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(Wieso) erlaubt denn die polnische Verfassung solche Änderungen bzgl. des Verfassungsgerichtes, und das mit einfacher oder absoluter Mehrheit?
(ohne z.B. Zwei-Drittel-Mehrheit)
Wären solche Änderungen in D nach unserem Grundgesetz ohne Zwei-Drittel-Mehrheit auch möglich?
(Aktuell könnte die GroKo sich die Verfassung ja eh fast nach Belieben zurechtstutzen.)
Falls ja, müßte man das GG dringend entsprechend umbauen.
Falls nein; warum ist die polnische Verfassung so vergleichsweise "unsicher"?
Was macht denn die polnische Regierung anders als unsere Regierung? Nur mit dem Unterschied, dass wir eine GroKo haben. Da aber beide Parteien "im Gleichschritt laufen" ist es ja egal, ob es zwei, drei oder eine Partei ist.
Warum wurde unser GG nicht "umgebaut" wie du es nennst?
Weil es der Regierung scheissegal ist, was da drin steht - Hauptsache, DE kann wieder im Ausland "mit dem Säbel rasseln"! Waffenverkäufe in Kriesengebiete und Gebiete im Bürgerkrieg (Ukraine) verkaufen - ebenfalls scheissegal, Hauptsache, wir machen, was der große Bruder sagt und Brüssel küsst uns dafür den Hintern!
Was schielst Du nach Polen, wo die Scheisse doch so nah?
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