Nach und nach werden diese Gesetze doch aufgeweicht und erst recht wenn dann die Anzahl der
muslimischen Einwohner immer mehr steigen wird. Wenn dann auch immer mehr muslimischen Rechtsanwälte
und Richter hier tätig werden, werden sie ihren Glauben in die Gesetze meißeln. Und das hat ja nun schon
2004 angefangen.
Seit 2004sind Vielehen in Deutschland offiziell anerkannt, denn da entschied das rheinland-pfälzische
Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG), der Zweitfrau eines Irakers, der Asyl in
Deutschland beantragt hatte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Es sei der Muslima unzumutbar,
dass sie aus dieser Ehe herausgelöst werde, während ihr Ehegatte und die Erstfrau in Deutschland bleiben
dürften. Es war nicht das einzige Urteil dieser Art, sondern das erste, welches die Dämme brach. Inzwischen
werden Zweit- und Drittfrauen überall in Europa nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell versorgt.
http://info.kopp-verlag.de/hintergr...atskosten-immer-mehr-islamische-vielehen.html
Wenn ein Muslim in seiner Heimat nach dort gültigem Recht mehrere Frauen geheiratet hat und nun in
Deutschland Asyl beantragt, müssen Vielehen, die an sich verboten sind, zumindest geduldet werden.
Zwangsscheidungen kennt das bürgerliche Recht nicht, sie wären inhuman.
Und wenn man unter Vielehen+Duldung goo.... dann findet man noch viel mehr Infos darüber.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen...wisse-auswirkungen-werden-toleriert-1.1060088
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