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Der Staatsanwalt kann nur Anträge in Strafsachen stellen. Mehr ist nicht !man könnte ja drüber debattieren, ob es Staatsanwälte braucht oder ob das nicht jeweils Sache der Bürger, der Richter oder der Legislative wäre.
Andernorts gehört der Staatsanwalt zur Judikative.Judikative (Richteramt) sollte vom Volk gewählt werden = Demokratie
man könnte ja drüber debattieren, ob es Staatsanwälte braucht oder ob das nicht jeweils Sache der Bürger, der Richter oder der Legislative wäre.
Aber ich frage mich halt, ob es eine Exekutive mit all ihren Organen (lt. Google zählt dazu übrigens dann auch die Staatsanwaltschaft) unbedingt braucht?