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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da muss ich Dir (leider), und zwar zu 100 % zustimmen! Erinnern wir uns an die ständige Schelte sowohl des Bundes- als auch der Landesrechnungshöfe, die laufend irgendwelche hanebüchenen Verschwendungen von Behörden aufzeigen und anprangern, ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass daraus schon jemals Konsequenzen für die Verursacher entstanden sind. Also lauter Papiertiger zur Stärkung des Gewissens, mehr nicht!
Aber diese Ämter kosten den Steuerzahler obendrein sehr viel Geld!
Leider haben wir aber keine wirklich starke Interessenvertretung in dem Bereich, weil auch die Deutschen wenig Interesse daran zeigen. Der Bund der Steuerzahler hat etwa 230.000 Mitglieder und damit nicht einmal 0.5% der Bevölkerung.
 

sportsgeist

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Leider haben wir aber keine wirklich starke Interessenvertretung in dem Bereich, weil auch die Deutschen wenig Interesse daran zeigen. Der Bund der Steuerzahler hat etwa 230.000 Mitglieder und damit nicht einmal 0.5% der Bevölkerung.
schon richtig
dennoch ist der Einwand von @Uwe O. nicht von der Hand zu weisen

dennoch gehört das private Haftungsrecht auch auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet
auch wenn dann Verantwortlichkeiten letztlich zu 98% oder mehr unscharf bleiben werden
 
OP
MANFREDM

MANFREDM

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.. diese Berliner Wahlschafe sind wirklich zu dämlichst ... wer hat FRONTAL 21 gesehen ? .. da wurde gezeigt wie dieser Senat in Berlin den Wohnungsbau verhindert hat .. aber diese super dummen Wahlschafe demonstrieren gegen die Immo-Konzerne in Berlin und wollen eine Enteignung ..
Na ja, Frontal 21 ist normalerweise Müll, aber ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Der Mieterbund, der diese Drecksdemo organisiert hat, gehörte unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, wenn es diesen denn ernsthaft ( :ROFLMAO: mit der Aufgabe die Verfassung zu schützen:ROFLMAO:) geben würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

schon richtig
dennoch ist der Einwand von @Uwe O. nicht von der Hand zu weisen

dennoch gehört das private Haftungsrecht auch auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet
auch wenn dann Verantwortlichkeiten letztlich zu 98% oder mehr unscharf bleiben werden
Die Idee eines Steuerverschwendungsanklägers sehe ich auch kritisch, da müsste man erstmal ein ordentlich diskutierbares Konzept vorlegen.
Ich sehe allgemein den Bedarf, Haftung und Verantwortungsübernahme wieder zu erhöhen.
 

sportsgeist

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Die Idee eines Steuerverschwendungsanklägers sehe ich auch kritisch, da müsste man erstmal ein ordentlich diskutierbares Konzept vorlegen.
Ich sehe allgemein den Bedarf, Haftung und Verantwortungsübernahme wieder zu erhöhen.
ich persönlich sehe die Lösung ... ähnlich der Privatwirtschaft ... nicht in einem Malus System, sondern einem Boni-System

ein Malussystem führt lediglich dazu, dass Geschäftsführer oder CEOs ständig zu ihren Aufsichtsgremien rennen und sich alles dreimal unterschreiben lassen, bevor sie auch nur eine einzige Entscheidung fällen
das verlangsamt Prozesse manchmal ins Unendliche

sowas Ähnliches haben wir bereits im öffentlichen Sektor

Bonisysteme hingegen, in denen Geschäftsführern und CEOs eine Mitbeteiligung am Erfolg in Aussicht gestellt wird, beschleunigen Prozesse in aller Regel ungemeine und führen meist auch dazu, dass die Entscheider am Erfolg maßgeblich interessiert sind

aber ich bin da eh anders gestrickt

aber wie gesagt, dennoch würde ich das private Haftungsrecht auch auf den öffentlichen Sektor ausweiten
 
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MANFREDM

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Bonisysteme hingegen, in denen Geschäftsführern und CEOs eine Mitbeteiligung am Erfolg in Aussicht gestellt wird, beschleunigen Prozesse in aller Regel ungemeine und führen meist auch dazu, dass die Entscheider am Erfolg maßgeblich interessiert sind
Boni-Systeme im öffentlichen Dienst existieren in Form von regelmäßigen Beförderungen. Der Müll wird nach oben gespült.
 

sportsgeist

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Boni-Systeme im öffentlichen Dienst existieren in Form von regelmäßigen Beförderungen. Der Müll wird nach oben gespült.
ein Belohnungssystem, welches an Zeit gekoppelt ist, nicht an Erfolg, wird so wohl kaum seine Funktion erfüllen
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

ich persönlich sehe die Lösung ... ähnlich der Privatwirtschaft ... nicht in einem Malus System, sondern einem Boni-System

ein Malussystem führt lediglich dazu, dass Geschäftsführer oder CEOs ständig zu ihren Aufsichtsgremien rennen und sich alles dreimal unterschreiben lassen, bevor sie auch nur eine einzige Entscheidung fällen
das verlangsamt Prozesse manchmal ins Unendliche

sowas Ähnliches haben wir bereits im öffentlichen Sektor

Bonisysteme hingegen, in denen Geschäftsführern und CEOs eine Mitbeteiligung am Erfolg in Aussicht gestellt wird, beschleunigen Prozesse in aller Regel ungemeine und führen meist auch dazu, dass die Entscheider am Erfolg maßgeblich interessiert sind

aber ich bin da eh anders gestrickt

aber wie gesagt, dennoch würde ich das private Haftungsrecht auch auf den öffentlichen Sektor ausweiten
Boni-Systeme haben auch ihre Nachteile, deswegen sehe ich die Mischung als notwendig an. Haftung bei Führung und Eigentümern muss deutlich ausgedehnt werden.
 

sportsgeist

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Boni-Systeme haben auch ihre Nachteile, deswegen sehe ich die Mischung als notwendig an. Haftung bei Führung und Eigentümern muss deutlich ausgedehnt werden.
.... ich weiß zwar nicht, was du da noch genau ausdehnen willst, aber bitteschön

wenn ich einmal mit dem Tod als Strafe bedroht werde, oder zweimal, ist dann auch schon wurschd
irgendwann verlieren Haftungsdrohungen einfach ihre Wirkung

sprich CEOs oder Geschäftsführer haften sowieso schon mit ihrem gesamten privaten Vermögen
da kannst du auch hinschreiben, dass sie 2x mit ihrem gesamten Vermögen haften ... was würde das noch ändern ??!
 

Orwellhatterecht

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Boni-Systeme im öffentlichen Dienst existieren in Form von regelmäßigen Beförderungen. Der Müll wird nach oben gespült.
Spiel dabei nicht vor allem das Dienstalter die alles entscheidende Rolle? Bis zur Verbeamtung muss sich jeder anstrengen, die größten Schnitzer möglichst zu vermeiden. Wenn die aber statt gefunden hat, dann sind es im Regelfall nur noch die berühmten „silbernen Löffel“, die die Karriere des Beamten zumindest unterbrechen oder ganz beenden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

.... ich weiß zwar nicht, was du da noch genau ausdehnen willst, aber bitteschön

wenn ich einmal mit dem Tod als Strafe bedroht werde, oder zweimal, ist dann auch schon wurschd
irgendwann verlieren Haftungsdrohungen einfach ihre Wirkung

sprich CEOs oder Geschäftsführer haften sowieso schon mit ihrem gesamten privaten Vermögen
da kannst du auch hinschreiben, dass sie 2x mit ihrem gesamten Vermögen haften ... was würde das noch ändern ??!
Ein CEO ist grundsätzlich noch immer ein Angestellter und haftet aher nicht mit dem Privatvermögen. Ich sehe primär Handlungsbedarf darin, dass bei Insolvenzen Führung und Eigentümer mehr in die Pflicht genommen werden müssen, wenn Restrukturierungen stattfinden.
 

sportsgeist

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Ein CEO ist grundsätzlich noch immer ein Angestellter und haftet aher nicht mit dem Privatvermögen. Ich sehe primär Handlungsbedarf darin, dass bei Insolvenzen Führung und Eigentümer mehr in die Pflicht genommen werden müssen, wenn Restrukturierungen stattfinden.
der Eigentümer haftet doch sowieso, wer denn sonst
wessen Geld ist denn im Sand, wenn es schief geht ??!

ehrlich gesagt verstehe ich deine Anliegen nicht !?
ist doch alles längst geregelt

Eigentümer haften schon von Natur aus, denn es ist ihr Geld, was da drin steckt
und die ausführenden Organe = CEOs, GFs und deren Haftung, sind im Gesellschaftsrecht bereits klar geregelt

natürlich könnte man das auch alles doppelt regeln
... aber wozu ??!!

wohin soll das jetzt alles führen ?!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

der Eigentümer haftet doch sowieso, wer denn sonst
wessen Geld ist denn im Sand, wenn es schief geht ??!

ehrlich gesagt verstehe ich deine Anliegen nicht !?
ist doch alles längst geregelt

Eigentümer haften schon von Natur aus, denn es ist ihr Geld, was da drin steckt
und die ausführenden Organe = CEOs, GFs und deren Haftung, sind im Gesellschaftsrecht bereits klar geregelt

natürlich könnte man das auch alles doppelt regeln
... aber wozu ??!!

wohin soll das jetzt alles führen ?!
Der Eigentümer haftet (jedenfalls in der Regel), erstmal nur mit dem Einlagevermögen. Der CEO haftet nur dann, wenn er beweisbar seinen Pflichten nicht nachkkommt.
Ich sehe grundsätzlich einen Sinn hinter einer progressiven Vermögenshaftung. Eigentümer und Führung haften dabei mit einem steigenden Anteil ihres Privatvermögens, oberhalb einer Grenze (z.B. wird die eigene Wohnimmobilie ausgenommen), je mehr sie aus besagtem Unternehmen heraus verdienen und damit auch Boni letztlich in eine gewisse Haftung genommen werden können.

Damit könnte man das Problem angehen, dass Boni und andere hohe Einkünfte teilweise nicht langfristig leistungsgerecht sind.
 

sportsgeist

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Der Eigentümer haftet (jedenfalls in der Regel), erstmal nur mit dem Einlagevermögen.
das ist nicht korrekt oder im Falle von GmbHs oft nur rein technisch gesehen und auf dem Papier so

faktisch gesehen haften die meisten GmbHs ebenso mit ihren vollen Aktiva und damit auch ihre Eigentümer, denn deren Vermögen ist das ja
 

sportsgeist

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Ich sehe grundsätzlich einen Sinn hinter einer progressiven Vermögenshaftung. Eigentümer und Führung haften dabei mit einem steigenden Anteil ihres Privatvermögens, oberhalb einer Grenze (z.B. wird die eigene Wohnimmobilie ausgenommen), je mehr sie aus besagtem Unternehmen heraus verdienen und damit auch Boni letztlich in eine gewisse Haftung genommen werden können.
wozu eine Progression, wenn sie doch eh schon mit ihrem vollen privaten Vermögen haften ...
... willst du jetzt noch eine Progression über das volle privaten Vermögen hinaus

wen willst du jetzt noch mithaften lassen ... Tante Berta ??!
oder Onkel Kurt !?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

das ist nicht korrekt oder im Falle von GmbHs oft nur rein technisch gesehen und auf dem Papier so

faktisch gesehen haften die meisten GmbHs ebenso mit ihren vollen Aktiva und damit auch ihre Eigentümer, denn deren Vermögen ist das ja
Die Aktiva des Unternehmens sind zwar recchnerisch Teil des Eigentümervermögens aber ja nicht realisierbar. Deswegen sehe ich eine Trennung für ntwendig an.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

wozu eine Progression, wenn sie doch eh schon mit ihrem vollen privaten Vermögen haften ...
... willst du jetzt noch eine Progression über das volle privaten Vermögen hinaus

wen willst du jetzt noch mithaften lassen ... Tante Berta ??!
oder Onkel Kurt !?
Tun sie ja nicht, deswegen ist der Einwand ziemlich nutzlos theatralisiert.
 

sportsgeist

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Die Aktiva des Unternehmens sind zwar recchnerisch Teil des Eigentümervermögens aber ja nicht realisierbar. Deswegen sehe ich eine Trennung für ntwendig an.
natürlich sind die Aktiva realisierbar

wenn ein Gesellschafter einer GmbH seine Anteile verkauft zum Beispiel, werden die Aktiva in aller Regel mitbewertet, sollten sie eine mindestens halbwegs tragende Rolle spielen ... oder anders gesagt, aus Aktiva = Betongold wird bares Geld

und da die Aktiva einer GmbH in aller Regel deren operativen Geschäfte decken, spielen sie selbstverständlich eine tragende Rolle

und ich betone, wir sprechen von der Regel
ich will also nicht wieder die eine Ausnahme lesen, bei der es nicht so ist
 

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