Hallo Metadatas,....
falsch, weil - hier handelt es sich um eine staatsrechtliche hoheitliche Aufgabe bzgl. Betreuungs-
pflicht w.a. Bildung. Die Einrichtung kann nicht wie ein Bäcker entscheiden, weil sie einen staatl.
Auftrag haben und keine Geschäftskunden.
So ist das!
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden.
„Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe.“
Darum sind wir alle (der STAAT) in der Pflicht, die Kommunen, die Länder und der Bund.
Der STAAT und seine untergeordneten Landesregierungen,
nicht mehr vorrangig die Familie.
Es ist nun Aufgabe der Länder die 5,5 Milliarden Euro bis 2022 gut umzusetzen.
Wir (die gesetzgebende Staatsdiktatur) haben im Kabinett am 10. Juli 2019 beschlossen,
das der Bund (Staat) für die Weiterentwicklung der Qualität und
zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
auch über 2022 hinaus seine Verantwortung, Kontrolle und Überwachung wahrnehmen wird.
In den letzten Monaten wurden alle 16 Bundesländer besucht und man konnte sich davon überzeugen,
daß mit dem Gute-KiTa-Gesetz den richtigen Weg zur frühkindlicher, geistig richtigen Gleichschaltung eingeschlagen wurde.
Die Länder haben Maßnahmen ausgewählt, die zur Situation vor Ort passen – zwei Drittel der Mittel gehen in die
Verbesserung der Qualität, ein Drittel geht in die Senkung von Gebühren.
"Jetzt wird das Gesetz in der Praxis mit Leben erfüllt.“
„Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der staatlich kontrollierten,
frühkindlichen Bildung in Deutschland.
Es ist gut und wichtig, daß mit jedem Land einzelne Vereinbarungen geschlossen wurden.
Nur so können wir auf dem Erreichten aufbauen. (geistige Volksgleichschaltung)