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Irrtum !Das hat ja was von: Eltern haften für ihre Kinder.
naja. NOCH blüht dem ausführenden Täter ein Gerichtsverfahren. Nicht der Frau die zu dieser Zeit einfach nur Kanzlerin war. DIE kann da nun wirklich nichts für.
"Die hierfür maßgebliche Frage, ob Regierungspolitiker sich zugunsten der Menschen im Land in einer entsprechenden Stellung als „Schutzgaranten“ befinden, war aufgrund der bislang fehlenden Praxisrelevanz zwar noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Abhandlungen.
Sie dürfe im Ergebnis aber ohne weiteres zu bejahen sein: Es ist allgemein anerkannt, daß für Amtsträger im Rahmen ihres Aufgabengebiets strafbewehrte Pflichten zur Abwendung von Rechtsgutsverletzungen bestehen (vgl. Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 13 Rn. 31a). Für Regierungspolitiker, die einen Amtseid darauf geleistet haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, kann im Angesicht einer existentiellen, Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bedrohenden Katastrophenlage schwerlich etwas anderes gelten.
Quelle/Gutachten: https://erb.jura.uni-mainz.de/files/...tachten-II.pdf"