Kann man diesen Wandel per Gesetz verbieten?
Nein, die Gesetze müssen sich der Realität anpassen.
Ist es Realität, dass 12 oder 14 Jährige Sex mit Erwachsenen haben wollen? Ja!
Kann man dies gesetzlich ungeregelt lassen? Nein!
Ist es wirklich die Umsetzung dieser Wünsche, die hier eine sexuelle Entwicklung positiv beeinflussen? Nein!
Vergessen wir dabei nicht den Moment des Einflusses Erwachsener Menschen auf Kinder und Jugendliche? Ja!
Für meinen Geschmack – und alter ist für mich die einzige erkennbare Differenzierungsmöglichkeit – ist ein Alter von 16 Jahren durchaus angebracht, wo ein Erwachsener Mensch Sex mit einem Minderjährigen haben darf. Darüber hinaus würde ich das Täteralter auf 21 anheben.
Was man verhindern muss, sind Ausflüchte Erwachsener, die eine sexuelle Unterdrückung der Kinder und Jugendlichen propagieren, damit sie ihre eigenen Bedürfnisse ausleben können. Wenn ich nun höre, dass diese nur behutsam mit der Sexualität der Kinder und Jugendlichen umgehen und diese nur bei ihrer Entwicklung begleiten möchten, würde mir etwas hochkommen.
Kann man Angst oder Hysterie verbieten?
Nein, Besorgnis ist wichtig und kann von Eltern kaum unterdrückt werden. Angst lähm und Hysterie macht krank.
Nein, verbieten kann man es nicht. Nur ist Hysterie immer kontraproduktiv, die verkehrt jedes Bemühen ins Gegenteil.
Ich habe in der Erziehungszeit meiner Kinder so viel Hysterie erlebt, was gerade dieses Thema angeht. Einige der Kinder konnte ich bis zum Erwachsensein verfolgen. Gerade die, die von sich aus – weil es so interessant machte – diese Hysterie mit Phantasie gefördert haben, hatten im Verlaufe ihrer Entwicklung erhebliche Schwierigkeiten sie waren ständig krank oder behaupteten, sie gingen sehr gestört mit „Fremden“ um und spielten durchgängig den/die Eingeschüchterten.
Für mich haben die meisten eine Persönlichkeitsstörung aufgewiesen, aber für ein abschließendes Urteil bin ich nicht firm genug.
Auch wenn sie durch das Gesetz erst "real" werden?
Nein, das Gesetz stellt eine reale Handlung unter Strafe. Gesetze sollen keine Angst machen oder Hysterie schaffen. Tun sie auch nicht. Wie groß wäre die Angst oder Hysterie, wenn man wüsste, dass sexueller Missbrauch von Kindern nur nach den Gesetzen gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Erwachsenenbereich bestraft würde.
Das würde bedeuten, wenn ein Lehrer oder Lehrerin, die nicht selten geliebt werden, mit ein wenig Zuwendung eine „freiwillige“ sexuelle Handlung von den Kindern erhalten, straffrei bleiben könnten. Ich kann als Eltern dann noch nicht einmal etwas dagegen tun.
Oder der nette Nachbar, der sich immer ganz fürsorglich kümmert?
Will ich diese Leute bestrafen, wenn mein Kind diesen „Eingriff“ nicht wirklich verkraftet? Nein, das geht nicht, vielleicht wenn er mit „extremen“ Handlungen dies hätte voraussehen müssen. Aber selbst da, wird es kaum möglich sein.
Da habe ich dann ein psychisch schwer beeinträchtigtes Kind und einen befriedigten Erwachsenen.
Es gebe auch kaum eine Möglichkeit derartiges zu verhindern, als die Kinder entsprechend vorzubereiten, was man ja auch bei den bestehenden Gesetzen tut.
Selbst die Polizei könnte nicht mehr gegen Personen vorgehen, die es offensichtlich auf sexuelle Kontakte mit Kinder abgesehen hätten oder gar gegen verurteilte Sexualtäter (naja, verurteilte Kinderschänder gäbe es eh nicht mehr), wenn diese sich besonders um Kinder „bemühen“ würden.
Die Gesetze schränken nicht die sexuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ein, sie schützen sie. Einige Modifikationen sind durchaus denkbar, aber der Kern hat immer noch seine Berechtigung.