Der vermutlich eigentliche Hintergedanke, dass ein Verfassungsrechtler zumindest fachliche Kompetenzen hat, ein neues Gesetz verfassungsrechtlich beurteilen zu können, ist nicht unbedingt der Schlechteste. Mach vom Grundsatz her gewissen Sinn.
Dumm nur, dass quasi die Regierung (BT und BR) die Richter ernennt und wählt: §§ 5 + 6 BverfGG
http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/6.html
Im Gegensatz zum Staatsanwalt sind die zwar nicht weisungsgebunden, aber zumindest weisen diese Richter vermutlich eine gewisse Linientreue der jeweiligen Partei auf
Wäre ein Verfassungsrechtler aber BuPrä gewesen, hätte das "H4-Gesetz" aber sicher nicht in der Form verabschiedet werden dürfen. Und aktuell müsste ein solcher BuPrä auch darauf hinwirken, die Sanktionsparagraphen wieder abzuschaffen, da diese sich auch nicht mit dem berühmten Urteil vom 9.2.10 vereinbaren lassen!
Denn eindeutig wurde
festgestellt, dass das Existenzminimum unverfügbar ist. Und das würde ein Voßkuhle auch wissen.
Ob er dagegen was unternehmen würde, ist eine andere Nummer. Wegen der "Parteitreue", die ja trotz Verpflichtung zur Neutralität weiter wirkt und mitschwingt, wäre das aber wohl leider nicht zu erwarten.
Ansonsten fände ich es gut, wenn einer der Gesetze prüfen soll, auch fachlich Qualifiziert ist. Notwendig ist es nicht, denn man kann sich ja auch als Unwissender eines Fachgremiums bedienen.
Geht das in diese Richtung?
http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat
Ebendiese Verfassung gilt als der bis heute anerkannte Prototyp aller „repräsentativen“ Demokratien. Folgerichtig enthalten fast alle Verfassungen westlicher „repräsentativer“ Demokratien ein ausdrückliches Verbot jeder Bindung von Mandats- und Funktionsträgern an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler.
Das imperative Mandat steht damit dem so genannten freien Mandat gegenüber, wie es z. B. im Deutschen Bundestag existiert.
Abgeordnete mit imperativem Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig. Allerdings wird die Ansicht vertreten, es sei sehr viel schwieriger, zu Kompromissen mit anderen Mandatsträgern zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.
So einen Ansatz fände ich gut. In der Schweiz klappt die direktere Demokratie ja auch.
Die Deutschen müssten das allerdings erst noch üben und ich halte sie nicht reif dafür!
Zudem müsste gewährleistet sein, dass auch eine flächendeckende absolut transparente und neutrale Infomation der Bürger erfolgt, damit sich jeder eine unbeeinflusste Meinung bilden kann. Und die Formulierungen dann klar sind. Nicht so wie bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21!
Wenn wir die Deutschen zu viel entscheiden lassen, macht mir das Angst. Denn dann hätte wir bestimmt wieder die Todesstrafe, oder so Sachen die man in der Schweiz "Ausschaffung" nennt.
Daccord!!
Wer Pfandbons findet und einlöst wird fristlos entlassen.
Wenn ein Politiker das Vertrauen seines Arbeitgebers - uns, dem Volk, dem Souverän - missbraucht, wird auch entlassen. So einfach ist das, denn eigentlich sind doch alle vor dem Gesetz gleich. War da nicht was?
Animals Farm lässt grüßen