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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

sportsgeist

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Aber gut, vernachlässigen wir mal diesen Fauxpas und betrachten die Realität. Weil's am Einfachsten ist, nehmen wir eine AG. Du kaufst eine Aktie, dann gehört Dir die Aktie. Die Assets gehen Dich einen Scheißdreck an. Darüber verfügt der Vorstand, nicht Du.
einen dümmeren Müll habe ich selten vernommen

zeigt aber wieder mal die gesamte passive Lebenseinstellung unserer Froschteichbewohner
viel Jammern, viel Maulen, viel Schimpfen, viel Mosern

und wenn man dann frägt, was trägst du AKTIV dagegen bei, kommt:
ich wähl die AfD ... das ist Lebensaktivität genug

wow ... musst du dich dazu eigentlich selber bewegen, oder geht auch das bequem von der eigenen Couch aus ?!

alles klar Kuddi
einmal mehr belegen die Deplorables, dass sie a) völlig selbstverschuldet da stecken wo sie eben stecken und b) zumindest bei mir auf weder Verständnis, noch auf Mitleid bauen können

Maulen, Klappern, Jammern, Mosern, Motzen
und was tust du ??
ich wähl die AfD ... mehr kann man von mir wohl kaum verlangen

alles gesagt Karl-Heinz
alles gesagt
 

sportsgeist

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Über die gängigen Verfahren kannst Du Dich selbst schlau machen.
... danke, ich werde auf das freundliche Angebot zurückkommen, befürchte aber, dass ich dich nicht mal seriös den Wert eines Porzellantellers bewerten lassen kann

"über die Aktiva der Firma verfügt der GF oder der CEO ..."
muuuuuuuaaaaaaaaaaaahahahahahahahhahahahahahahhahahahaha

und ich dachte schon, ich müsste heute ganz ohne Schenkelklopfer in den Tag hinein starten
 

KurtNabb

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Kalle ... die Aktiva einer AG sind im aktuellen Aktienkurs in aller Regel bereits mit eingepreist
hälst du also eine BMW Aktie z.B. meinetwegen, hälst du nicht nur Anteile am Stammkapital, sondern eben auch Anteile an den Aktiva und sonstigen Firmenwerten etc. pp.
die stecken im aktuellen Börsenkurs da in aller Regel mit drin
BMW ist langweilig, schauen wir lieber Tesla an:
Kurs 612,80
Buchwert 19,22

Schön auch die Bilanzsumme (52.148,00 Mio USD) in Relation zur Markkapitalisierung (562.548,86 Mio).
anders ist das bei einer GmbH
da sagen deine Anteile nur aus, wieviel % am Stammkapital du hälst, sie sagen aber nicht aus, wieviel dieser Anteil im Moment wert ist

dazu sind dann mehr oder weniger umfangreiche Wertgutachten nötig
Eben. Weil die Aktiva alleine nämlich gar nichts sagen.
es ging lediglich um die Frage:
gehören die Aktiva einer GmbH, AG ins Vermögen des/der Eigentümer

die Antwort lautet: JA ... tun sie
Nein, tun sie nicht, denn die Anteilseigner können nicht über das Vermögen der GmbH verfügen. Sie können gerade mal über ihre Anteile verfügen, und das nicht mal uneingeschränkt, weil die Satzung zu beachten ist.

Davon abgesehen stehen den Aktiva stets Passiva gegenüber, z.B. dem Firmengebäude die Hypothek. Womit das Gebäude (Aktiva) nach Deiner Betrachtungsweise natürlich nicht Dir (dem Gesellschafter) sondern der Bank gehören.

Das Eigenkapital der GmbH, das letztlich das Eigentum der Gesellschafter repräsentiert, steht auf der Passiv-Seite der Bilanz.

Dein Gefasel ist also nichts weiter als grandioser Blödsinn, und zwar in jeder Hinsicht.

nur dass man sie bei Aktiengesellschaften in aller Regel täglich am Kurs ablesen kann, bei GmbHs nicht

Mensch Leute, werft doch nicht ständig eure Halbbildung und euer Vierteldenken anderen gestandenen Leuten an den Kopf, die den ganzen Tag nichts anderes tun
geht doch lieber mal in euch, warum euch eure Geschichten regelmäßig auf halber Strecke um die Ohren fliegen

weil ihr eben auch immer nur halb denkt, schnell wie ein Cowboy aus der Hüfte schießt, und halt noch letztlich nur halbe Ahnung habt
Da wollen wir doch mal schwer hoffen, dass Du in irgendeiner irrelevanten Quetsche "den ganzen Tag nichts anderes tust".
 

KurtNabb

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... danke, ich werde auf das freundliche Angebot zurückkommen, befürchte aber, dass ich dich nicht mal seriös den Wert eines Porzellantellers bewerten lassen kann
Das musst Du auch nicht
"über die Aktiva der Firma verfügt der GF oder der CEO ..."
Wer sonst?
muuuuuuuaaaaaaaaaaaahahahahahahahhahahahahahahhahahahaha

und ich dachte schon, ich müsste heute ganz ohne Schenkelklopfer in den Tag hinein starten
Irres Gelächter finde ich immer wieder niedlich.
 

sportsgeist

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Eben. Weil die Aktiva alleine nämlich gar nichts sagen.
alleine ... hat wer genau überhaupt jemals behauptet ??

die eigentliche Frage war, ob die Aktiva in das Vermögen des/der Gesellschafters/Aktionärs fallen?
glasklare Antwort: JA
 

sportsgeist

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der Unternehmenseigentümer natürlich

der GF/CEO ist lediglich ein (oft angestellter) Verwalter, dem vom Eigentümer gewisse verwalterische Rechte und Pflichten zugesprochen werden, und der vom Gesetzgeber gewisse besondere Sorgfaltspflichten auferlegt bekommen hat
 

KurtNabb

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der Unternehmenseigentümer natürlich

der GF/CEO ist lediglich ein (oft angestellter) Verwalter, dem vom Eigentümer gewisse verwalterische Rechte und Pflichten zugesprochen werden, und der vom Gesetzgeber gewisse besondere Sorgfaltspflichten auferlegt bekommen hat
Probier's aus. Kauf Dir eine Aktie und versuche, über die Aktiva zu verfügen.
 

sportsgeist

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Probier's aus. Kauf Dir eine Aktie und versuche, über die Aktiva zu verfügen.
bekanntlich brauchst du dafür eine kontrollierende Mehrheit
in aller Regel 50% vom Stammkapital plus einen Anteil

mit einer Aktie eher seltener machbar, bleiben 2 Möglichkeiten, wenn du das erreichen willst:
die restlichen Aktien bis 50+1 ebenso aufkaufen
die anderen Aktionäre bis zur 50+1 Mehrheit von deinen Plänen überzeugen, mit dir mitzustimmen
 

sportsgeist

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Nein, tun sie nicht, denn die Anteilseigner können nicht über das Vermögen der GmbH verfügen. Sie können gerade mal über ihre Anteile verfügen, und das nicht mal uneingeschränkt, weil die Satzung zu beachten ist.
denkst du eigentlich auch manchmal 2-mal nach, bevor du dich ständig selber blamierst ??!

natürlich kann der Anteilseigner über das Vermögen der GmbH verfügen, er muss dabei lediglich zwei Dinge beachten:
1. es sollte im eigenen Interesse alles legal sein, was er tut, also insbesondere auch fiskalisch und steuerlich
2. er braucht eine kontrollierende Mehrheit ... das sind in aller Regel 50% vom Stammkapital plus 1
 

sportsgeist

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Das Eigenkapital der GmbH, das letztlich das Eigentum der Gesellschafter repräsentiert, steht auf der Passiv-Seite der Bilanz.
... und das soll mir jetzt was genau sagen ??
dass es auf der Passivseite steht ... ok ... und weiter ?!
 

Orwellhatterecht

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denkst du eigentlich auch manchmal 2-mal nach, bevor du dich ständig selber blamierst ??!

natürlich kann der Anteilseigner über das Vermögen der GmbH verfügen, er muss dabei lediglich zwei Dinge beachten:
1. es sollte im eigenen Interesse alles legal sein, was er tut, also insbesondere auch fiskalisch und steuerlich
2. er braucht eine kontrollierende Mehrheit ... das sind in aller Regel 50% vom Stammkapital plus 1
Er kann seinen Anteil einfordern und aus der GmbH aussteigen. Das geht aber nicht von eben auf jetzt..
 

sportsgeist

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Davon abgesehen stehen den Aktiva stets Passiva gegenüber, z.B. dem Firmengebäude die Hypothek. Womit das Gebäude (Aktiva) nach Deiner Betrachtungsweise natürlich nicht Dir (dem Gesellschafter) sondern der Bank gehören.
das ist sowohl de facto als auch formaljuristisch falsch

wenn du dein Haus beliehen hast bei der Bank, bist immer noch du der Eigentümer, nicht die Bank
du hast also auch die rechtlichen Rechte und Pflichten, die damit einhergehen und nicht die Bank
also du zahlst die Grundsteuer, nicht die Bank zum Beispiel
usw. usf.

genauso ist es mit Firmen und Unternehmen
 

sportsgeist

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Er kann seinen Anteil einfordern und aus der GmbH aussteigen. Das geht aber nicht von eben auf jetzt..
er kann noch mehr:
er kann seinen Anteil in eine stille Teilhaberschaft umwandeln
er kann ihn verkaufen
er kann ihn auch aufstocken, indem er andere Anteile aufkauft

er kann viel machen

nur eins kann er nicht, wenn er keine kontrolliernde Mehrheit hat
er kann nicht alleine entscheiden
 

sportsgeist

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Da wollen wir doch mal schwer hoffen, dass Du in irgendeiner irrelevanten Quetsche "den ganzen Tag nichts anderes tust".
was auf dieser Welt ist schon relevant ??!
... außerdem lass ich das grundsätzlich in erster Linie meine Kunden entscheiden
 

KurtNabb

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bekanntlich brauchst du dafür eine kontrollierende Mehrheit
in aller Regel 50% vom Stammkapital plus einen Anteil

mit einer Aktie eher seltener machbar, bleiben 2 Möglichkeiten, wenn du das erreichen willst:
die restlichen Aktien bis 50+1 ebenso aufkaufen
die anderen Aktionäre bis zur 50+1 Mehrheit von deinen Plänen überzeugen, mit dir mitzustimmen
Auch dann kannst Du nicht ins operative Geschäft eingreifen. Immerhin kannst Du dann den Vorstand feuern und Dich selbst zum Vorstand wählen.

Und als Vorstand darfst Du dann über das Vermögen der AG verfügen.

Als reiner Aktionär, selbst mit 100% der Anteile, bist Du nicht zeichnungsberechtigt. Das ist der Vorstand.

Der Vorstand vertritt die AG nach außen und leitet die Geschäfte im Innenverhältnis (alleiniges Geschäftsführungsorgan), hat also die alleinige Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis (§§ 77, 78 AktG). Die Vertretungsbefugnis des Vorstands kann gem. § 82 ( 1) AktG nicht beschränkt werden.
Vorstand der AG - Wirtschaftslexikon | http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vorstand-der-ag/vorstand-der-ag.htm
 

KurtNabb

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natürlich kann der Anteilseigner über das Vermögen der GmbH verfügen, er muss dabei lediglich zwei Dinge beachten:
1. es sollte im eigenen Interesse alles legal sein, was er tut, also insbesondere auch fiskalisch und steuerlich
2. er braucht eine kontrollierende Mehrheit ... das sind in aller Regel 50% vom Stammkapital plus 1
Über manche Dinge muss ich nicht nachdenken, die weiß ich einfach.

Eine GmbH ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer vertreten wird.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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