Ein CEO ist grundsätzlich noch immer ein Angestellter und haftet aher nicht mit dem Privatvermögen. Ich sehe primär Handlungsbedarf darin, dass bei Insolvenzen Führung und Eigentümer mehr in die Pflicht genommen werden müssen, wenn Restrukturierungen stattfinden.
Ihr diskutiert über GmbH.
Einen CEO gibt es aber nur bei Aktiengesellschaften. Als man noch Deutsch sprach hieß der Mann Vorstandsvorsitzender.
Bei einem Vergehen, haftet der sehr wohl mit seinem Privatvermögen.
Ich würde die Haftung eines CEO noch wesentlich weiter ausdehnen, denn die meiksten handeln verantwortungslos zu Gunsten ihrer Boni.
Nimm das Bespiel Kinderarbeit oder Schwarzarbeit.
Dem CEO sollte es anzulasten sein, wenn er in der AG Produkte einkaufen lässt, die mit Kinderarbeit oder Schwarzarbeit hergestellt wurden.
Denn ihm als Fachmann hätte auffallen müssen, dass das ach so preiswerte Produkt nicht mit gesetzlich abgedeckten Maßnahmen hergestellt urde.
Sicher, er redet sich damit heraus, dass er sich alle möglichen Nachweise in der Lieferkette beschafft hat, die das Gegenteil aussagen.
Das sollte nicht das Problem des Haftungsrechts sein: So hinterzogene Steuern und Sozialangaben hat er aus seinem Privatvermögen (durch Boni angehäuft) zu begleichen.
Er kann sich ja anschließend privat bei seinen Vorlieferanten, die ihm falsche Bescheinigungen ausgestellt haben, das Geld wieder zurück holen.
Sollst mal sehen, wie schnell alles ehrlich (und teurer) wird.