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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

Uwe O.

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das stimmt nicht
weißt du was, ich schreibs einfach nochmal hin, und ich hoffe du verstehst den angelsächsischen Begriff: technically spoken oder technically seen, den ich hier einfach eingedeutscht hatte

faktisch gesehen haften die meisten GmbHs ebenso mit ihren vollen Aktiva und damit auch ihre Eigentümer, denn deren Vermögen ist das ja
Eben nicht.
Die Aktiva sind Eigentum der GmbH.
Nicht die des Anteilseigners.
Der hat nur seine Einlage geleistet.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Aber auch an Dich die Frage: Warum willst Du die Haftung des CEO (Vorstands, Geschäftsführers) weiter ausdehnen, wenn die Burschen schon nach aktueller Rechtslage so gut wie nie in Anspruch genommen werden?
Mein Vorschlag geht nur mit neuer Rechtslage.
 

KurtNabb

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Mein Vorschlag geht nur mit neuer Rechtslage.
Das sehe ich zwar ein, aber warum glaubst Du, dass irgendeine neue Rechtslage umgesetzt wird, wo doch die aktuelle schon nicht umgesetzt wird?

Wenn Recht nicht umgesetzt wird, braucht man's doch auch nicht zu ändern.

Mir fällt nur ein eventueller Nutzen zu Deinem Vorhaben ein: Solange sich die hohe Politik mit nutzlosen Änderungen beschäftigt, kann sie wenigstens keinen groben Unsinn produzieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ihr diskutiert über GmbH.
Einen CEO gibt es aber nur bei Aktiengesellschaften. Als man noch Deutsch sprach hieß der Mann Vorstandsvorsitzender.
Bei einem Vergehen, haftet der sehr wohl mit seinem Privatvermögen.

Ich würde die Haftung eines CEO noch wesentlich weiter ausdehnen, denn die meiksten handeln verantwortungslos zu Gunsten ihrer Boni.

Nimm das Bespiel Kinderarbeit oder Schwarzarbeit.
Dem CEO sollte es anzulasten sein, wenn er in der AG Produkte einkaufen lässt, die mit Kinderarbeit oder Schwarzarbeit hergestellt wurden.
Denn ihm als Fachmann hätte auffallen müssen, dass das ach so preiswerte Produkt nicht mit gesetzlich abgedeckten Maßnahmen hergestellt urde.
Sicher, er redet sich damit heraus, dass er sich alle möglichen Nachweise in der Lieferkette beschafft hat, die das Gegenteil aussagen.
Das sollte nicht das Problem des Haftungsrechts sein: So hinterzogene Steuern und Sozialangaben hat er aus seinem Privatvermögen (durch Boni angehäuft) zu begleichen.
Er kann sich ja anschließend privat bei seinen Vorlieferanten, die ihm falsche Bescheinigungen ausgestellt haben, das Geld wieder zurück holen.

Sollst mal sehen, wie schnell alles ehrlich (und teurer) wird.
CEO ist als Bezeichnung und Position nicht auf AGs beschränkt, das kann genauso eine GmbH sein. Dass er bei Vergehen haftet ist völlig klar, darum ging es mir aber nicht direkt.

Das Beispiel halte ich allerdings für ziemlichen Quatsch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es nützt nichts, Gesetze zu verschärfen, wenn die vorhandenen nicht durchgesetzt werden.

Für mich sind die beiden deutlichsten Beispiele die Sachsen-LB und die IKB.
Ein Risikomanagement gehört zu den zentralen Aufgaben des Vorstands. In beiden Banken wurden Risiken ganz bewusst und gezielt aus der Bilanz genommen und in Zweckgesellschaften in Irland geparkt. Mindestens bei der SachsenLB wurde das sogar vom Wirtschaftsprüfer gerügt.

Womit wir nach den Banken bei den Wirtschaftsprüfern sind. Wenn deren Testate nicht mehr Haftungsrisiken beinhalten als eine Meinungsäußerung, kann man sich den Schwindel auch schenken.

Und wo wir gerade bei Schwindel sind: Wenn das Rating der 3 großen amerikanischen Ratingagenturen nicht mehr wert ist, als eine Meinungsäußerung, kann man sich auch diesen Schwindel sparen.

Das Problem in dem Umfeld ist weniger die Gesetzgebung als vielmehr das Krähenprinzip.
Dass es zum Teil ein Problem mangelnder Durchsetzungsfähigkeit des Staates ist, ist sicherlich richtig.
Was meinst du mit dem Krähenprinzip?
 

KurtNabb

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Dass es zum Teil ein Problem mangelnder Durchsetzungsfähigkeit des Staates ist, ist sicherlich richtig.
Was meinst du mit dem Krähenprinzip?
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Nur ein Beispiel: Solange das Unternehmen seinen Wirtschaftsprüfer selbst bestellt, besteht eine gegenseitige Abhängigkeit. Das Unternehmen braucht das Testat, der Prüfer den Auftrag.

Kommt es dann zum GAU, müssen sie weiter zusammenhalten, weil sie sich andernfalls gegenseitig beschuldigen müssten. Der Traum eines jeden Ermittlers, der aber nur äußerst selten in Erfüllung geht.

Der Enron-Skandal in den USA war ein solcher Fall. Arthur-Anderson war damals eine der größten und angesehensten Prüfungsgesellschaften weltweit und ging mit Enron unter.
 

sportsgeist

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Das ist nun wirklich so doof, dass mir nichts mehr dazu einfällt.
dir fällt öfter nichts mehr ein, wenn dir deine vorgestanzten Vorurteile um die Ohren fliegen
nicht alles ist eben wirklich so, nur weil es nach deinem Köpfchen so sein soll
 

sportsgeist

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In meiner Stadt gibt es auch einen ehemals recht prominenten, rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilten Wirtschaftsstraftäter, der heute stets auf "Reue" macht. Ob ihn tatsächlich die vielen, vielen Menschen irgendwie "jucken", deren Existenz er im Laufe seiner langen Karriere in den Abgrund getrieben hat?
... das kann ich dir nicht sagen
ich kann dich aber fragen, um was es jetzt eigentlich genau geht ??
 

sportsgeist

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Sag, wie, wenn die Politik den Murks fabriziert.
Willst Du den Politiker (welchen?; den ganzen Bundestag? Nur die Grünen?) heranziehen?
nein
letztlich wäre schon viel geholfen AktG und GmbHG analog auch auf den öffentlichen Dienst zu übertragen

natürlich ist nicht ganz von der Hand zu weisen, was du weiter oben einwarfst
aber mit diesen Dingen haben auch Privatunternehmen zu kämpfen
 

sportsgeist

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Buitte beleidige mich nicht als Linken.
sorry, wer solche politisch linken Vorschläge bringt, wie dass deutsche GF und CEOs James Bond im Taschenformat spielen sollen und im indischen Dschungel auschecken sollen, ob die Geschäftsverbindungen dort nicht vielleicht Kinder in ihren Fabriken beschäftigen, ist nicht nur naiv und weltfremd, sondern tatsächlich ein ausgemachter Gutmensch = Linker

unsere nigelnagelneu gekürte grüne Dalli vom Immenhof hätte kaum einen naiveren Vorschlag daher bringen können

einigen wir uns doch einfach darauf, dass das Problem von Kinderarbeit erstmal das Problem von Indien ist, oder das von Bangladesch, aber nicht das eines deutschen GF oder CEOs
 

sportsgeist

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Eben nicht.
Die Aktiva sind Eigentum der GmbH.
Nicht die des Anteilseigners.
Der hat nur seine Einlage geleistet.
diese Aussage ist natürlich sowohl de facto als auch de jure Käse
außerdem hast du wieder nicht beachtet, dass ich jetzt schon mehrmals von "technically spoken" oder "technically seen" sprach, für das mir jetzt gerade kein gleichwertiger deutscher Begriff einfallen mag

gibt auch duzende von Beispielen, in denen die Aktiva einer GmbH dem Vermögen des oder der Eigentümer zugerechnet werden
allerberühmtestes Beispiel: ... Scheidung (ohne Ehevertrag)

haften die Aktiva einer GmbH also für irgendeine Verbindlichkeit, haftet auch immer das Privatvermögen des Eigentümers, denn die gehören zusammen
unausweichlich
 

sportsgeist

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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Nur ein Beispiel: Solange das Unternehmen seinen Wirtschaftsprüfer selbst bestellt, besteht eine gegenseitige Abhängigkeit. Das Unternehmen braucht das Testat, der Prüfer den Auftrag.

Kommt es dann zum GAU, müssen sie weiter zusammenhalten, weil sie sich andernfalls gegenseitig beschuldigen müssten. Der Traum eines jeden Ermittlers, der aber nur äußerst selten in Erfüllung geht.

Der Enron-Skandal in den USA war ein solcher Fall. Arthur-Anderson war damals eine der größten und angesehensten Prüfungsgesellschaften weltweit und ging mit Enron unter.
leider wirst du entweder
a) pampig
b) stellst dich dumm
c) trotzig
wenn man dir Plausibilitätsfragen stellt ... oder gleich alles 3 zusammen
weswegen man das auch gleich sein lassen kann, mit den Fangfragen ... es führt eh zu nix

ich stell sie aber trotzdem mal:
- und wo in deiner Geschichte da sind die Eigentümer ??

die verzichten also einfach auf ihr Recht, und winken den entstandenen Schaden an ihrem Unternehmen/Vermögen einfach so durch
lassen das "unheilige" Geflecht aus GF/CEO und Wirtschaftsprüfer, die sich da gegenseitig decken, einfach so davonkommen

du scheinst ganz offensichtlich nur ganz besondere Firmeneigentümer zu kennen, mit einem ganz besonderen Hang zu ganz besonderer Form von Humor
 

KurtNabb

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...
ich stell sie aber trotzdem mal:
- und wo in deiner Geschichte da sind die Eigentümer ??
...
Nett dass Du fragst. Bei der Landesbank dürfte sich die Frage von selbst beantworten, bei der IKB war der Bund auf dem Umweg über die KfW der wesentliche Eigentümer.
 

sportsgeist

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Nett dass Du fragst. Bei der Landesbank dürfte sich die Frage von selbst beantworten, bei der IKB war der Bund auf dem Umweg über die KfW der wesentliche Eigentümer.
auch wenn eine öffentliche Körperschaft der Eigentümer ist
es gibt also (mind.) einen Eigentümer

immerhin, das ist ja schon mal eine Diskussionsbasis

und wenn eine Körperschaft Eigentümer ist, hat diese Körperschaft mind. EIN exekutives Organ

ist die Gemeinde oder Stadt der Eigentümer, wie bei vielen Sparkassen zum Beispiel, wäre das dann der Bürgermeister/Oberbürgermeister
nur so als Beispiel

kommt der Bürgermeister diesen Pflichten nicht nach, haben die Bürger Rechte den Bürgermeister in die Verantwortung zu nehmen
und nun die allerletzte Frage:

warum tun die Bürger = auch DU ... das dann nicht ??!
anstatt nur die Welt vollzujammern

mit Jammern hat sich bestimmt noch nie was verändert
 

KurtNabb

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diese Aussage ist natürlich sowohl de facto als auch de jure Käse
außerdem hast du wieder nicht beachtet, dass ich jetzt schon mehrmals von "technically spoken" oder "technically seen" sprach, für das mir jetzt gerade kein gleichwertiger deutscher Begriff einfallen mag

gibt auch duzende von Beispielen, in denen die Aktiva einer GmbH dem Vermögen des oder der Eigentümer zugerechnet werden
allerberühmtestes Beispiel: ... Scheidung (ohne Ehevertrag)

haften die Aktiva einer GmbH also für irgendeine Verbindlichkeit, haftet auch immer das Privatvermögen des Eigentümers, denn die gehören zusammen
unausweichlich
An Blödheit nicht zu überbieten.

Uwe O. hat völlig recht.

Schon Dein allerberühmtestes Beispiel Scheidung ist grottendämlich.

Es beginnt damit, dass Du nicht weißt, was eine Bilanz ist, dass die auch Passiva enthält und dass es völlig verblödet ist, nur eine Seite der Bilanz zu betrachten und die als Vermögen zu bezeichnen.

Aber gut, vernachlässigen wir mal diesen Fauxpas und betrachten die Realität. Weil's am Einfachsten ist, nehmen wir eine AG. Du kaufst eine Aktie, dann gehört Dir die Aktie. Die Assets gehen Dich einen Scheißdreck an. Darüber verfügt der Vorstand, nicht Du.

Bei der Scheidung kann sehr leicht der Kurs der Aktie als Geldwert angenommen und geteilt werden.

Bei anderen Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht frei gehandelt werden, gibt es keinen Kurs. Dann muss ein Wert ermittelt werden und auch der ist nur bedingt von den Assets abhängig.

Über die gängigen Verfahren kannst Du Dich selbst schlau machen.
 

KurtNabb

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auch wenn eine öffentliche Körperschaft der Eigentümer ist
es gibt also (mind.) einen Eigentümer

immerhin, das ist ja schon mal eine Diskussionsbasis

und wenn eine Körperschaft Eigentümer ist, hat diese Körperschaft mind. EIN exekutives Organ

ist die Gemeinde oder Stadt der Eigentümer, wie bei vielen Sparkassen zum Beispiel, wäre das dann der Bürgermeister/Oberbürgermeister
nur so als Beispiel
Dein o.a. Bürgermeister sitzt im Aufsichtsrat und bezieht ein fettes Salär. Und schon sind wir wieder beim Krähenprinzip
kommt der Bürgermeister diesen Pflichten nicht nach, haben die Bürger Rechte den Bürgermeister in die Verantwortung zu nehmen
und nun die allerletzte Frage:

warum tun die Bürger = auch DU ... das dann nicht ??!
anstatt nur die Welt vollzujammern

mit Jammern hat sich bestimmt noch nie was verändert
Mach ich doch. Ich wähle AfD.
 

sportsgeist

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An Blödheit nicht zu überbieten.

Uwe O. hat völlig recht.

Schon Dein allerberühmtestes Beispiel Scheidung ist grottendämlich.

Es beginnt damit, dass Du nicht weißt, was eine Bilanz ist, dass die auch Passiva enthält und dass es völlig verblödet ist, nur eine Seite der Bilanz zu betrachten und die als Vermögen zu bezeichnen.

Aber gut, vernachlässigen wir mal diesen Fauxpas und betrachten die Realität. Weil's am Einfachsten ist, nehmen wir eine AG. Du kaufst eine Aktie, dann gehört Dir die Aktie. Die Assets gehen Dich einen Scheißdreck an. Darüber verfügt der Vorstand, nicht Du.

Bei der Scheidung kann sehr leicht der Kurs der Aktie als Geldwert angenommen und geteilt werden.

Bei anderen Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht frei gehandelt werden, gibt es keinen Kurs. Dann muss ein Wert ermittelt werden und auch der ist nur bedingt von den Assets abhängig.

Über die gängigen Verfahren kannst Du Dich selbst schlau machen.
Kalle ... die Aktiva einer AG sind im aktuellen Aktienkurs in aller Regel bereits mit eingepreist
hälst du also eine BMW Aktie z.B. meinetwegen, hälst du nicht nur Anteile am Stammkapital, sondern eben auch Anteile an den Aktiva und sonstigen Firmenwerten etc. pp.
die stecken im aktuellen Börsenkurs da in aller Regel mit drin

anders ist das bei einer GmbH
da sagen deine Anteile nur aus, wieviel % am Stammkapital du hälst, sie sagen aber nicht aus, wieviel dieser Anteil im Moment wert ist

dazu sind dann mehr oder weniger umfangreiche Wertgutachten nötig

es ging lediglich um die Frage:
gehören die Aktiva einer GmbH, AG ins Vermögen des/der Eigentümer

die Antwort lautet: JA ... tun sie
nur dass man sie bei Aktiengesellschaften in aller Regel täglich am Kurs ablesen kann, bei GmbHs nicht

Mensch Leute, werft doch nicht ständig eure Halbbildung und euer Vierteldenken anderen gestandenen Leuten an den Kopf, die den ganzen Tag nichts anderes tun
geht doch lieber mal in euch, warum euch eure Geschichten regelmäßig auf halber Strecke um die Ohren fliegen

weil ihr eben auch immer nur halb denkt, schnell wie ein Cowboy aus der Hüfte schießt, und halt noch letztlich nur halbe Ahnung habt
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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