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die 5% Hürde
Die derzeitige Konstellation im Bundestag wirft für mich - und bestimmt auch für andere - Fragen hinsichtlich der 5% Hürde auf.
hier dazu ein Link, der zeigt was die kleine Opposition darf und was nicht
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/lammert-will-minderheitenrechte-staerken
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 3% Hürde für die Europawahl zu kippen, stellt sich für mich die Frage, wie aktuell die 5% Sperre heute auf Bundesebene noch ist.
Bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag - die von den "Vätern des GG" so wohl nie erwartet worden ist - muss die zahlenmässig kleine Opposition auf etliche Rechte verzichten. So ist sie eben nicht berechtigt z.B. eine Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen.
Wird nicht auch z.B. durch die Beschränkung der Redezeit bei Menschen/Bürgern, die politische Debatten gerne auch mal live in den Medien verfolgen, nun den Parteien der GroKo, die eh nicht übersehen und überhört werden können, ein zu grosser Spielraum eingeräumt?
Anders gefragt:
Kann sich die Opposition überhaupt ausreichend Gehör verschaffen???
Wie sollen diese Parteien auf Bundesebene Profil zeigen und Akzente setzen, wenn ihnen selbst keine ausreichenden Rechte zustehen? Vermindert diese Praxis damit nicht auch die Chancen bei künftigen Wahlen ein besseres Wahlergebnis erzielen zu können um damit wieder in den Stand versetzt zu werden, z.B. die 5% Hürde beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen?
Ich verkenne durchaus nicht die Situation und die Hintergründe, die bei der Einführung des Grundgesetzes eine gewichtige Rolle gespielt haben und die zur damaligen (willkürlichen) Festlegung der 5% Hürde geführt haben. Die Vielzahl von im Parlament vertretenen Parteien haben in der Zeit vor 1933 die Bildung einer stabilen demokratischen Regierung erschwert.
Mehrheiten, wie wir sie heute im Parlament erleben, waren bei denen, die das Grundgesetz seinerzeit ausgearbeitet haben, aber sicherlich nicht angedacht.
Zeigt uns die jetzige Konstellation und die Situation der Oppostion nicht auf, dass hier irgendetwas nicht (mehr) richtig passt?
Die 5% Hürde wirkt sich nicht nur zum Nachteil der kleinen Parteien aus, sondern wirft bei mir zugleich die Frage auf, ob diese Regelung überhaupt verfassungskonform ist, da sie die im Parlament vertretenen Oppositionsparteien heute von der Bereitschaft der GroKo abhängig macht, ihr Rechte zuzugestehen.
Wie ist diese Situation generell einzuordnen?
Wie demokratisch ist es, die Stimme von Wählern grundsätzlich zu verwerfen?
Ab welchem Prozentsatz erscheint das sinnvoll?
Verletzt nicht jede Stimme, die von Bürgern bei Wahlen abgegeben wird und nicht berücksichtigt wird, das Recht von Minderheiten?
Ab welcher %-Grenze werden "Splitterparteien" - egal welcher Coleur - zum Dorn im Auge und im Fleisch der Verantwortlichen und der etablierten Parteien?
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es derzeit überhaupt, die Rechte der parlamentarischen Opposition zu stärken?
Falls es keine gibt - ist das dann nicht ein offensichtlicher Mangel (von Fehler will ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen)?
Die derzeitige Konstellation im Bundestag wirft für mich - und bestimmt auch für andere - Fragen hinsichtlich der 5% Hürde auf.
hier dazu ein Link, der zeigt was die kleine Opposition darf und was nicht
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/lammert-will-minderheitenrechte-staerken
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 3% Hürde für die Europawahl zu kippen, stellt sich für mich die Frage, wie aktuell die 5% Sperre heute auf Bundesebene noch ist.
Bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag - die von den "Vätern des GG" so wohl nie erwartet worden ist - muss die zahlenmässig kleine Opposition auf etliche Rechte verzichten. So ist sie eben nicht berechtigt z.B. eine Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen.
Wird nicht auch z.B. durch die Beschränkung der Redezeit bei Menschen/Bürgern, die politische Debatten gerne auch mal live in den Medien verfolgen, nun den Parteien der GroKo, die eh nicht übersehen und überhört werden können, ein zu grosser Spielraum eingeräumt?
Anders gefragt:
Kann sich die Opposition überhaupt ausreichend Gehör verschaffen???
Wie sollen diese Parteien auf Bundesebene Profil zeigen und Akzente setzen, wenn ihnen selbst keine ausreichenden Rechte zustehen? Vermindert diese Praxis damit nicht auch die Chancen bei künftigen Wahlen ein besseres Wahlergebnis erzielen zu können um damit wieder in den Stand versetzt zu werden, z.B. die 5% Hürde beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen?
Ich verkenne durchaus nicht die Situation und die Hintergründe, die bei der Einführung des Grundgesetzes eine gewichtige Rolle gespielt haben und die zur damaligen (willkürlichen) Festlegung der 5% Hürde geführt haben. Die Vielzahl von im Parlament vertretenen Parteien haben in der Zeit vor 1933 die Bildung einer stabilen demokratischen Regierung erschwert.
Mehrheiten, wie wir sie heute im Parlament erleben, waren bei denen, die das Grundgesetz seinerzeit ausgearbeitet haben, aber sicherlich nicht angedacht.
Zeigt uns die jetzige Konstellation und die Situation der Oppostion nicht auf, dass hier irgendetwas nicht (mehr) richtig passt?
Die 5% Hürde wirkt sich nicht nur zum Nachteil der kleinen Parteien aus, sondern wirft bei mir zugleich die Frage auf, ob diese Regelung überhaupt verfassungskonform ist, da sie die im Parlament vertretenen Oppositionsparteien heute von der Bereitschaft der GroKo abhängig macht, ihr Rechte zuzugestehen.
Wie ist diese Situation generell einzuordnen?
Wie demokratisch ist es, die Stimme von Wählern grundsätzlich zu verwerfen?
Ab welchem Prozentsatz erscheint das sinnvoll?
Verletzt nicht jede Stimme, die von Bürgern bei Wahlen abgegeben wird und nicht berücksichtigt wird, das Recht von Minderheiten?
Ab welcher %-Grenze werden "Splitterparteien" - egal welcher Coleur - zum Dorn im Auge und im Fleisch der Verantwortlichen und der etablierten Parteien?
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es derzeit überhaupt, die Rechte der parlamentarischen Opposition zu stärken?
Falls es keine gibt - ist das dann nicht ein offensichtlicher Mangel (von Fehler will ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen)?