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Vermieter: Baugesellschaft soll Migranten gezielt aussortiert haben

Träumer

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Ich finde es viel schlimmer, wenn einem Hundehalter eine Wohnung verweigert wird!
 

Orwellhatterecht

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Wobei Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Wohnraumschutzgesetz selbst das Beantragen sinnlos machen.

Orwellhatterecht schrieb auch: "Wenn Du Dir allerdings den Wohnungsbau von Land und Kommune mit allen erdenklichen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen hast vergolden lassen....."

Weiss Orwellhatterechgt denn nicht, dass z.B. die Afa von 2 % nur auf den Gebäudewert ermittelt wird, die Anschaffungskosten für den "Grund und Boden" sind bei der Gewinnermittlung irrelevant. Man zahlt also für "Grund und Boden", meist 30 % der Anschaffungskosten, ohne je diesen Geldfluß steuerrechtlich berücksichtigt zu haben.

Nix mit "vergolden"
Die Abschreibung ist ein gewisser Ausgleich für Abnutzung, Veraltung. Wenn die Immobilie schon lange nicht mehr den Erwartungen von Lebensstandard entspricht und irgendwann abgebrochen wird, das Grundstück bleibt für ewig und alle Zeiten erhaltren, es unterliegt als Bauplatz weder Abnutzung noch Verzehr.
Und noch nie waren Grundstücke wertvoller, als zu heutiger Zeit, liegt daran, dass sie nur in begrenzter Anzahl und Größe vorhanden sind. Du siehst, ich bin ein klein wenig weniger „doof“, als von Dir abgenommen. Ich sehe es Dir nach, schließlich bin ich es ja gewohnt, dass Du Dich des Öfteren irrst!
 

sportsgeist

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Die Abschreibung ist ein gewisser Ausgleich für Abnutzung, Veraltung. Wenn die Immobilie schon lange nicht mehr den Erwartungen von Lebensstandard entspricht und irgendwann abgebrochen wird, das Grundstück bleibt für ewig und alle Zeiten erhaltren, es unterliegt als Bauplatz weder Abnutzung noch Verzehr.
Und noch nie waren Grundstücke wertvoller, als zu heutiger Zeit, liegt daran, dass sie nur in begrenzter Anzahl und Größe vorhanden sind. Du siehst, ich bin ein klein wenig weniger „doof“, als von Dir abgenommen. Ich sehe es Dir nach, schließlich bin ich es ja gewohnt, dass Du Dich des Öfteren irrst!
Eigentumsrechte sind nur gesellschaftliche Konventionen

sollten irgendwelche zukünfigen Generationen zur Übereinkunft kommen, dass Boden kein generelles Eigentum mehr sein kann, sondern nur noch auf Lebenszeit angemietete Besitzrechte ohne Erbrecht, werden sie auch dafür Lösungen finden ...

... aber wozu sollen wir uns die Köpfe über die Probleme unserer Ururenkel zerbrechen !?
 

Orwellhatterecht

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Eigentumsrechte sind nur gesellschaftliche Konventionen

sollten irgendwelche zukünfigen Generationen zur Übereinkunft kommen, dass Boden kein generelles Eigentum mehr sein kann, sondern nur noch auf Lebenszeit angemietete Besitzrechte ohne Erbrecht, werden sie auch dafür Lösungen finden ...

... aber wozu sollen wir uns die Köpfe über die Probleme unserer Ururenkel zerbrechen !?
Richtig, die Zeit wird es zeigen. In der Vergangenheit sorgten Kriege für die Neuordnung des Grund und Bodens, heute ist er nicht nur bei uns eines der beliebtesten Spekulationsobjekte, allerdings bleibt davon nicht einmal der afrikanische Busch und Südostasien verschont. Auch mit Ackerland wird inzwischen spekuliert!
 

sportsgeist

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Richtig, die Zeit wird es zeigen. In der Vergangenheit sorgten Kriege für die Neuordnung des Grund und Bodens, heute ist er nicht nur bei uns eines der beliebtesten Spekulationsobjekte, allerdings bleibt davon nicht einmal der afrikanische Busch und Südostasien verschont. Auch mit Ackerland wird inzwischen spekuliert!
in Deutschland kann man aufgrund tausender Regelungen mit Boden eher sehr schlecht spekulieren ...
... Investoren brauchen aber auch eine gewisse Planungssicherheit, weswegen man einen Kompromiss aus Bodenknappheit und Rechtssicherheit finden können muss

aber wie gesagt, mit ziemlicher Sicherheit ein Problem, welches mich nicht mehr groß zu jucken braucht
vielleicht ein Thema nach 2050 ... oder erst gar im nächsten Jahrhundert
 

Roquette

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Die Abschreibung ist ein gewisser Ausgleich für Abnutzung, Veraltung. Wenn die Immobilie schon lange nicht mehr den Erwartungen von Lebensstandard entspricht und irgendwann abgebrochen wird, das Grundstück bleibt für ewig und alle Zeiten erhaltren, es unterliegt als Bauplatz weder Abnutzung noch Verzehr.
Und noch nie waren Grundstücke wertvoller, als zu heutiger Zeit, liegt daran, dass sie nur in begrenzter Anzahl und Größe vorhanden sind. Du siehst, ich bin ein klein wenig weniger „doof“, als von Dir abgenommen. Ich sehe es Dir nach, schließlich bin ich es ja gewohnt, dass Du Dich des Öfteren irrst!
Das weiss ich doch, dass du nicht "doof" bist. Ich antwortete nur, weil du von "vergolden" schriebst. Und auch deine Antwort kann nicht ignorieren, dass 30 % der Anschaffunsgkosten für Grund und Boden niemals abgeschrieben sein werden, aber einen erheblichen Kapitalabfluß beim Erwerber verursachen - obwohl

1. der Käufer doch diese 30 % zahlte
2. ohne Grund und Boden keine darauf stehende Immobilie, die Mieteinnahmen generieren kann

(Vergolden schriebst du. Und ich sitze gerade an der Nebenkostenabrechnung für ein Objekt. Muss die Arbeit unbezahlt für Mieter machen.)
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Das weiss ich doch, dass du nicht "doof" bist. Ich antwortete nur, weil du von "vergolden" schriebst. Und auch deine Antwort kann nicht ignorieren, dass 30 % der Anschaffunsgkosten für Grund und Boden niemals abgeschrieben sein werden, aber einen erheblichen Kapitalabfluß beim Erwerber verursachen - obwohl

1. der Käufer doch diese 30 % zahlte
2. ohne Grund und Boden keine darauf stehende Immobilie, die Mieteinnahmen generieren kann

(Vergolden schriebst du. Und ich sitze gerade an der Nebenkostenabrechnung für ein Objekt. Muss die Arbeit unbezahlt für Mieter machen.)
Hallo Kollege, ich sitze auch gerade über den Nebenkosten Abrechnungen. Aber bei mir hat jede Wohnung eine eigene Gas-_Etagenheizung sowie jeweils eine geeichte Zwischen-Wasseruhr. Aber Du hast recht, es ist eine UNBEZAHLTE Arbeit.
 

Tooraj

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Folgende Überlegung möchte ich hier noch anbringen: wer einen Mietvertrag mit einem privaten Vermieter abschließt, hat de facto einen B-Mietvertrag . Die Höhe der Miete richtet sich mindestens am Mietspiegel aus, liegt aber meistens darüber. Der private Vermieter hat jedoch das juristische Mittel der Eigenbedarfskündigung, die sich stets irgendwie konstruieren lässt. Der gewerbliche Vermieter hat dieses Mittel nicht. Insofern müssten private Vermieter m.E. einen Abschlag auf den Mietspiegel-Preis hinnehmen müssen.

Wobei der Mietspiegel zunehmend ein Kuriosum darstellt: in Frankfurt geht neuerdings nicht mehr ein hochwertiger Fußboden in die Bewertung ein, sondern die Form der Fenster...
 

Ein Neuer

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Eigenbedarfskündigung nutzt dem Vermieter nichts,wenn er mehrere Mietobjekte besitzt.Fristlose Kündigungsmöglichkeiten auch nicht,da er unter erheblichen Kosten sowieso rausklagen muss und danach verwüstete Wohnungen hat.An meinem Wohnort ist für private Vermieter eh nichts zu holen.Hier verursacht private Vermietung hauptsächlich Kosten.Leerstehende Immobilien sind letztendlich günstiger.Immobilien bekommt man hier sogar Nachgeschmissen für n Appel und Ei aus Zwangsversteigerungen von hauptsächlich privaten Ex Vermietern.Regionale Unterschiede.
 

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