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Verfügt Deutschland wirklich über eine Verfassung?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Verfügt Deutschland über eine Verfassung?

  • JA, Deutschland hat eine Verfassung!

    Stimmen: 22 61,1%
  • NEIN, Deutschland hat keine Verfassung!

    Stimmen: 14 38,9%

  • Umfrageteilnehmer
    36
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Dann beantworte doch mal meine Frage aus post #249 Wie kann eine Verfassung Grundgesetz heißen, wenn an einem bestimmten Zeitpunkt eine Verfassung das Grundgesetz ablösen soll? Bisher hat noch keiner diese Frage beantwortet, was mir zeigt, daß sie nicht beantwortet werden will.;)

Arme Irre!

Weil das Grundgesetz und die Verfassung inzwischen identisch ist und es von obersten Verfassungsorgan auch so gesehen wird!
 
OP
Johannes der Gesandte
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Dann beantworte doch mal meine Frage aus post #249 Wie kann eine Verfassung Grundgesetz heißen, wenn an einem bestimmten Zeitpunkt eine Verfassung das Grundgesetz ablösen soll? Bisher hat noch keiner diese Frage beantwortet, was mir zeigt, daß sie nicht beantwortet werden will.;)

Arme Irre!

Deine Fragestellung ist eine totale gemischte Standaria.
Stelle mal bitte die Frage korrekt, wenn Du eine Antwort haben willst.

Und unterlasse es Dich als klugen und übrige als Irre zu betiteln. Wärst Du so klug, wie Du es selbst andeutetst zu sein, so hättest Du die Frage auch korrekt gestellt.
 
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Deine Fragestellung ist eine totale gemischte Standaria.
Stelle mal bitte die Frage korrekt, wenn Du eine Antwort haben willst.

Und unterlasse es Dich als klugen und übrige als Irre zu betiteln. Wärst Du so klug, wie Du es selbst andeutetst zu sein, so hättest Du die Frage auch korrekt gestellt.

Vollkommen richtig. Und überhaupt kann man mit einem Verblendeten nicht darüber argumentieren, daß seine Verblendung verblendet ist. Er wird es nie kapieren. Also soll man es lassen.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Art. 146 GG kurz erklärt

Die Verfassung 1949:
haben die Alliierten erstellt und damit das Zustand geregelt wie das Volk leben soll.

Das Grundgesetz 1949:
Das Bundestag und Bundesrat besiegelten (stimmten zu) diese Verfassung die dann zum Gesetz wurde.


Verfassung NEUE:
soll das Volk, demokratisch, erstellen und diese muss dann

Grundgesetz NEUES:
das Bundestag/Bundesrat besiegeln (zustimmen) diese Verfassung und so wird sie zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland "Bundesverfassung).

Kommt es zur der neuen Verfassung und Zustimmung, so dürfen sich die Alliierten nicht mehr in die Deutsche Angelegenheiten einmischen und bedürfen eine Zulassung für bestimmte Tätigkeiten.
 
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Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

gemeint ist?

Ich erkenne daraus, daß etwas gegen was anderes ausgetauscht wird, falls ein bestimmter Zeitpunkt erreicht wäre (der NATÜRLICH noch nicht erreicht ist!). Falls das so wäre, KANN das GG keine Verfassung sein.
Oho. Textinterpretation!

"Diesen alten VW werde ich solange fahren bis ich ihn durch ein besseres Auto ersetzen kann."

Dürfen wir aus diesem Satz schließen, dass ein VW kein Auto ist?
 

Le Bon

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Deine Fragestellung ist eine totale gemischte Standaria.
Stelle mal bitte die Frage korrekt, wenn Du eine Antwort haben willst.
Danke für den Beweis Deines Unvermögens, eine ganz klare Frage zu beantworten:

Wie kann eine Verfassung Grundgesetz heißen, wenn an einem bestimmten Zeitpunkt eine Verfassung das Grundgesetz ablösen soll?

Und unterlasse es Dich als klugen und übrige als Irre zu betiteln. Wärst Du so klug, wie Du es selbst andeutetst zu sein, so hättest Du die Frage auch korrekt gestellt.
Diejenigen, die "glauben" das GG sei eine Verfassung, sind völlig wahnsinnig, nicht nur irre. Und jetzt beantworte die Frage oder kannst Du das auch nicht?

Oho. Textinterpretation!

"Diesen alten VW werde ich solange fahren bis ich ihn durch ein besseres Auto ersetzen kann."

Dürfen wir aus diesem Satz schließen, dass ein VW kein Auto ist?
Vergleiche sind nicht so Dein Ding, oder? VW ist eine Automarke, Auto ist ein Sammelbegriff. Verfassung ist ein Begriff, GG ein anderer, die im Art. 146 GG ausgetauscht werden sollen, sobald eine bestimmte Situation besteht. Mal ganz abgesehen davon, daß diese erwartete Situation noch nicht eingetroffen ist, sind GG und Verfassung 2 völlig verschiedene Dinge, die man austauschen kann.
 
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Langsam wird es zu blöd! Unsere Politiker sind eingeschüchtert, weil sonst die Amis kommen und Deutschland bombatieren oder gleich mit Atomwaffen angreifen! Nur eine Friedensbewegung von Rechten läst uns unabhängig werden. Wie lange muß man deinen Unsinn eigentlich noch anhören, bevor du das Völkerecht und seiner Vorstellung davon Rechnung trägst? Du und ein paar Reichsbürgerspinner gehen nicht über Völkerrecht und bestehenden Unterschriften!
Ach jetzt bin ich neben Kommi, Nazi auch noch ein Reichsbürger. Was folgt als nächstes? Bedeutet das jetzt eine Karriere oder was? Ansonst schlaf weiter Deinen Untertanenschlaf.
 

Lutz

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Oho. Textinterpretation!

"Diesen alten VW werde ich solange fahren bis ich ihn durch ein besseres Auto ersetzen kann."

Dürfen wir aus diesem Satz schließen, dass ein VW kein Auto ist?

Das ist doch keine Textinterpretation !!!

Das ist Art 146 !!!

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.

//////////////////////////////////////////////////////////////////////////////

Kopie von oben :

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.

//////////////////////////////////////////////////////////////////////////////

Also die Geltungsdauer von GG, wird hier eindeutig festgelegt.
Und ersetzt wird dieses GG, von einer Verfassung, die noch von dem
deutschen Volk, in freier Entscheidung zu beschließen ist.

Wer von den Verfassungsgläubigen, hat in den
letzten Jahren irgend etwas der Artiges beschlossen ?

Also ich nicht !

Wenn jemand denkt das GG ist so gut, dieses könnte ich für mich
auch Verfassung nennen, dann ist das jedem sein gutes Recht.

Aber zu behaupten das GG ist eine Verfassung, ist eine kleine Verirrung.
Wahrscheinlich verwirrt von den Medien, die solche Begriffe, wie GG und
Verfassung gerne, falsch verwenden. ( Täuschung und Manipulation )
 
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Weil das Grundgesetz und die Verfassung inzwischen identisch ist und es von obersten Verfassungsorgan auch so gesehen wird!
Nein, weil man es Dir so verkauft hat und so obrigkeitsgläubig wie Du auch bist, warum glaubst Du nicht mal den Aussagen u. a. eines Schäuble und zum weiteren eines Mitbgründers des GG (hier im Forum 2x zu hören)? Ersterer sagte in klar verständlichen Worten in seiner Eigenschaft als Minister, dass Deutschland seit 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr souverän war. Wahrscheinlich weil es nicht in Dein Weltbild passt, stand der unter Drogen, als er das aussprach. ;)
 
OP
Johannes der Gesandte
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Danke für den Beweis Deines Unvermögens, eine ganz klare Frage zu beantworten:

Wie kann eine Verfassung Grundgesetz heißen, wenn an einem bestimmten Zeitpunkt eine Verfassung das Grundgesetz ablösen soll?

Diejenigen, die "glauben" das GG sei eine Verfassung, sind völlig wahnsinnig, nicht nur irre. Und jetzt beantworte die Frage oder kannst Du das auch nicht?

Vergleiche sind nicht so Dein Ding, oder? VW ist eine Automarke, Auto ist ein Sammelbegriff. Verfassung ist ein Begriff, GG ein anderer, die im Art. 146 GG ausgetauscht werden sollen, sobald eine bestimmte Situation besteht. Mal ganz abgesehen davon, daß diese erwartete Situation noch nicht eingetroffen ist, sind GG und Verfassung 2 völlig verschiedene Dinge, die man austauschen kann.
Ich habe heute in Kindersprache erklärt wann man über Verfassung und wann über Grundgesetz spricht.

Aber nochmal für Dich.

Von Verfassung spricht man dann wenn sie vom Volk in Freie Wille (demokratisch) erstellt worden ist. Vom Grundgesetz wenn diese Verfassung vom Bundestag und Bundesrat unterzeichnet wird, also angenommen wird.

- Das Grundgesetz bzw. die Verfassung die vom Deutschen Volk vor 1949 angenommen wurde, wurde durch die Verfassung durch Alliierten und Zustimmung des Bundestages und Bundesrates (Grundgesetz) abgelöst.

- Die Alliierten erklärten sich bereit auf die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu verzichten, wenn das Volk eine demokratische Verfassung erstellt und diese dann vom Bundestag und Bundesrat angenommen wird.

- Nach der Mauerfall hat die Bundesregierung die Verfassung behalten, also zur eigener Verfassung gemacht (das ist so etwa als ob das Volk sie erstellt/gewollt hat) und dieser zugleich zugestimmt. Also mit Zustimmung des ehemaligen DDR-Führung. Das ist seltsam dass die Regierung die Verfassung und das Grundgesetz auf eigener Faust legalisieren kann. Meiner Rechtsauffassung nach sei diese sog. Verfassung die man aus Art. 146 GG ablesen tut gar nicht zustande gekommen. Es wurde lediglich die Verfassung vom 1949 beibehalten. Offenbar bis die Europa nicht vereinigt wird und dann wird offenbar die EU-Verfassung zum Grundgesetz gemacht. Dieses Grundgesetz wäre aber dann nicht demokratisch, im Bezug auf Deutsches Volk, den das Deutsche Volk gibt es offenbar nicht, sondern nur Deutsche.

Vom Deutschen Volk hätte man dann gesprochen, wen das Personalausweis "Bundesrepublik Deutschland" getragen hätte.

Art. 146 GG ist praktisch so ausgelegt worden wie z.B. ohne Wohnung kein Job, und ohne Job keine Wohnung. Im Moment befindet sich Deutschland in dieser Lage aus der sie nicht mehr rauskommt. Es muss also erst mal Deutsche Volk geben um eine solche Verfassung zu Gründen von der Art. 146 GG sprich:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

und das geht aber nicht, weil es zuerst Deutsche Volk geben muss. Im Moment, wie ich schon sagte, gibt es NUR Deutsche.

Ich weiß nicht was sie sich die Politiker damals gedacht haben? Entweder waren besoffen oder haben es so gewollt und eine ewige Verfassung und damit das Grundgesetz erschaffen haben?
 

Lutz

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Ich habe heute in Kindersprache erklärt wann man über Verfassung und wann über Grundgesetz spricht.

Aber nochmal für Dich.

Von Verfassung spricht man dann wenn sie vom Volk in Freie Wille (demokratisch) erstellt worden ist. Vom Grundgesetz wenn diese Verfassung vom Bundestag und Bundesrat unterzeichnet wird, also angenommen wird.

- Das Grundgesetz bzw. die Verfassung die vom Deutschen Volk vor 1949 angenommen wurde, wurde durch die Verfassung durch Alliierten und Zustimmung des Bundestages und Bundesrates (Grundgesetz) abgelöst.

- Die Alliierten erklärten sich bereit auf die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu verzichten, wenn das Volk eine demokratische Verfassung erstellt und diese dann vom Bundestag und Bundesrat angenommen wird.

- Nach der Mauerfall hat die Bundesregierung die Verfassung behalten, also zur eigener Verfassung gemacht (das ist so etwa als ob das Volk sie erstellt/gewollt hat) und dieser zugleich zugestimmt. Also mit Zustimmung des ehemaligen DDR-Führung. Das ist seltsam dass die Regierung die Verfassung und das Grundgesetz auf eigener Faust legalisieren kann. Meiner Rechtsauffassung nach sei diese sog. Verfassung die man aus Art. 146 GG ablesen tut gar nicht zustande gekommen. Es wurde lediglich die Verfassung vom 1949 beibehalten. Offenbar bis die Europa nicht vereinigt wird und dann wird offenbar die EU-Verfassung zum Grundgesetz gemacht. Dieses Grundgesetz wäre aber dann nicht demokratisch, im Bezug auf Deutsches Volk, den das Deutsche Volk gibt es offenbar nicht, sondern nur Deutsche.

Also oben das Kindermärchen, das kannst Du mal vergessen, das wird
den Kindern im Kindergarten, in der Schule und auch im Studium erzählt,
mit der Realität, hat das nichts zu tun.

Hier weiter unten, kommst Du der Sache schon etwas näher !

Vom Deutschen Volk hätte man dann gesprochen, wen das Personalausweis "Bundesrepublik Deutschland" getragen hätte.

Art. 146 GG ist praktisch so ausgelegt worden wie z.B. ohne Wohnung kein Job, und ohne Job keine Wohnung. Im Moment befindet sich Deutschland in dieser Lage aus der sie nicht mehr rauskommt. Es muss also erst mal Deutsche Volk geben um eine solche Verfassung zu Gründen von der Art. 146 GG sprich:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

und das geht aber nicht, weil es zuerst Deutsche Volk geben muss. Im Moment, wie ich schon sagte, gibt es NUR Deutsche.

Ich weiß nicht was sie sich die Politiker damals gedacht haben? Entweder waren besoffen oder haben es so gewollt und eine ewige Verfassung und damit das Grundgesetz erschaffen haben?

Hier sind ein paar helle Momente, nur im letzten Satz oder Frage, stellst
Du schon wieder, das GG, mit einer Verfassung gleich, das ist es nicht.
Nicht in der Realität, nicht im GG, nur in einigen verdrehten Köpfen.

Von mir aus auch in vielen !!!
 
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Ach jetzt bin ich neben Kommi, Nazi auch noch ein Reichsbürger. Was folgt als nächstes? Bedeutet das jetzt eine Karriere oder was? Ansonst schlaf weiter Deinen Untertanenschlaf.

Lieber einer im Untertanenschlaf als ein träumendes Politschaf.

Selbst wenn ich Euer Gdöns mal fünf Minutebn ernst nehme, tauchen sofort mindestens zwei Fragen auf, auf die Ihr krummen Vögel noch nie eine Antwort geäußert habt:
  1. wer soll sie denn ausarbeiten, diese neue Verfassung? Das Volk, also alle 80 Millionen nach Feierabend im Volksgemeindeheim? Oder ein ausgewähltes Gremium? Um das zu wählen, aber eine Verfassung schon existieren müßte? Oder vielleicht gar die schon gewählte Regierung, das ist die da in Berlin?
  2. was wollt Ihr denn eigentlich in einer neuen Verfassung anders haben? Dies ist schließlich die freieste und beste Verfassung, die die Deutschen je hatten, und der Beweis dafür ist Euer Genöhle, das Ihr völlig frei und völlig ohne Repressalien befürchten zu müssen, in die Öffentlickeit blaffen könnt. Was also könnte das Volk denn anderes befinden, als das, was es schon hat, es sei denn, es sei vom wilden Watz gebeutelt und fiele auf solch ausgemachten Schwachsinn wie die Pommes´schen Dorfidyllen rein?
Ne. Heikom, dat bringt et allet nit, wat Ihr hier so rumpalavert.
 
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Lieber einer im Untertanenschlaf als ein träumendes Politschaf.

Selbst wenn ich Euer Gdöns mal fünf Minutebn ernst nehme, tauchen sofort mindestens zwei Fragen auf, auf die Ihr krummen Vögel noch nie eine Antwort geäußert habt:
  1. wer soll sie denn ausarbeiten, diese neue Verfassung? Das Volk, also alle 80 Millionen nach Feierabend im Volksgemeindeheim? Oder ein ausgewähltes Gremium? Um das zu wählen, aber eine Verfassung schon existieren müßte? Oder vielleicht gar die schon gewählte Regierung, das ist die da in Berlin?
  2. was wollt Ihr denn eigentlich in einer neuen Verfassung anders haben? Dies ist schließlich die freieste und beste Verfassung, die die Deutschen je hatten, und der Beweis dafür ist Euer Genöhle, das Ihr völlig frei und völlig ohne Repressalien befürchten zu müssen, in die Öffentlickeit blaffen könnt. Was also könnte das Volk denn anderes befinden, als das, was es schon hat, es sei denn, es sei vom wilden Watz gebeutelt und fiele auf solch ausgemachten Schwachsinn wie die Pommes´schen Dorfidyllen rein?
Ne. Heikom, dat bringt et allet nit, wat Ihr hier so rumpalavert.

Zu dem Wie und was hatte ich mich schon geäussert. Hatte ich komischerweise keinen Widerspruch durch Euch feststellen können. Es wurde schlicht ignoriert. Wenn Du mich etwas fragst, dann stelle mir bitte Fragen welche ernsthaft durchdacht und gestellt sind. Nicht so etwas wie z. Bsp.:

Tafkas schrieb:
Was also könnte das Volk denn anderes befinden, als das, was es schon hat, es sei denn, es sei vom wilden Watz gebeutelt und fiele auf solch ausgemachten Schwachsinn wie die Pommes´schen Dorfidyllen rein?

;)
 

Spökes

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Lieber einer im Untertanenschlaf als ein träumendes Politschaf.

Selbst wenn ich Euer Gdöns mal fünf Minutebn ernst nehme, tauchen sofort mindestens zwei Fragen auf, auf die Ihr krummen Vögel noch nie eine Antwort geäußert habt:
  1. wer soll sie denn ausarbeiten, diese neue Verfassung? Das Volk, also alle 80 Millionen nach Feierabend im Volksgemeindeheim? Oder ein ausgewähltes Gremium? Um das zu wählen, aber eine Verfassung schon existieren müßte? Oder vielleicht gar die schon gewählte Regierung, das ist die da in Berlin?
  1. Das Volk, also alle x-Millionen, werden diese Verfassung ausarbeiten, vielmehr einem qualifizierten Gremium die Zusammenfassung der Vorschläge übertragen.
    [*]was wollt Ihr denn eigentlich in einer neuen Verfassung anders haben?
    Da sollten wir uns doch eher überraschen lassen. Etwas umgestalten wird man die doch wohl dürfen, oder?
    Dies ist schließlich die freieste und beste Verfassung, die die Deutschen je hatten, und der Beweis dafür ist Euer Genöhle, das Ihr völlig frei und völlig ohne Repressalien befürchten zu müssen, in die Öffentlickeit blaffen könnt.
    Du meinst deshalb schreiben die Leute hier unter ihrem Klarnamen? Selbst wenn es die bisher freiste und beste grundgesetzliche Verfassung ist muss es doch nicht heißen, dass sie nicht noch etwas freier und besser geht, oder? Wir sollten es mal ausprobieren, jedenfalls wenn wir mal erwachsen (souverän) werden.
 

Lutz

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Ich weiß nicht was sie sich die Politiker damals gedacht haben?

Ich frage mich auch, was Du bei dieser Umfrage gedacht hast ?

Natürlich und vom Verfassungsgericht bestätigt
verfügt Deutschland, über eine gültige Verfassung. ( seit 1919 )

Nur die BR in Deutschland, hat ein Grundgesetz und eben keine
Verfassung und die BR in Deutschland, ist eben nicht Deutschland.

Diese Begriffe alle durch einander werfen und alles mit einander
vermischen, das klappt eben nicht bei allen und nicht bei jeden.

Aber bei sehr vielen, hat es geklappt.

Noch einmal zum mit schreiben und zum merken :

1. Deutschland ist nicht die BRD
und die BRD ist nicht Deutschland.

2. Das Grundgesetz ist keine Verfassung
und eine Verfassung ist kein Grundgesetz.
 

Le Bon

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Von Verfassung spricht man dann wenn sie vom Volk in Freie Wille (demokratisch) erstellt worden ist. Vom Grundgesetz wenn diese Verfassung vom Bundestag und Bundesrat unterzeichnet wird, also angenommen wird.
Ja, ja, ist nicht einfach, so falsch zu liegen. Wer hat denn die Verfassung des Kaiserreichs erstellt. Das Volk? Du bist so herrlisch naiv, daß es fast wehtut. Und wer hat das Grundgesetz "erstellt"? Die Alliierten, nicht der "Bundestag". Im Übrigen gab es bei der Einführung des GG noch keinen Bundestach, sondern nur einen Parlamentarischen Rat, was immer das auch war. Du solltest Dir unbedingt die Rede Prof. Carlo Schmids durchlesen, damit auch Du endlich erfährst, daß das GG keine Verfassung ist!.

Im Übrigen hast Du meine Frage bezüglich der Verfassung, die das GG ablöst, immer noch nicht beantwortet. Schwer, nicht wahr? Ich werde von Dir auch nie eine Antwort bekommen, weil Du dazu einfach nicht in der Lage bist. Kaputte Synapsen, vermute ich mal
 
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Ich frage mich auch, was Du bei dieser Umfrage gedacht hast ?

Natürlich und vom Verfassungsgericht bestätigt
verfügt Deutschland, über eine gültige Verfassung. ( seit 1919 )

Nur die BR in Deutschland, hat ein Grundgesetz und eben keine
Verfassung und die BR in Deutschland, ist eben nicht Deutschland.

Diese Begriffe alle durch einander werfen und alles mit einander
vermischen, das klappt eben nicht bei allen und nicht bei jeden.

Aber bei sehr vielen, hat es geklappt.

Noch einmal zum mit schreiben und zum merken :

1. Deutschland ist nicht die BRD
und die BRD ist nicht Deutschland.

2. Das Grundgesetz ist keine Verfassung
und eine Verfassung ist kein Grundgesetz.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Aus dem Wortlaut des Art. 146 GG ergeht aber dass ein Grundgesetz eine Verfassung voraussetzt. Und sagt dass an die Stelle des Grundgesetzes vom 1949 ein anderes Grundgesetz in voller Kraft tritt, wenn das Volk eine demokratische Verfassung vorgelegt hat und vom Bundestag und Bundesrat bestätigt ist, bzw. wird.

Weiter ist aus dem Art. 146 GG zu entnehmen dass das Deutsche Volk in der Tat die Bundesregierung ist (vgl. Art. 20 GG).

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Oder wie soll man das Ganze verstehen. Einerseits wird davon gesprochen das Grundgesetz vom 1949 zu verteidigen. Anderseits kann aufgelöst werden, wenn dies vom Deutschen Volk gewünscht ist.

Ich habe, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden wer das Deutsche Volk ist und wer ist die Bundesregierung? Das Volk ist "Deutsch", und die Regierung ist Bundesrepublik Deutschland, oder wie oder was? Echt krass!
 
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Vergleiche sind nicht so Dein Ding, oder? VW ist eine Automarke, Auto ist ein Sammelbegriff. Verfassung ist ein Begriff, GG ein anderer, die im Art. 146 GG ausgetauscht werden sollen, sobald eine bestimmte Situation besteht. Mal ganz abgesehen davon, daß diese erwartete Situation noch nicht eingetroffen ist, sind GG und Verfassung 2 völlig verschiedene Dinge, die man austauschen kann.
Das sind sie nicht. Das GG ist eine bestimmte Verfassung, so wie ein VW ein bestimmtes Auto ist. Verfassung ist der Sammelbegriff und GG ist die konkrete jetzt gültige Verfassung, die durch eine andere Verfassung ausgetauscht wird und genau das sagt das Zitat aus dem GG aus.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.


Heißt: Die Verfassung verliert ihre Gültigkeit, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk beschlossen worden ist.

Analog zu: Das Auto wird verschrottet, wenn ich mir ein Auto leisten kann, in dem die ganze Familie platz hat.

Wenn ich für Auto VW einsetze, bedeutet das nicht, dass der VW kein Auto ist und genauso ist das mit dem GG.
 
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Ja, ja, ist nicht einfach, so falsch zu liegen. Wer hat denn die Verfassung des Kaiserreichs erstellt. Das Volk? Du bist so herrlisch naiv, daß es fast wehtut. Und wer hat das Grundgesetz "erstellt"? Die Alliierten, nicht der "Bundestag". Im Übrigen gab es bei der Einführung des GG noch keinen Bundestach, sondern nur einen Parlamentarischen Rat, was immer das auch war. Du solltest Dir unbedingt die Rede Prof. Carlo Schmids durchlesen, damit auch Du endlich erfährst, daß das GG keine Verfassung ist!.

Im Übrigen hast Du meine Frage bezüglich der Verfassung, die das GG ablöst, immer noch nicht beantwortet. Schwer, nicht wahr? Ich werde von Dir auch nie eine Antwort bekommen, weil Du dazu einfach nicht in der Lage bist. Kaputte Synapsen, vermute ich mal

Ich habe es im Bezug auf heute umgedeutet.

Parlamentarischen Rat verstehe ich als Ersatz der Stimme des Volkes. Un dieser hat die Verfassung ausgearbeitet, Wahl der Bundesregierung möglich gemacht und dann löste sich auf. An die (Teil-)Stelle des Parlamentarischen Rat ist heute Bundesrat aktiv. Nachdem die Regierung gewählt wurde überging die Verfassung in das Grundgesetz über. Damit trat dieser als zweiter Teil an die Stelle des Parlamentarischen Rat mit der heutigen Bundesregierung.

Demnach muss/soll das Volk über Bundesrat an die Bundesregierung eine Verfassung vorlegen die dann die bisherige Regierung auflöst und Neu-Wahlen organisiert in denen die neue Regierung gebildet wird die diese Verfassung im Form des Grundgesetzes durchzieht und eine ganz neue Rechtsordnung schafft. Wie schon bekannt arbeiten Bundestag und Bundestag gemeinsam und bestimmte Entscheidungen hängen von Beiden ab.

Es sollte darüber diskutiert werden. Und willst schon zur Anfang, obwohl nichts gesagt wurde, die Diskussion zur Ende bringen.

Im Moment hat Deutschland die Verfassung und das Grundgesetz vom 1949, mehr nicht.
 

Lutz

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Aus dem Wortlaut des Art. 146 GG ergeht aber dass ein Grundgesetz eine Verfassung voraussetzt. Und sagt dass an die Stelle des Grundgesetzes vom 1949 ein anderes Grundgesetz in voller Kraft tritt, wenn das Volk eine demokratische Verfassung vorgelegt hat und vom Bundestag und Bundesrat bestätigt ist, bzw. wird.

Weiter ist aus dem Art. 146 GG zu entnehmen dass das Deutsche Volk in der Tat die Bundesregierung ist (vgl. Art. 20 GG).

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Oder wie soll man das Ganze verstehen. Einerseits wird davon gesprochen das Grundgesetz vom 1949 zu verteidigen. Anderseits kann aufgelöst werden, wenn dies vom Deutschen Volk gewünscht ist.

Ich habe, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden wer das Deutsche Volk ist und wer ist die Bundesregierung? Das Volk ist "Deutsch", und die Regierung ist Bundesrepublik Deutschland, oder wie oder was? Echt krass!

Zuerst sollten mal die Begriffe geklärt werden :

Als Volk ist gemeint, so das Wahlvolk, also jeder Wahlberechtigte.
Gewählt wird eine sogenannte Bundesregierung, die nach dem GG
die Verwalter, in diesem Wirtschaftsgebiet sind.

Jetzt könnte man sagen, jeder Staat ist ein Wirtschaftsgebiet aber nicht
jedes Wirtschaftsgebiet ist ein Staat. Weil ein Wirtschaftsgebiet mit einem
GG, ist natürlich eine Kolonie und kein Staat.

Da in diesem GG vorgeschrieben ist, dieses Wirtschaftsgebiet
in dieser Form zu verwalten :

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Ist dieser demokratische Bundesstaat, immer noch eine Kolonie.

Es beruht alles auf Täuschungen und Vermischungen, von Begriffen,
von Tatsachen und Simuliertem und der Art und Weise, wie diese
Verwaltung, von den Medien nach außen verkauft wird.

Sie verwalten, wie in einem Staat, die Medien verkaufen uns diesen Staat
und doch ist es nur eine Kolonie.

//////////////////////////////////////////////////////////////////////////////////

Das GG soll geschützt werden und die GG Ordnung soll beschützt werden,
Tatsächlich aber wurde das GG schon x mal verändert, angepasst, von
diesen Verwaltern, was eigentlich nur auf Befehl oder Zustimmung geht.

Nur um den Schein der Scheinregierung nicht zu nehmen,
wissen die Medien natürlich nichts davon zu berichten.

Soviel zu freien Berichterstattung !

Also es kommt da eines zum anderen,
alles nur Lug und Trug !!!

Und genau aus diesen Erfahrungen, könnte eine Verfassung hervorgehen,
wo alle solche Erfahrungen, ensprechend eingearbeitet sind.
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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