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Der Mindestlohn

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Die Aussage über eine generelle Einstufung ist falsch.
Absprachen über Sachbezug werden in den Arbeitsverträgen getroffen und erfolgen dort zwischen AG und AN.

Jeder Gaststättenbetreiber hat pauschal 1.586 Euro zu 7% MwSt und 1.731 Euro zu 19% MwSt im Jahr als geldwerten Vorteil für jeden Arbeitnehmer zu verbuchen, das geht vom Finanzamt und Finanzgesetzen aus und hat mit Tarifverträgen nichts zu tun. Im Einzelnachweis kann auch darüber hinaus zusätzliche geldwerte Vorteile verbucht werden.
Der Pauschalbetrag wird jährlich vom FA angepasst und neu festgeschrieben.

Bei normalen Vollzeit-Arbeitnehmern ist die Pauschale irrelevant und muss nicht bei Lohnsteuer angegeben werden.
Relevant wird es jedoch bei Aufstockern und H4-Empfängern, weil das Jobcenter diese Pauschale als geldwerten Vorteil dem H4 als Einkommen gegenrechnet.

Der Gesamtbetrag pro Monat und AN inkl MwSt. beträgt genau 313,08 Euro.

Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass alle AN im Gastrobereich kostenlos Essen und Getränke erhalten, sowie auch Trinkgelder. Deshalb hat er zur steuerlichen Erfassung diese Pauschale eingeführt.

Diese Pauschale kann umgangen werden, wenn alle geldwerten Vorteile der AN aufgeführt werden. Dies ist aber einem Gaststättenbetreiber zumeist nicht möglich.
Dabei müssen dann zB alle Trinkgelder aufgeführt werden. Trinkgelder sind reguläre Einnahmen und mit 19% MwSt abzurechnen (lt. Steuergesetzen). Gängige Praxis ist jedoch, dass das Trinkgeld dem Personal gehört und vom Gaststättenbetreiber nicht kontrolliert wird - daher hat er keinen Einblick darin - und schon greift die o.g. Pauschale.
Speisen und Getränke dürfen an AN dann nur zu einem Personalrabatt bis 50% abgegeben werden.

Wenn ich mal Zeit habe suche ich die Gesetzblätter dazu raus...
 
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Gibt es mehr Selbständige, die unter 8,5 Euro verdienen, als Arbeitnehmer?

Na. Ein bisschen kannst du ja auch mal selber gucken. Das ist nun nicht schwer herauszufinden.

2011 haben 5 Millionen abhängig Beschäftigte weniger als 8,5€ bekommen
 

Selters

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Na. Ein bisschen kannst du ja auch mal selber gucken. Das ist nun nicht schwer herauszufinden.

2011 haben 5 Millionen abhängig Beschäftigte weniger als 8,5€ bekommen

So ungefähr kenne ich die Zahlen ja.
Sie scheinen diese aber schneller parat zu haben.
 
OP
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Na klar, der AG bezahlt 5,00€ und der Staat zahlt dann X,00€ Stundenlohn dazu, das ist wohl ein Scherz.
Dann können wir doch gleich noch den Betrieb teilweise verstaatlichen, wenn der dann den Lohn mit bezahlt.

Wir haben diese Entwicklung in Deutschland bereits. Was sind den 450€ Jobs? Das sind staatlich subventionierte Arbeitsverhältnisse. Was ist den ergänzendes ALG II? Wir haben in Deutschland real viele Kombilohn Modelle laufen und gerade Dinge wie 450€ Jobs sind nicht mehr wegzudenken. Du solltest die Idee von Kombilöhnen also nicht per se verteufeln. Es gibt viele unterschiedliche Modelle.

Schon mal ergänzendes Hartz IV beantragt ....wenn nicht, dann viel Spaß beim Amt, wenn Du Dich erst mal finanziell nackig machen mußt um überhaupt einen Cent zu bekommen, obwohl man arbeitet. Hier scheinen so einige nicht zu wissen, wie das so ist als Kunde bei der Arbeitsagentur....die meisten würden sehr gern drauf verzichten.

Für AN die bisher 5 bis 7€/h verdienen wären die 8,50€ schon eine Verbesserung wenn der Gesetzgeber die Schlupflöcher gleich mit gestopft hätte. Ich nenne da mal die Tarifpflicht die es in anderen Ländern gibt.

Nicht sofern sie ergänzendes ALG II beziehen. Schau dir mal den ALG II Rechner an. Solange du ergänzendes ALG II beziehst ist dein Stundenlohn annähernd egal.

Ach ja, ob ich nun wegen ergänzendem Hartz IV mit Arbeit oder wegen vollen Hartz IV wegen Jobverlust zum Amt gehen muß ist dann auch egal, beides ist erniedrigend.

Was ist daran erniedrigend staatliche Leistungen zu empfangen? Kindergeld, Betreuungsgeld, BAFÖG, Elterngeld, Wohngeld, Eigenheimszulage usw. sind alles staatliche Transferleistungen. Da ist es doch auch keinen peinlich die zu beziehen
 

Iles9

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Wir haben diese Entwicklung in Deutschland bereits. Was sind den 450€ Jobs? Das sind staatlich subventionierte Arbeitsverhältnisse. Was ist den ergänzendes ALG II? Wir haben in Deutschland real viele Kombilohn Modelle laufen und gerade Dinge wie 450€ Jobs sind nicht mehr wegzudenken. Du solltest die Idee von Kombilöhnen also nicht per se verteufeln. Es gibt viele unterschiedliche Modelle.

Diese 450€ Jobs mögen ja für die praktisch sein, die sich nur mal so was dazuverdienen wollen, aber wer kontrolliert denn das der AN
dafür nicht 6-8h täglich abeiten muß und somit normale Jobs ersetzt, passiert oft genug.

Nicht sofern sie ergänzendes ALG II beziehen. Schau dir mal den ALG II Rechner an. Solange du ergänzendes ALG II beziehst ist dein Stundenlohn annähernd egal.
Der Stundenlohn und somit der Gesamtlohn ist nicht egal, denn man kann einen prozentualen Anteil von dem Lohneinkommen zusätzlich
zum ALG II behalten und das ist bei dem geringen ALGII schon relevant.

Was ist daran erniedrigend staatliche Leistungen zu empfangen? Kindergeld, Betreuungsgeld, BAFÖG, Elterngeld, Wohngeld, Eigenheimszulage usw. sind alles staatliche Transferleistungen. Da ist es doch auch keinen peinlich die zu beziehen

Nicht der Bezug der Leistungen ist erniedrigend, sondern wie man dort behandelt wird, habe diese Erfahrungen schon hinter mir,
inklusive Gericht, mit Erfolg, aber nicht jeder hat so einen langen Atem.
 

Selters

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Diese 450€ Jobs mögen ja für die praktisch sein, die sich nur mal so was dazuverdienen wollen,
die allermeisten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro wollen sich nur was hinzuverdienen. Sie leben nicht primär davon.
 
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die allermeisten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro wollen sich nur was hinzuverdienen. Sie leben nicht primär davon.

Die These erscheint mir so realitätsfern angesichts eines deutlichen Trends zu Teilzeitarbeit, Midijobs und Minijobs, dass ich dazu doch gerne einen Beleg sehen würde.
Dem Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit für Juli 2014 nach sind immerhin 7,44 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. 68% dieser Menschen (also 5,05 Millionen) sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Einen Nebenjob - neden dem Hauptberuf - haben nur 32% oder 2,39 Millionen Mitbürger.

Das Statistische Bundesamt führt in einer Analyse weiter aus, wer eigentlich geringfügig beschäftigt ist. Der typische geringfügig Beschäftigte ist demnach weiblich. Schwerpunktmäßig sind unter 20-jährige, 40 - 50 - jährige oder über 60-jährige geringfügig beschäftigt.
So kommt das Statistische Bundesamt für ausschließlich geringfügig Beschäftigte auf eine klare Verteilung der Personengruppen:
35% Hausmänner / Hausfrauen
22% Rentner
20% Studierende und Schüler
12% Arbeitslose (schwerpunktmäßig aus dem SGB II)
Diese lebten - mit Ausnahme der Rentner - in gut 60% aller Fälle in einem Haushalt mit mindestens 3 weiteren Haushaltsmitgliedern.

Geld zu verdienen ist für 89% der geringfügig Beschäftigten der Hauptgrund für ihre Beschäftigung (bei Rentern nur 75%). Insgesamt nur bei 4% aller geringfügigbeschäftigten spielt der Studie nach der Verdienst keine Rolle für das Haushaltseinkommen. Jedoch 48% benötigen es um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (2,43 Millionen). Die restlichen Beschäftigten sind durch die geringfügige Beschäftigung in der Lage, sich Wünsche über den Lebensunterhalt hinaus erfüllen zu können.

Und um dir das googlen zu ersparen hier die Quellen:
* http://statistik.arbeitsagentur.de/...ublikationen/Beschaeftigung-nach-Laendern.pdf
* https://www.destatis.de/DE/Publikat...schaeftigte_012013.pdf?__blob=publicationFile
 
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Jeder Gaststättenbetreiber hat pauschal 1.586 Euro zu 7% MwSt und 1.731 Euro zu 19% MwSt im Jahr als geldwerten Vorteil für jeden Arbeitnehmer zu verbuchen, das geht vom Finanzamt und Finanzgesetzen aus und hat mit Tarifverträgen nichts zu tun. Im Einzelnachweis kann auch darüber hinaus zusätzliche geldwerte Vorteile verbucht werden.


Sie werfen in Ihren Beiträgen aber auch alles durcheinander.
Sie müssen unterscheiden lernen, was die steuerliche Behandlung von Sachentnahmen durch den Gastronomen und der Sachbezug von freier Verpflegung für einen Beschäftigten im Gastrogewerbe ist.

Was Sie in Ihrem Eingangssatz beschreiben sind die Pauschbeträge für die Sachentnahmen durch den Gastronomen und seine Familienangehörigen (ggf. unterschiedliche Pauschbeträge gestaffelt nach Alter). Durch den Ansatz der Pauschbeträge für den Gastronomen erhöht sich seine persönliche Einkommensbelastung (Gewinnerhöhung) und zusätzlich seine abzuführende Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerbelastung von 7 und 19% erfolgt auch dann in dieser Höhe, wenn im Unternehmen nur Waren die mit 7% zu versteuern sind, verkauft werden.
Die restlichen Aussagen sind falsch und betreffen nicht den Gastronomen.

Der Pauschalbetrag wird jährlich vom FA angepasst und neu festgeschrieben.
Wird er nicht!
http://www.bundesfinanzministerium....hbetraege-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bei normalen Vollzeit-Arbeitnehmern ist die Pauschale irrelevant und muss nicht bei Lohnsteuer angegeben werden.

Falsch!
http://www.bundesfinanzministerium....eitnehmer-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Offensichtlich haben Sie noch niemals eigenhändig Lohnabrechnungen erstellt oder haben Sachbezug erhalten.
Informieren Sie sich einmal über über die Inhalte einer Lohnabrechnung und über die Berücksichtigung von Sachbezug.
http://www.lohn-info.de/sachbezug.html


Relevant wird es jedoch bei Aufstockern und H4-Empfängern, weil das Jobcenter diese Pauschale als geldwerten Vorteil dem H4 als Einkommen gegenrechnet.

Der Gesamtbetrag pro Monat und AN inkl MwSt. beträgt genau 313,08 Euro.
Falsch!
Bei einem AN werden ausschließlich die Pauschbeträge berücksichtigt.

Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass alle AN im Gastrobereich kostenlos Essen und Getränke erhalten,
Falsch!
Er geht davon aus, dass, wenn Sachwertbezug für freie Verpflegung gewährt wird, dieser pauschaliert für Frühstück, Mittag- und Abendessen besteuert wird und zwar für die Teilmahlzeiten die als Sachbezug gewährt werden.

sowie auch Trinkgelder.
Falsch!
Seit 2002 sind durch das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern (v. 8.8.2002, BGBl 2002 I S. 3111) Trinkgelder ohne betragsmäßige Begrenzung steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG).

Erklärtes Ziel der Neuregelung war klar zwischen Arbeitsentgelt und Trinkgeld abzugrenzen und zu vermeiden, dass reguläre Lohnleistungen durch „Trinkgelder“ ersetzt werden. Zu diesem Zweck wurden auch in § 3 Nr. 51 EStG die Tatbestandsmerkmale

„anlässlich einer Arbeitsleistung“,
„freiwillig“ und
„zusätzlich zu dem Betrag ..., der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“

eingefügt. Trinkgeld ist danach Ausdruck der Zufriedenheit mit der Qualität der Dienstleistung, die ausschließlich an die Person des Dienstleistenden gebunden ist. Sie setzt damit ebenfalls eine persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden voraus.

Steuerfrei sind aber nur die Trinkgelder, die

für eine Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und
ohne dass ein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.

Steuerfrei sind danach z. B. die typischen Trinkgelder in der Gastronomie, im Handwerk oder Taxigewerbe.



Deshalb hat er zur steuerlichen Erfassung diese Pauschale eingeführt.
Falsch!


Diese Pauschale kann umgangen werden, wenn alle geldwerten Vorteile der AN aufgeführt werden. Dies ist aber einem Gaststättenbetreiber zumeist nicht möglich.
Dabei müssen dann zB alle Trinkgelder aufgeführt werden. Trinkgelder sind reguläre Einnahmen und mit 19% MwSt abzurechnen (lt. Steuergesetzen). Gängige Praxis ist jedoch, dass das Trinkgeld dem Personal gehört und vom Gaststättenbetreiber nicht kontrolliert wird - daher hat er keinen Einblick darin - und schon greift die o.g. Pauschale.
Speisen und Getränke dürfen an AN dann nur zu einem Personalrabatt bis 50% abgegeben werden.
Bei soviel Unwissenheit bleibt einem die Spucke weg!

Wenn ich mal Zeit habe suche ich die Gesetzblätter dazu raus...
Viel Spaß beim Stöbern in der Biblio von Frau Mutter und bleiben Sie lieber bei den Bratkartoffeln!
 
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Selters

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Die These erscheint mir so realitätsfern angesichts eines deutlichen Trends zu Teilzeitarbeit, Midijobs und Minijobs, dass ich dazu doch gerne einen Beleg sehen würde.
Dem Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit für Juli 2014 nach sind immerhin 7,44 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. 68% dieser Menschen (also 5,05 Millionen) sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Einen Nebenjob - neden dem Hauptberuf - haben nur 32% oder 2,39 Millionen Mitbürger.

Das Statistische Bundesamt führt in einer Analyse weiter aus, wer eigentlich geringfügig beschäftigt ist. Der typische geringfügig Beschäftigte ist demnach weiblich. Schwerpunktmäßig sind unter 20-jährige, 40 - 50 - jährige oder über 60-jährige geringfügig beschäftigt.
So kommt das Statistische Bundesamt für ausschließlich geringfügig Beschäftigte auf eine klare Verteilung der Personengruppen:
35% Hausmänner / Hausfrauen
22% Rentner
20% Studierende und Schüler
12% Arbeitslose (schwerpunktmäßig aus dem SGB II)
Diese lebten - mit Ausnahme der Rentner - in gut 60% aller Fälle in einem Haushalt mit mindestens 3 weiteren Haushaltsmitgliedern.

Geld zu verdienen ist für 89% der geringfügig Beschäftigten der Hauptgrund für ihre Beschäftigung (bei Rentern nur 75%). Insgesamt nur bei 4% aller geringfügigbeschäftigten spielt der Studie nach der Verdienst keine Rolle für das Haushaltseinkommen. Jedoch 48% benötigen es um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (2,43 Millionen). Die restlichen Beschäftigten sind durch die geringfügige Beschäftigung in der Lage, sich Wünsche über den Lebensunterhalt hinaus erfüllen zu können.

Und um dir das googlen zu ersparen hier die Quellen:
* http://statistik.arbeitsagentur.de/...ublikationen/Beschaeftigung-nach-Laendern.pdf
* https://www.destatis.de/DE/Publikat...schaeftigte_012013.pdf?__blob=publicationFile

Und was hat das nun mit meiner Aussage zu tun?
 
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Schauen wir es uns doch mal an, worauf du geantwortet hast Selters:

Selters zitierte Folgendes:
Diese 450€ Jobs mögen ja für die praktisch sein, die sich nur mal so was dazuverdienen wollen,

Darauf antworte Selters:
die allermeisten mit Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro wollen sich nur was hinzuverdienen. Sie leben nicht primär davon.

Darauf hin entgegnete Erddrache:
Die These erscheint mir so realitätsfern angesichts eines deutlichen Trends zu Teilzeitarbeit, Midijobs und Minijobs, dass ich dazu doch gerne einen Beleg sehen würde.
Dem Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit für Juli 2014 nach sind immerhin 7,44 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. 68% dieser Menschen (also 5,05 Millionen) sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Einen Nebenjob - neden dem Hauptberuf - haben nur 32% oder 2,39 Millionen Mitbürger.

Das Statistische Bundesamt führt in einer Analyse weiter aus, wer eigentlich geringfügig beschäftigt ist. Der typische geringfügig Beschäftigte ist demnach weiblich. Schwerpunktmäßig sind unter 20-jährige, 40 - 50 - jährige oder über 60-jährige geringfügig beschäftigt.
So kommt das Statistische Bundesamt für ausschließlich geringfügig Beschäftigte auf eine klare Verteilung der Personengruppen:
35% Hausmänner / Hausfrauen
22% Rentner
20% Studierende und Schüler
12% Arbeitslose (schwerpunktmäßig aus dem SGB II)
Diese lebten - mit Ausnahme der Rentner - in gut 60% aller Fälle in einem Haushalt mit mindestens 3 weiteren Haushaltsmitgliedern.

Geld zu verdienen ist für 89% der geringfügig Beschäftigten der Hauptgrund für ihre Beschäftigung (bei Rentern nur 75%). Insgesamt nur bei 4% aller geringfügigbeschäftigten spielt der Studie nach der Verdienst keine Rolle für das Haushaltseinkommen. Jedoch 48% benötigen es um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (2,43 Millionen). Die restlichen Beschäftigten sind durch die geringfügige Beschäftigung in der Lage, sich Wünsche über den Lebensunterhalt hinaus erfüllen zu können.

Und um dir das googlen zu ersparen hier die Quellen:
* http://statistik.arbeitsagentur.de/...ublikationen/Beschaeftigung-nach-Laendern.pdf
*https://www.destatis.de/DE/Publikat...schaeftigte_012013.pdf?__blob=publicationFile

Und der interessanteste Teil war auch noch fett hervorgehoben. Und schon sind wir bei der These: Niedriglöhner arbeiten in der Regel aus um ihre Lebensgrundlage zu sichern oder das notwendige Geld darüber hinaus für einen Mindestlebensstandard zu erreichen (was man früher wohl "mithalten können" nannte). Und das steht im Gegensatz zu deiner These des reinen Zuverdiensts.
 
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Selters

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Schauen wir es uns doch mal an, worauf du geantwortet hast Selters:

Selters zitierte Folgendes:


Darauf antworte Selters:


Darauf hin entgegnete Erddrache:


Und der interessanteste Teil war auch noch fett hervorgehoben. Und schon sind wir bei der These: Niedriglöhner arbeiten in der Regel aus um ihre Lebensgrundlage zu sichern oder das notwendige Geld darüber hinaus für einen Mindestlebensstandard zu erreichen (was man früher wohl "mithalten können" nannte). Und das steht im Gegensatz zu deiner These des reinen Zuverdiensts.


Tja, es scheint eine enorme intellektuelle Herausforderung für dich zu sein,
in Texte nur das hineinzulesen, was auch drin steht.
Viel Spaß weiterhin!
Kleiner Tipp: Geh noch einen Beitrag zurück.
Dann weißt du auch worum es wirklich ging.
 
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Diese 450€ Jobs mögen ja für die praktisch sein, die sich nur mal so was dazuverdienen wollen, aber wer kontrolliert denn das der AN
dafür nicht 6-8h täglich abeiten muß und somit normale Jobs ersetzt, passiert oft genug.

Gerade für Studenten, Schüler und Rentner sind solche Jobs alternativlos. Deswegen fluchten auch alle Studentenvertreter, als die Grünen mal gefordert haben 450€*Jobs faktisch abzuschaffen, weil dies einfach an der Lebenswirklichkeit der Studenten vorbeigeht. Dies ist u.a. auf der Seite des RCDS nachzulesen, deren Meinung ich mich vorbehaltslos anschließe

Unter dem wohlklingenden Terminus der „Besteuerung des Vermögens“ wollen die Grünen nun aber fast jeden Studenten, der sich nicht ausschließlich von den eigenen Eltern oder staatlichen Transferleistungen finanzieren kann oder will, zur Kasse bitten: In einem Interview mit der Rheinischen Post erklärte die Spitzenkandidatin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, „alle Verdienste über 100 Euro im Monat“ sollten „steuer- und abgabepflichtig“ werden.

Nimmt man ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung würde ein Student mit einem 400-Euro-Job damit fast einen Viertel seines Verdienstes verlieren!

Die Vorsitzenden der Jungen Union Hamburg, Carsten Ovens, und des RCDS Hamburg, Matthias Schulz, erklärten daher: „Der grüne Angriff auf die Minijobs ist nicht nur realitätsfremd und wirtschaftsfeindlich, er bedroht deutschlandweit auch tausende von Studenten in ihrer Existenzgrundlage. Viele angehende Akademiker sind auf einen Nebenverdienst angewiesen, um ihre Ausbildung finanzieren zu können. Die unsoziale Abrissbirne der Grünen wird die Einkommensgrundlage tausender Studenten in ganz Deutschland zerschlagen.“
http://rcds-uhh.rcds.df-kunde.de/?p=1722


Der Stundenlohn und somit der Gesamtlohn ist nicht egal, denn man kann einen prozentualen Anteil von dem Lohneinkommen zusätzlich
zum ALG II behalten und das ist bei dem geringen ALGII schon relevant.

Und wie hoch ist dieser prozentuale Anteil ;)

Nicht der Bezug der Leistungen ist erniedrigend, sondern wie man dort behandelt wird, habe diese Erfahrungen schon hinter mir,
inklusive Gericht, mit Erfolg, aber nicht jeder hat so einen langen Atem.

Na. Dann kannst du ja nur deinen Einzelfall als Beispiel nennen. Das ist relativ wenig. Es gibt da durchaus auch fähiges Personal.
 
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Die These erscheint mir so realitätsfern angesichts eines deutlichen Trends zu Teilzeitarbeit, Midijobs und Minijobs, dass ich dazu doch gerne einen Beleg sehen würde.
Dem Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit für Juli 2014 nach sind immerhin 7,44 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig beschäftigt. 68% dieser Menschen (also 5,05 Millionen) sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Einen Nebenjob - neden dem Hauptberuf - haben nur 32% oder 2,39 Millionen Mitbürger.

Das Statistische Bundesamt führt in einer Analyse weiter aus, wer eigentlich geringfügig beschäftigt ist. Der typische geringfügig Beschäftigte ist demnach weiblich. Schwerpunktmäßig sind unter 20-jährige, 40 - 50 - jährige oder über 60-jährige geringfügig beschäftigt.
So kommt das Statistische Bundesamt für ausschließlich geringfügig Beschäftigte auf eine klare Verteilung der Personengruppen:
35% Hausmänner / Hausfrauen
22% Rentner
20% Studierende und Schüler
12% Arbeitslose (schwerpunktmäßig aus dem SGB II)
Diese lebten - mit Ausnahme der Rentner - in gut 60% aller Fälle in einem Haushalt mit mindestens 3 weiteren Haushaltsmitgliedern.

Geld zu verdienen ist für 89% der geringfügig Beschäftigten der Hauptgrund für ihre Beschäftigung (bei Rentern nur 75%). Insgesamt nur bei 4% aller geringfügigbeschäftigten spielt der Studie nach der Verdienst keine Rolle für das Haushaltseinkommen. Jedoch 48% benötigen es um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (2,43 Millionen). Die restlichen Beschäftigten sind durch die geringfügige Beschäftigung in der Lage, sich Wünsche über den Lebensunterhalt hinaus erfüllen zu können.

Und um dir das googlen zu ersparen hier die Quellen:
* http://statistik.arbeitsagentur.de/...ublikationen/Beschaeftigung-nach-Laendern.pdf
* https://www.destatis.de/DE/Publikat...schaeftigte_012013.pdf?__blob=publicationFile

Du nennst doch bereits die Belege für die von dir kritisierte Aussage.

Studenten, Rentner und Arbeitslose sind nicht auf einen solchen Verdienst angewiesen, weil sie auf verschiedenen Wege Anspruch auf Transferleistungen haben, aber natürlich geben viele von ihnen trotzdem an, dass ihr Geld sonst nicht reicht. Das liegt aber dann halt an schlechten Haushalten und an nichts anderem.
Mini-Jobs sind vor allem eine Ergänzung zum Einkommen (Gehalt und/oder Transferleistungen)
 

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Gerade für Studenten, Schüler und Rentner sind solche Jobs alternativlos. Deswegen fluchten auch alle Studentenvertreter, als die Grünen mal gefordert haben 450€*Jobs faktisch abzuschaffen, weil dies einfach an der Lebenswirklichkeit der Studenten vorbeigeht. Dies ist u.a. auf der Seite des RCDS nachzulesen, deren Meinung ich mich vorbehaltslos anschließe
http://rcds-uhh.rcds.df-kunde.de/?p=1722

...und was haben die ganzen Studenten, Rentner, Hausfrauen usw vor den 400 bzw jetzt 450€ Jobs gemacht...
die haben ebenfalls stundenweise gejobt und das ging auch.

Und wie hoch ist dieser prozentuale Anteil ;)
nachzulesen hier:
http://www.hartziv.org/sgb-ii/paragraph11b.html

Na. Dann kannst du ja nur deinen Einzelfall als Beispiel nennen. Das ist relativ wenig. Es gibt da durchaus auch fähiges Personal.
Du bist ja schon wie unsere Politiker ....alles Einzelfälle.
In den zwei Jahren 4 Sachbearbeiter einer hats dann bis vors Gericht gehen lassen, weil er mir
die Worte im Munde umdrehen wollte. Eine, die Letztere davon war wirklich in Ordnung.
Hab im Bekanntenkreis auch einige die so ihre negativen Erfahrungen gemacht haben, nix mit Einzelfälle....
 
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Tja, es scheint eine enorme intellektuelle Herausforderung für dich zu sein,
in Texte nur das hineinzulesen, was auch drin steht.
Viel Spaß weiterhin!
Kleiner Tipp: Geh noch einen Beitrag zurück.
Dann weißt du auch worum es wirklich ging.

Ok, beginnen wir bei Adam und Eva. Dann wirst auch du vielleicht deinen Seelenfrieden finden :rolleyes: Also back to the roots.
 

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Ok, beginnen wir bei Adam und Eva. Dann wirst auch du vielleicht deinen Seelenfrieden finden :rolleyes:

Es ging um das Thema Mindestlohn.
Das schienst du bei deiner Antwort
vergessen zu haben.
So als kleiner Tipp am Rande.
:p
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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