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Wo sind die Menschenrechte?

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BESCHWERDE GEMÄSS ARTIKEL 34 DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION
vom 28.04.2011

(ABSCHRIFT)
zu Menschenrechtsverletzungen - unten
II. EXPOSE DES FAITS
Statement Of The Facts
Darlegung des Sachverhalts


Die Beschwerde richtet sich gegen die überlange Dauer des Verfahrens des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht Potsdam – 11 K 2657/09 – gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.

Der im Jahr 1954 in der ehemaligen DDR geborene Beschwerdeführer wurde wegen einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehungen vom 21. August 1972 bis zum 25. Oktober 1972 aufgrund eines gescheiterten Versuchs, aus der DDR zu fliehen, und einer anderen zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung vom 27. September 1989 bis 28. September 1989 rehabilitiert und entschädigt.

Wegen des erzwungenen Abbruchs seiner Schulausbildung und des erzwungenen Abbruchs der Berufsausbildung zum Zootechniker im Jahr 1972, weil er sich geweigert hatte, an der so genannten vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, begehrt er darüber hinaus seine berufliche Rehabilitierung.

Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er bereits im Jahr 1990 einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat, über den noch nicht entschieden worden ist.

Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob der Beschwerdeführer am 10. November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte den beklagten zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre1990 zu entscheiden.

(Beweis: Klageschrift vom 10. November 2009, Anlage 1)

Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht den Beklagten auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern.

(Beweis: Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 10.November 2009, Anlage 2)

Da der Beklagte nicht auf die Klage erwiderte, beschwerte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 07. Mai 2010 über die Untätigkeit. In dem Schreiben heißt es: „Da sich bei dem Verfahren seit 1990 nichts entwickelt, werden meine Grundrechte weiterhin verletzt, so bin ich ein Unterprivilegierter, ich habe es zu nicht viel im Leben gebracht, ich bin nichts wert, weil ich mich zu sehr um „Politik“ kümmerte, ich hätte mich eher um die Ausbildung kümmern sollen. Wegen der Verletzung meiner Würde erhebe ich eine erweiterte Klage. Durch das jahrelange Verfahren zur Rehabilitierung werde ich zum bloßen Objekt gemacht und damit die Menschenwürde massiv verletzt.

(Beweis: Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2010, Anlage 3)

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe.

(Beweis: Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni Juni 2010, Anlage 4)

Mit Bescheid vom 2. November 2010 wurde über den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005 auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen des Rehabilitierungsgesetzes nicht erfüllt seien.
(Beweis: Bescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 2. November 2010, Anlage 5)

Dieser Bescheid ist Gegenstand des Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geworden. Das Verwaltungsgericht hat über die Klage auf Rehabilitierung noch nicht entschieden.


III. EXPOSE

ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE

Der Beschwerdeführer rügt die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Entscheidung.

Die Klage des Beschwerdeführers vom 10. November 2009 ist seitdem beim Verwaltungsgericht anhängig, ohne dass das Gericht ein Urteil erlassen hat. Die Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.

Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs beurteilt sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der besonderen Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer. (siehe u.a. Frydlender gegen Frankreich [GK], Nr. 30979/96, Rn 43).

1. Komplexität des Verfahrens

Das Verfahren des Beschwerdeführers gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar.

2. Verhalten des Verwaltungsgerichts


Die überlange Verfahrensdauer beruht auf dem Verhalten des Verwaltungsgerichts.

Dem Beschwerdeführer ist bewusst, dass zwar das Verwaltungsverfahren, das mit dem Ablehnungsbescheid vom 2. November 2010 endete, nach Art 6 Abs. 1 der Konvention bei der Verfahrensdauer nicht zu berücksichtigen ist. Aufgrund der sehr langen Dauer des Verwaltungsverfahrens war das Verwaltungsgericht aber gehalten, dass Gerichtsverfahren beschleunigt zu behandeln. Auch dann, wenn man nicht auf dem Rehabilitierungsantrag des Beschwerdeführers aus dem Jahr 1990 abstellt, sondern erst auf den Rehabilitierungsantrag
vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005, dauerte das Verwaltungsverfahren bis zum Bescheid bereits circa sechs Jahre und damit übermäßig lange.

Das Verwaltungsgericht musste auch darauf Rücksicht nehmen, dass das Geschehen, auf das der Rehabilitierungsantrag gestützt ist – erzwungene Abbruch der Schulausbildung aus dem Jahr 1971 und erzwungener Abbruch der Berufsausbildung zum Zootechniker aus dem Jahre 1972. - bereits sehr lange zurück liegt und auch aus diesem Grunde ein berechtigtes Interesse des Beschwerdeführers an eine beschleunigte Entscheidung über die Klage entsteht.

Das Verwaltungsgericht hätte deshalb alle möglichen Maßnahmen treffen müssen, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Das Verwaltungsgericht hat jedoch mit seiner Klageerhebung am 10. November 2009 außer dem Beschluss auf Prozesskostenhilfe nichts wesentliches veranlasst.

3. Verhalten des Beschwerdeführers

Der Beschwerdeführer hat dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Verzögerungen verursacht.


4. Bedeutung für die Interessen des Beschwerdeführers


Das Verfahren auf Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ist für den Beschwerdeführer von erheblicher Bedeutung.


5. Ergebnis

Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention.

informiert sind:
Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. -
tegebauer@gmx.de
0651 – 99 405 - 01


Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
16727 Velten

http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrechte-t210024.htm
1. Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte
2. Antrag von Ausgleichsleistungen von 2004 - noch nicht entschieden!
3. Eingangsbestätigung der Beschwerde von 2011
4. Das Gericht sagt nicht immer die Wahrheit

Menschenrechtsverletzungen
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/

Unrecht des Staates http://www.politik-sind-wir.de/f8/unrecht-des-staates-t27793/

Bürgerrechte in Deutschland - Land Brandenburg
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page7.html


Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
http://www.politik-sind-wir.de/f7/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-t23928/



Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Verschleppung der Rehabilitierung, Antrag 1990! "Erst sehr viel später, im Jahr 2004 ", ohne Zeugen brauchte ich keinen Antrag zu stellen, der wird dann gar nicht erst angenommen (natürlich bestritten)
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Mobbing durch staatliche Angestellte und Beamte von 1991 bis zu meinem Unfall 1996. und viele sind eingschüchtert, die sich dann nicht getrauen vor Gericht auszusagen. Der Staat hat eine Macht-
kann er sogar die Politik beeinflussen?
 
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Die BRD ist von Jahr zu Jahr seit der Teilwiedervereinigung zu einem Unrechtsstaat mutiert. Die Richter sind nicht unabhängig und entscheiden nach Weisung der Politik(er) und die Staatsanwälte kumpeln mit Richtern und oftmals sogar mit den Beklagten gegen Kläger, die ihr Recht nach den bestehenden Gesetzen gerichtlich zuerkannt haben möchten.
Bei besonders hartnäckigen Klägern entscheiden Richter für die Einweisung in die Psychiatrie und damit haben sie den Fall vom Tisch.
Leider gibt es immer mehr Psychologen, die gern ein Gefälligkeitsgutachten erstellen, auf das sich dann der Richter gern beruft.

Kein Wunder, wenn mal ein beherzter rechtstaatlich vergewaltigter Mensch aufgrund einer BRD-Scheinrechtentscheidung mit der Kalaschnikow im Gericht Amok läuft.

Dazu eine Kostprobe aus dem Phoenix-Fernsehen:

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/unschuldig_in_haft/712102?datum=2013-07-07
 
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Das Verbrechen des Staates

23 Jahre Verfahrensdauer bis man
alt und grau ist - und jetzt über Menschenrechte lachen!

Wegen der Verletzung kann man kaum klagen. Deshalb erbitte ich um etwas Öffentlichkeitsarbeit:
http://www.politik-sind-wir.de/show...rletzungen-in-Deutschland?p=147225#post147225

Nervlich fertig, die Wende mitgestaltet, bis 1994 Bürgermeister, aber keine Anerkennung, geschweige denn die Rehabilitierung vom DDR Unrecht, dafür arbeitslos. Ich wusste nicht, was ich verbrochen hatte.
Vor Depressionen (ich lief rum wie Falschgeld), hatte dann leider einen Unfall im Wohnhaus, von einer Treppe bin ich wegen Unachtsamkeit gestürzt, 90 % schwerbehindert, das war das Ergebnis, der Lohn der Wende und der deutschen Einheit, ab 2006 70 %.


[MENTION=602]Joachim[/MENTION]Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten achim.raschke@googlemail.com
 
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Uwe O.

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An die Admins

Wann könnt Ihr Euch endlich überwinden, die ewig gleichartigen Darstellungen und zu keiner Diskussion einladenden Selbstdarstellungen des Achim dergestalt zu begegnen, daß die Threads ersatzlos gelöscht werden?

Uwe
 
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Unter Mitwirkung von Staatsdienern wurde am 25.01.2013 schon einmal ein Thread geschlossen, Danke! http://www.politik-sind-wir.de/show...tschland-Land-Brandenburg?p=107344#post107344

Uwe, danke auch für deinen Disskusionsbeitrag.
Leider ist die Wahrheit manchem Staatsdiener nicht so genehm, so dass die Einführung einer Zensur als geeignetes Mittel erscheint?


hier: Menschenrechtsverletzungen
http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland/page51
 
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Wann könnt Ihr Euch endlich überwinden, die ewig gleichartigen Darstellungen und zu keiner Diskussion einladenden Selbstdarstellungen des Achim dergestalt zu begegnen, daß die Threads ersatzlos gelöscht werden?

Uwe

Gefällt Dir wohl nicht, wenn man die Machenschaften Deines geliebten Staates bloß stellt. Was in dieser Richtung passiert ist eine Sauerei. Eine Verhöhnung und Demütigung der Opfer des Stasiregimes mit Billigung bis zum Bundespräsidenten.
Wundern tuts mich nicht. Warum wohl ?

Es ist gut und richtig, so etwas in Foren zu veröffentlichen !
 

Uwe O.

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Admin: Der Thread sollte geschlossen werden

Gefällt Dir wohl nicht, wenn man die Machenschaften Deines geliebten Staates bloß stellt. Was in dieser Richtung passiert ist eine Sauerei. Eine Verhöhnung und Demütigung der Opfer des Stasiregimes mit Billigung bis zum Bundespräsidenten.
Wundern tuts mich nicht. Warum wohl ?

Es ist gut und richtig, so etwas in Foren zu veröffentlichen !

Das Forum dient, so ich es verstanden habe, der Diskussion und nicht der larmoyanten Selbstdarstellung und der endlosen Wiederholung des ewig selben.

Uwe
 
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Das Forum dient, so ich es verstanden habe, der Diskussion und nicht der larmoyanten Selbstdarstellung und der endlosen Wiederholung des ewig selben.

Uwe

Wer zwingt Dich den den Thread anzuklicken. Mache ich ja zum Beispiel auch nicht, in denen ein gewisser User fast alle Beiträge allein schreibt, über sein geliebtes Russland.
Du hast doch genug andere Threads in denen Du Deinen Senf ablassen kannst.

Es ist eine Schande, was in diesem Staat mit Stasiopfern gemacht wird.

verstehe aber auch, dass so einige Stasigetreue und Staatsdienern das nicht gefällt.

Am Besten Du eröffnest Dein eigenes Forum, wo man dann nur Dir angenehme Themen behandelt. Vielleicht hilfr Dir ja Snafu.
 

Uwe O.

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Am Besten Du eröffnest Dein eigenes Forum, wo man dann nur Dir angenehme Themen behandelt. Vielleicht hilfr Dir ja Snafu.

Fühlst Du Dich (und Achim und andere Ossi-Jammerlappen) etwa durch meine Anwesenheit in diesem einseitig ausgerichteten Larmoyanz-Forum etwa belästigt?

Das würde mich freuen.

Uwe
 
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Wenn du es noch nicht mit bekommen hast, ich jammere nicht so wie du, schon wieder die alte Leier, die Staatsdiener sollten doch mal zufrieden gelassen werden!!..
Die Zeiten des Jammern ist vorbei, ich klage, das weißt du ja, denn Bitten und Betteln hat keinen Sinn.
Im Jahre 2012 habe ich eine Verfassungsbeschwerde in Karlruhe eingereicht und im Jahre 2010 hatte ich das Innenministerium Brandenburg wegen der Verletzung der Grundrechte verklagt.
So und jetzt können die Staatsdiener wieder jammern!
Achim
 
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Wenn du es noch nicht mit bekommen hast, ich jammere nicht so wie du, schon wieder die alte Leier, die Staatsdiener sollten doch mal zufrieden gelassen werden!!..
Die Zeiten des Jammern ist vorbei, ich klage, das weißt du ja, denn Bitten und Betteln hat keinen Sinn.
Im Jahre 2012 habe ich eine Verfassungsbeschwerde in Karlruhe eingereicht und im Jahre 2010 hatte ich das Innenministerium Brandenburg wegen der Verletzung der Grundrechte verklagt.
So und jetzt können die Staatsdiener wieder jammern!
Achim
Doch, Du jammerst. Weil Du die angeblichen Menschenrechtsverletzungen und die Vernichtung Deiner Würde an keinem einzigen Punkt nachweisen kannst, aber verblendet und egomanisch genug bist, Dich und Deine Privataffairen für den Nabel der Welt zu halten, jammerst Du. Kein Mensch und kein Systemfehler kann dafür, daß Du anscheinend die Treppe runtergefallen bist, also hör auf, die Allgemeinheit für Dein Schicksal verantwortlich zu machen.
 
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Wenn du es noch nicht mit bekommen hast, ich jammere nicht so wie du, schon wieder die alte Leier, die Staatsdiener sollten doch mal zufrieden gelassen werden!!..
...
Achim

Snafu schrieb:
Doch, Du jammerst. Weil Du die angeblichen Menschenrechtsverletzungen und die Vernichtung Deiner Würde an keinem einzigen Punkt nachweisen kannst, aber verblendet und egomanisch genug bist, Dich und Deine Privataffairen für den Nabel der Welt zu halten, jammerst Du. Kein Mensch und kein Systemfehler kann dafür, dass Du anscheinend die Treppe runtergefallen bist, also hör auf, die Allgemeinheit für Dein Schicksal verantwortlich zu machen.

Meine Voraussage:
Du wirst alle Klagen verlieren.
Und zwar ausschließlich wegen des noch nie vorgebrachten Nachweises.


Uwe
 
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Warum?

Scheinbar hat das keiner von den Staatsdienern begriffen, warum ich überhaupt klage, für mein EGO oder was!
Nein, wer hatte am meisten unter der Stasiverfolgung und unter der nicht erfolgten Rehabilitierung zu leiden?
Das waren vor allem meine Kinder gewesen, Charlotte und Bartholomäus haben nie einen richtigen Vater kennengelernt, bitte meine Kinder verzeiht mir, wegen meiner zu selbstständigen Meinung.
Mit den Klagen wird am 13.08.2013 im VG Potsdam hoffentlich einiges ans Tageslicht gelangen. :rolleyes2:
Joachim Raschke
 
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Fühlst Du Dich (und Achim und andere Ossi-Jammerlappen) etwa durch meine Anwesenheit in diesem einseitig ausgerichteten Larmoyanz-Forum etwa belästigt?

Das würde mich freuen.

Uwe

Ja, durch Dein dummes Geschwätz. Ich hätte Dich mal im Stasiknast erleben müssen, vielleicht wärst Du da auch ein Jammerlappen gewesen. Du bist einfach dumm und frech Uwe.
 
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Scheinbar hat das keiner von den Staatsdienern begriffen, warum ich überhaupt klage, für mein EGO oder was!
Nein, wer hatte am meisten unter der Stasiverfolgung und unter der nicht erfolgten Rehabilitierung zu leiden?
Das waren vor allem meine Kinder gewesen, Charlotte und Bartholomäus haben nie einen richtigen Vater kennengelernt, bitte meine Kinder verzeiht mir, wegen meiner zu selbstständigen Meinung.
Mit den Klagen wird am 13.08.2013 im VG Potsdam hoffentlich einiges ans Tageslicht gelangen. :rolleyes2:
Joachim Raschke

Achim, mach Dir keine Hoffnung, das Urteil steht heute schon fest.------leider.
Hier richten Täter über Opfer.
 
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Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Hier möchte ich wissen, wie das Gericht schon vorher ein Urteil fällen will, wenn es den Fall noch gar nicht kennt. Das ist mir schon etwas seltsam, wo sind wir dann mit der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Eigenschaften, die wir 1989 durchsetzen wollten? Dann war die Wende eine Illusion und das hätten wir uns sparen können?
 
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Hier möchte ich wissen, wie das Gericht schon vorher ein Urteil fällen will, wenn es den Fall noch gar nicht kennt. Das ist mir schon etwas seltsam, wo sind wir dann mit der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Eigenschaften, die wir 1989 durchsetzen wollten? Dann war die Wende eine Illusion und das hätten wir uns sparen können?

Du hast doch selbst geschrieben, daß diese Frau Achenbach das Zepter führt. Was erwartest Du von dieser Frau ? Die steht der Stasi sehr nahe, kennen wir doch beide aus Erfahrung. Und natürlich viele andere Betroffene auch.
Ich denke, Du wirst Dich hinterher noch schlechter fühlen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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