Sie hat erst dann gewonnen, wenn ihre medizinische Qualifikatiion ohne Wenn und Aber anerkannt wird.
Muss Bafög nicht ohnehin zurück gezahlt werden?
Grundsätzlich kann man das ja so machen, aber mit Arztgehalt im Fall dieses Mädchens.
Wozu dann zurückzahlen, wenn Bleiberecht erst nach 5 Jahren? Woher soll die das Geld nehmen. Als anerkannte Ärztin kein Problem, dann hat sie das Geld. Entweder eine Summe oder Teilzahlung. Und wenn icj sie wäre und im Herkunftsland eine Arztstelle gefunden hätte, würde ich keinen Cent zurück zahlen. Bei Bleiberecht in D dagegen schon, aber erst mit Arztgehalt. Sie will schließlich Ärztin werden und diese Tätigkeit wird dringend gebraucht. Besonders in einer überalterten Gesellschaft.
Meinst Du, das so ein Schuldner, der ausgewiesen wurde, jemals wieder hier einreist und sich diesem Risiko aussetzt? Für mich wäre das alles andere als Urlaub.
Aber doch nicht seine Tochter. Auch dann nicht, wenn sie zu ihrem Vater hält. Auch das kann sie tun, indem sie dennoch das durch Betrug ergaunerte Geld zurück zahlt. Am besten aber kann sie das als ausgebildete und anerkannte und in einer Arztpraxis engagierte Ärztin, am besten da, wo die Wartezimmer am vollsten sind. Oder in einer Klink, wo besonders schwer verletzte behandelt werden müssen und sie in vollem Umfang zeigen kann, was sie drauf hat.