- Registriert
- 12 Aug 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 74.063
- Punkte Reaktionen
- 19.793
- Punkte
- 65.486
- Geschlecht
- --
... und was haben wir gelacht KuddiEs beginnt damit, dass Du nicht weißt, was eine Bilanz ist
... und was haben wir gelacht KuddiEs beginnt damit, dass Du nicht weißt, was eine Bilanz ist
einen dümmeren Müll habe ich selten vernommenAber gut, vernachlässigen wir mal diesen Fauxpas und betrachten die Realität. Weil's am Einfachsten ist, nehmen wir eine AG. Du kaufst eine Aktie, dann gehört Dir die Aktie. Die Assets gehen Dich einen Scheißdreck an. Darüber verfügt der Vorstand, nicht Du.
... danke, ich werde auf das freundliche Angebot zurückkommen, befürchte aber, dass ich dich nicht mal seriös den Wert eines Porzellantellers bewerten lassen kannÜber die gängigen Verfahren kannst Du Dich selbst schlau machen.
BMW ist langweilig, schauen wir lieber Tesla an:Kalle ... die Aktiva einer AG sind im aktuellen Aktienkurs in aller Regel bereits mit eingepreist
hälst du also eine BMW Aktie z.B. meinetwegen, hälst du nicht nur Anteile am Stammkapital, sondern eben auch Anteile an den Aktiva und sonstigen Firmenwerten etc. pp.
die stecken im aktuellen Börsenkurs da in aller Regel mit drin
Eben. Weil die Aktiva alleine nämlich gar nichts sagen.anders ist das bei einer GmbH
da sagen deine Anteile nur aus, wieviel % am Stammkapital du hälst, sie sagen aber nicht aus, wieviel dieser Anteil im Moment wert ist
dazu sind dann mehr oder weniger umfangreiche Wertgutachten nötig
Nein, tun sie nicht, denn die Anteilseigner können nicht über das Vermögen der GmbH verfügen. Sie können gerade mal über ihre Anteile verfügen, und das nicht mal uneingeschränkt, weil die Satzung zu beachten ist.es ging lediglich um die Frage:
gehören die Aktiva einer GmbH, AG ins Vermögen des/der Eigentümer
die Antwort lautet: JA ... tun sie
Da wollen wir doch mal schwer hoffen, dass Du in irgendeiner irrelevanten Quetsche "den ganzen Tag nichts anderes tust".nur dass man sie bei Aktiengesellschaften in aller Regel täglich am Kurs ablesen kann, bei GmbHs nicht
Mensch Leute, werft doch nicht ständig eure Halbbildung und euer Vierteldenken anderen gestandenen Leuten an den Kopf, die den ganzen Tag nichts anderes tun
geht doch lieber mal in euch, warum euch eure Geschichten regelmäßig auf halber Strecke um die Ohren fliegen
weil ihr eben auch immer nur halb denkt, schnell wie ein Cowboy aus der Hüfte schießt, und halt noch letztlich nur halbe Ahnung habt
.. ein Edelstein ?? .. ich weiß es auch nicht ..Es beginnt damit, dass Du nicht weißt, was eine Bilanz ist
Das musst Du auch nicht... danke, ich werde auf das freundliche Angebot zurückkommen, befürchte aber, dass ich dich nicht mal seriös den Wert eines Porzellantellers bewerten lassen kann
Wer sonst?"über die Aktiva der Firma verfügt der GF oder der CEO ..."
Irres Gelächter finde ich immer wieder niedlich.muuuuuuuaaaaaaaaaaaahahahahahahahhahahahahahahhahahahaha
und ich dachte schon, ich müsste heute ganz ohne Schenkelklopfer in den Tag hinein starten
alleine ... hat wer genau überhaupt jemals behauptet ??Eben. Weil die Aktiva alleine nämlich gar nichts sagen.
der Unternehmenseigentümer natürlichWer sonst?
Nein.alleine ... hat wer genau überhaupt jemals behauptet ??
die eigentliche Frage war, ob die Aktiva in das Vermögen des/der Gesellschafters/Aktionärs fallen?
glasklare Antwort: JA
Probier's aus. Kauf Dir eine Aktie und versuche, über die Aktiva zu verfügen.der Unternehmenseigentümer natürlich
der GF/CEO ist lediglich ein (oft angestellter) Verwalter, dem vom Eigentümer gewisse verwalterische Rechte und Pflichten zugesprochen werden, und der vom Gesetzgeber gewisse besondere Sorgfaltspflichten auferlegt bekommen hat
eh klar
bekanntlich brauchst du dafür eine kontrollierende MehrheitProbier's aus. Kauf Dir eine Aktie und versuche, über die Aktiva zu verfügen.
denkst du eigentlich auch manchmal 2-mal nach, bevor du dich ständig selber blamierst ??!Nein, tun sie nicht, denn die Anteilseigner können nicht über das Vermögen der GmbH verfügen. Sie können gerade mal über ihre Anteile verfügen, und das nicht mal uneingeschränkt, weil die Satzung zu beachten ist.
... und das soll mir jetzt was genau sagen ??Das Eigenkapital der GmbH, das letztlich das Eigentum der Gesellschafter repräsentiert, steht auf der Passiv-Seite der Bilanz.
Er kann seinen Anteil einfordern und aus der GmbH aussteigen. Das geht aber nicht von eben auf jetzt..denkst du eigentlich auch manchmal 2-mal nach, bevor du dich ständig selber blamierst ??!
natürlich kann der Anteilseigner über das Vermögen der GmbH verfügen, er muss dabei lediglich zwei Dinge beachten:
1. es sollte im eigenen Interesse alles legal sein, was er tut, also insbesondere auch fiskalisch und steuerlich
2. er braucht eine kontrollierende Mehrheit ... das sind in aller Regel 50% vom Stammkapital plus 1
das ist sowohl de facto als auch formaljuristisch falschDavon abgesehen stehen den Aktiva stets Passiva gegenüber, z.B. dem Firmengebäude die Hypothek. Womit das Gebäude (Aktiva) nach Deiner Betrachtungsweise natürlich nicht Dir (dem Gesellschafter) sondern der Bank gehören.
er kann noch mehr:Er kann seinen Anteil einfordern und aus der GmbH aussteigen. Das geht aber nicht von eben auf jetzt..
was auf dieser Welt ist schon relevant ??!Da wollen wir doch mal schwer hoffen, dass Du in irgendeiner irrelevanten Quetsche "den ganzen Tag nichts anderes tust".
Auch dann kannst Du nicht ins operative Geschäft eingreifen. Immerhin kannst Du dann den Vorstand feuern und Dich selbst zum Vorstand wählen.bekanntlich brauchst du dafür eine kontrollierende Mehrheit
in aller Regel 50% vom Stammkapital plus einen Anteil
mit einer Aktie eher seltener machbar, bleiben 2 Möglichkeiten, wenn du das erreichen willst:
die restlichen Aktien bis 50+1 ebenso aufkaufen
die anderen Aktionäre bis zur 50+1 Mehrheit von deinen Plänen überzeugen, mit dir mitzustimmen
Vorstand der AG - Wirtschaftslexikon | http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vorstand-der-ag/vorstand-der-ag.htmDer Vorstand vertritt die AG nach außen und leitet die Geschäfte im Innenverhältnis (alleiniges Geschäftsführungsorgan), hat also die alleinige Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis (§§ 77, 78 AktG). Die Vertretungsbefugnis des Vorstands kann gem. § 82 ( 1) AktG nicht beschränkt werden.
Über manche Dinge muss ich nicht nachdenken, die weiß ich einfach.denkst du eigentlich auch manchmal 2-mal nach, bevor du dich ständig selber blamierst ??!
natürlich kann der Anteilseigner über das Vermögen der GmbH verfügen, er muss dabei lediglich zwei Dinge beachten:
1. es sollte im eigenen Interesse alles legal sein, was er tut, also insbesondere auch fiskalisch und steuerlich
2. er braucht eine kontrollierende Mehrheit ... das sind in aller Regel 50% vom Stammkapital plus 1