Das BVerfG ist also ebenfalls der Meinung das Deutschland ein vollständig souveräner Staat ist, das klingt doch nicht schlecht.
Was war das Ergebnis dieser Diskussion und worin bestand die Einschränkung der Souveränität?
Da muss das BVerfG ja irgendwas übersehen haben denn das Fazit des Urteils lautet ja immerhin das Deutschland volle Souveränität erlangt hat. Ich finde es erstaunlich wenn Du schreibst das es für Laien unmöglich ist Licht ins Dunkel zu bringen aber das ihr gleichzeitig annehmt die Bewertung der Profis, in diesem Fall das BVerfG, wäre falsch.
Ich habe mal stellvertretend zwei der betreffenden Artikel rausgesucht:
Alte Urteile bleiben also rechtskräftig und müssen nicht neu verhandelt werden. Ausserdem bleiben die Maßnahmen der Besatzungsbehörden so lange in Kraft bis sie vom Gesetzgeber geändert oder gestrichen werden. Klingt für mich eher danach das man Rechtslücken duch einen automatischen Wegfall von Gesetzen und Vorschriften vermeiden wollte. Aus meiner Sicht völlig logisch und sicher keine Einschränkung der Souveränität.
Das BVerfG hat sogar noch mehr festgestellt, man muss nur lesen.
Das BVerfG hat nichts übersehen, darum fiel ihr Fazit entsprechend aus.Ich stimme mit dem BVerfG in diesem Fall überein, die Bewertung ist korrekt.
Mein Fazit für dich: Du liest nur die Hälfte und verstehst davon ein Viertel.
Zitat aus besagtem Urteil des BVerfG
Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.
Nicht bertoffen war der Deutschland- und Überleitungsvertrag, noch geltende SHAEF Bestimmungen, Stationierungsverträge(in der Zwischenzeit neu ausgehandelt) und ein paar Notenwechsel.
Aufgelistet wurden die noch gültigen Bestimmungen in einem Notenwechsel nach der Wiedervereinigung.
Dein WIKI- Artikel über den Überleitungsvertrag ist, sagen wir, grosszügig interpretiert. Die wichtigsten Bestimmungen sind im Kleingedruckten, also praktisch unsichtbar erörtert. Aber du Schlaumeier investierst sicher gerne 10 Minuten um die wirklich relevanten Punkte zu finden.