das Beharren auf einem Urteil - statt eines Vergleiches - führte - begleitet mit den süffisanten Worten des Richters: "ach, Sie wollen mir also richtig Arbeit machen - zum Prozessverlieren "mit Pauken und Trompeten" kraft hahnebüchener Urteilsbegründung per "freier richterlicher Beweiswürdigung".
das mal zu "Recht"-Sprechung
Mit Sicherheit wurde dieser Schlagabtausch
nicht ins Verhandlungsprotokoll aufgenommen.
Hättest Du das sichergestellt, was dein gutes Recht ist,
hätte der Richter sich sowas nicht erlaubt.
Denn dann wäre er wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung dran,
oder gar Rechtsbruch, wenn der Anwalt das
mit entsprechenden Hinweisen absichert ...
Und wenn Du gewusst hättest, wie unfrei richterliche Beweiswürdigung ist,
hättest Du vor der Verhandlung dafür gesorgt,
dass dein Anwalt all das zusammenträgt,
was dem Richter zwar mehr Arbeit für die Urteilsbegründung abverlangt hätte,
aber den Richtern irgendwann viel Arbeit sparen würde.
Viele Prozesse finden nur statt,
damit entsprechende Interessen nur die Hälfte dessen leisten müssen,
was sie über Verträge zugesagt haben ...
[MENTION=3057]Aspirin[/MENTION], auch wenn ein Rechtsanwalt dein allerbester Freund ist,
wird der dich absaufen lassen, wenn er systemgerecht unrecht handeln muss,
weil das System in solchen Fällen sich noch nie an das Gesetz gehalten hat.