Da verwechselst du erneut wieder etwas. Wenn der Staat mir meine Infektiösität belegt, bleibe ich selbstverständlich in Quarantäne zu Hause. Nicht ich muss beweisen nicht infektiös zu sein, sondern der Staat ist in der Beweispflicht meiner Infektiösität, um meine Rechte einzuschränken.
Verzichtet der Staat darauf, wie bisher, so ist es mein Recht mich mit Gleichgesinnten unmaskiert zu treffen, zu feiern etc. Wenn DIR das zu riskant erscheint, wenn du mir begegnest, dann halte Abstand und setze dir zum Schutz eine dafür geeignete FFP3 Maske auf, statt dir UND mir das Tragen einer Placebo - " Alltagsmaske " abzuverlangen.
Aber du hast ja bereits freimütig bekannt, es ginge dir gar nicht darum dich vor Viren zu schützen. Du willst Schutz vor " Spreadern ", obwohl dir deren Emissionen egal sind und du willst Schutz vor " Verfassungsbrechern "
Hm. In der Verfassung findet sich kein Recht, mit dem du mich grundlos oder unverhältnismäßig nötigen darfst. Also willst du Schutz vor dir selbst ? :kopfkratz: