ein weitgehendes Geständnis angekündigt und einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrengt.
Reue des Angeklagten laut Richter außergewöhnlich
„Ich zerreiße mich gedanklich, schlafe kaum noch und bereue diese Geschehnisse zutiefst.“ Er denke über eine nachhaltige Wiedergutmachung nach und wünsche sich, dass das Mädchen behütet und sorgenfrei aufwachse. Richter Pröbstel bewertete den Brief positiv: „Es ist nicht allzu gewöhnlich, dass sowas vorkommt“.
Der Angeklagte hatte über Monate hinweg Video-Kontakt zu dem Mann aus Lübeck.
Eigentlich sei er nicht wegen pädophiler Fantasien in den Chaträumen unterwegs gewesen.
Einige Wochen oder Monate vor der Festnahme
habe er jedoch sein Interesse an Kindern bemerkt.
Er forderte den Mann in Lübeck der eigenen Aussage zufolge immer wieder zu konkreten Missbrauchs-Handlungen an dessen Tochter auf und sah dabei zu.
Mehr als 50 Männer sollen Missbrauch im Netz verfolgt haben
Vor Gericht gab der Angeklagte an, zuletzt eine fünfjährige Beziehung mit einer heute 41-Jährigen geführt zu haben. Diese habe zwei Kinder im Alter von 10 und 18 Jahren. Er habe wenig Freunde, aber regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern. Diese gaben ihm auch einen 5000-Euro-Kredit für den Täter-Opfer-Ausgleich.
Gegen den Mann aus Lübeck war bereits im Juni ein Urteil gesprochen worden. Die Richter verurteilten den damals 29-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft, weil er nach ihrer Überzeugung seine zweijährige Tochter über Monate immer wieder vergewaltigt, gequält und dabei gefilmt hatte.
Zudem ordneten sie die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an. Einen Mittäter verurteilten sie zu zehn Jahren Gefängnis. Bundesweit wird gegen mehr als 50 Männer ermittelt, die den Missbrauch live im Internet verfolgt haben sollen.
https://www.waz.de/panorama/anweisu...hter-bewaehrung-ist-moeglich-id211849673.html
Ich wäre dafür diese Typen mit Namen und Gesicht auf Plakatwände abzubilden. Da könnte man nur noch kotzen. Mit dem Richter stimmt auch was nicht.
Vielleicht sollte man die ebenfalls abbilden, die solche Typen freisprechen oder mit milden Strafen abhandeln. Das wäre eine effektive Maßnahme.