https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html
Aus welchen Gründen werden Abschiebungen nicht vollzogen?
Selbst wenn ein Drittstaatsangehöriger ohne Aufenthaltsstatus der Aufforderung nicht nachkommt, Deutschland zu verlassen, kann seine Abschiebung aufgeschoben oder gar ausgesetzt werden.
Die Abschiebung kann aufgeschoben und eine "Duldung" erteilt werden, wenn:
die Landesbehörde die Abschiebung "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen" für maximal drei Monate aussetzt,
- der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert,
- er ein minderjähriges Kind hat, das im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist,
- er mit einem anderen Geduldeten eng verwandt ist,
- ein Arzt bescheinigen kann, dass der Abzuschiebende eine schwerwiegende Erkrankung hat, die die Abschiebung beeinträchtigen kann oder
- rechtliche Gründe vorliegen, die eine Ausreise hindern – wie etwa mangelnde Reisedokumente.Rechtsgrundlage
Die Zahlen
Fehlende Reisedokumente sind der häufigste Grund für "Duldungen". Zum Stichtag 30.06.2019 wurden abgelehnte Asylbewerber in Deutschland aus folgenden Gründen "geduldet":
- Fehlende Reisedokumente: 80.624
- Familiäre Bindungen zu anderen Geduldeten: 11.357
- Dringende humanitäre oder persönliche Gründe (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger): 12.733
- Abschiebestopp für bestimmten Gruppen oder in bestimmte Staaten: 4.502
- Medizinische Gründe: 3.634
- Eltern von minderjährigen Kindern: 511
- Sonstige Gründe: 74.790