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... Blödsinn.
Es ist richtig, das es keinen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich und den Siegermächten gibt, das spielt aber keine Rolle. Die Bundesrepublik Deutschland, eine Gründung auf Initiative der Siegermächte und Verbündeter der Siegermächte, hat das Deutsche Reich insofern besetzt, sich als Rechtsnachfolger des DR ausgerufen und am 23.5.1949 trat das Grundgesetz der BRD in Kraft.
Am 12.09.1990 erhielt Deutschland seine volle Souveränität durch den sog. Zweiplus-Viervertrag über ein vereintes, souveränes Deutschland.
Das ist leider falsch!
Siehe Feindstaatenklausel.
Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen (SVN), wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland und Japan – genau genommen das Deutsche Reich und das japanische Kaiserreich).
Es wird zwar behauptet die Feindstaatenklausel sei heute obsolet, doch fragt sich dann warum es sie noch gibt.