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Hier spricht der „Eigentümer des Volkes“ - die Staats-Betreiber - über sein installiertes Gesundheitssystem, welches den Anforderungen zum Schutzes„Wenn es so weiter geht, sind es zu viele für >unser< Gesundheitssystem“
der Bevölkerung durch die staatlichen Einsparungen nicht gerecht wird und deshalb die Regierung der staatspolitischen Verantwortung dem Volk gegenüber, mit ihren drastischen, diktatorischen Maßnahmen entgehen will.
Das, würde das politische Versagen der BRD-Regierung und der Länder offen legen und deren politischen Bereicherungswillen der Bevölkerung aufzeigen.„Wir dürfen nicht warten, bis die Kliniken überlastet sind“
Deshalb auch die diktatorischen Zwangsmaßnahmen zur weiteren Volksverblödung und deren Unwissenheit.„Private Kontakte müssten weiter eingeschränkt werden, wenn nötig auch mit nächtlichen Ausgangssperren.“
Während alle > staatlichen Organe wie Institute, Ämter und Behörden, etc. weiter >uneingeschrängt< zur Volksabzockerei - tätig sein können.
(als "der Staat" - als Regierungen, als Volkseigentümer - der Leistungsträger, Arbeitssklaven und Wertabgeschöpften)„Wir müssen alle,
(Was wir als Staat und Volkseigentümer - über die Medien dem Volk erst als Wissen vermittelt über die Nachrichten und Fernsehen eingeredet haben.)egal ob Bundesgesetz oder Ministerpräsidentenkonferenz, an einem Strang ziehen.
Das erwartet die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von uns.
(Auch das haben wir als Volks-Eigentümer über die Angst-, und Panikverbreitung über die Medien dem Volk eingeredet und deshalb das im gläubigen Volk erreicht.)Viele erkennen die Notwendigkeit diese Welle mit zusätzlichen Maßnahmen zu brechen.
Die wir als Staat und die Medien kontrollierende Macht - mit der Volks-Indoktrination erreicht haben - und nun als "Volks-Willen" umsetzen!Das zeigen uns viele Umfragen sehr klar.“
Diese Volksverarschung ist gigantisch!
Informationen zum Coronavirus | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Der Gesetzgeber hat mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020
(BGBl. I S. 2397) die Grundlage für den Erlass einer Verordnung geschaffen: Gemäß § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2,
Satz 3, 7, 8 sowie 10 und 11 des Fünften Buches und § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe c und f in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 des
Infektionsschutzgesetzes kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im Fall der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutz-Gesetzes
durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen,
dass sowohl gesetzlich Krankenversicherte als auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
Anspruch auf bestimmte Schutzimpfungen, insbesondere gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, haben.
Anspruch - bedeutet: "das dem Volk als eine > freiwillige Willens-Entscheidung < eingeredet wird.
https://www.bundesgesundheitsminist...rordnungen/RefE_1._AEndVO_zur_CoronaImpfV.pdf
Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss | https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/
https://www.g-ba.de/downloads/17-98...deseinheitliche_COVID-Sonderregelungen_VL.pdf
https://www.g-ba.de/downloads/17-98...k-bundesweite-COVID-Ausnahmeregelungen_VL.pdf
Das dürfte vielen der "Corona-Gläubigen" aufzeigen, das es bei CORONA / SARS-CoV-2 nur
um staatliche, finanzielle Problemlösungen geht,
welche dem Volk in seinem > staatspolitischem Versagen < vorenthalten bleiben soll!