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Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit

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denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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Du bestätigst es also.
50 Milliarden für 2016 und 2017 sind für Dich eine vernachlässigbare Menge, obwohl Dir persönlich das Geld dafür abgenommen wird.



Das hat nichts mit meinem Einwand zu tun.

Hat es doch, denn die Schmarotzerei des Geldadels nimmst Du in Schutz. Also gestehe dem kleinen Mann auch ein menschenwürdiges Leben zu! Egal wie qualifiziert!
 

denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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Wer will das nicht.
Es gibt keine Beschränkungsmöglichkeit in deutschland bei der Ausreise.
Allerdings entscheidet der Staat, in den Du reisen möchtest, ob Du einreisen darfst oder nicht.

Noch ist das so und ich möchte dass das so bleibt.
 

Pommes

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Das ist ein schändlicher Begriff, der die Betroffene ungerechtfertigt in eine Opferrolle hinein zwängt!
Das heißt "offiziell" daher auch nun mehr "Erlebende"!
Und Jemand der etwas "Erlebt" hat kein Anrecht auf Schadenersatz!
Im Gegenteil, die Erlebende hat dem Erlebnisspendenden eine entsprechende Honoration für seine Leistungen zu bezahlen!

http://www.taz.de/!5382143/
Eine Replik auf die Einführung des Begriffs „Erlebende“.

Aber gnade Gott dem Erlebnisspender wenn der Erlebende den Spieß umdreht und seinerseits zum Erlebnisspender wird und von seinen Notwehrrecht Gebrauch macht, da kreist die WaPu, die großen meine ich.
 
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Wer will das nicht.
Es gibt keine Beschränkungsmöglichkeit in deutschland bei der Ausreise.
Allerdings entscheidet der Staat, in den Du reisen möchtest, ob Du einreisen darfst oder nicht.
Aber beim Auswandern. Ich habe 1998 vergessen die Bundeswehr zu fragen (Wehrueberwachung bis 45 Jahre damals)

Ich bin sozusagen ein illegaler Auswanderer. :giggle:
 

Uwe O.

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Hat es doch, denn die Schmarotzerei des Geldadels nimmst Du in Schutz.

Das ist eine fehlerhafte Interpretation durch Dich.

Also gestehe dem kleinen Mann auch ein menschenwürdiges Leben zu! Egal wie qualifiziert!

Also incl. der sich hier mehr oder weniger illegal aufhaltenden "Flüchtlinge".
Von denen sprach ich, nicht vom kleinen Mann.

Ich bleibe beim Diskutieren gern beim angefangegen Thema, denn das Ausfasern bringt nichts.
 

Uwe O.

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Aber beim Auswandern. Ich habe 1998 vergessen die Bundeswehr zu fragen (Wehrueberwachung bis 45 Jahre damals)

Ich bin sozusagen ein illegaler Auswanderer. :giggle:

Zum Auswandern brauchst Du keine Genehmigung irgend einer staatlichen Stelle (es sei, Du stehst unter einer Überwachung wegen Straftaten und musst Dich regelmäßig bei de Polizei melden).

Du musst Dich nur beim Einwohnermeldeamt abmelden.
 

denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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Das ist eine fehlerhafte Interpretation durch Dich.



Also incl. der sich hier mehr oder weniger illegal aufhaltenden "Flüchtlinge".
Von denen sprach ich, nicht vom kleinen Mann.

Ich bleibe beim Diskutieren gern beim angefangegen Thema, denn das Ausfasern bringt nichts.

Dieser Flüchtlingsstrom ist vom Geldadel gewollt. Je mehr da kommen desto mehr Druck entsteht auf dem Arbeitsmarkt und die Löhne werden weiter sinken. Leistungsloses Einkommen für den Geldadel.
 

denker_1

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Ist Dir eine gedachte Änderung bekannt?

Ich sehe die Zeichen und ich weiß, das schon einmal ein Politker "nicht die Absicht hatte, eine Mauer zu errichten".

Sie kam aber dann doch und zwar auf Kosten der Arbeitenden, damit die Politik leistungsloses Einkommen erzielen konnte. Und die Grenzer sich gesundstoßen konnten. Und die Politik sich an ihrer Macht berauschen konnte. Selber sind sie überall hin gereist wohin sie nur wollten.
 

denker_1

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Ist Dir eine gedachte Änderung bekannt?

Ich sehe die Zeichen und ich weiß, das schon einmal ein Politker "nicht die Absicht hatte, eine Mauer zu errichten".

Sie kam aber dann doch und zwar auf Kosten der Arbeitenden, damit die Politik leistungsloses Einkommen erzielen konnte. Und die Grenzer sich gesundstoßen konnten. Und die Politik sich an ihrer Macht berauschen konnte. Selber sind sie überall hin gereist wohin sie nur wollten.
 
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Wenn der Eindruck, dass es kein Grundrecht auf Sicherheit gibt, auch der letzten Schlafmütze klar geworden ist, werden wir Gruppen wie seinerzeit die SA in unseren Straßen erleben...:kopfkratz:
 
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Zum Auswandern brauchst Du keine Genehmigung irgend einer staatlichen Stelle (es sei, Du stehst unter einer Überwachung wegen Straftaten und musst Dich regelmäßig bei de Polizei melden).

Du musst Dich nur beim Einwohnermeldeamt abmelden.

Schon was von von Wehrueberwachung gehoert? Erst informieren, dann posten.

Reservisten, die der Wehrueberwachung unterliegen muessen um Erlaubnis bitten, wenn sie laenger als 3 Monate das Land verlassen

Anhang anzeigen 5739

Als guter Deutscher sollte man die Gesetze schon kennen. :giggle:

Aber ueber Leute herziehen die neu im Land sind.
 
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Uwe O.

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Schon was von von Wehrueberwachung gehoert? Erst informieren, dann posten.

Reservisten, die der Wehrueberwachung unterliegen muessen um Erlaubnis bitten, wenn sie laenger als 3 Monate das Land verlassen

Anhang anzeigen 5739

Als guter Deutscher sollte man die Gesetze schon kennen. :giggle:

Richtig.
Und man muss auch alles lesen.
Der von Dir angezogene § 3 gilt nur im Spannungs- und Verteilidungsfall.

Ansonsten Hinweis auf § 24.
Die Wehrüberwachung endet bei Mannschaftsdienstgarden mit Vollendung des 32. Lebensjahres.
Ansonsten iser der Wehrdienst ab März 2011 ausgesetzt.
 

Uwe O.

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Ich sehe die Zeichen und ich weiß, das schon einmal ein Politker "nicht die Absicht hatte, eine Mauer zu errichten".

Sie kam aber dann doch und zwar auf Kosten der Arbeitenden, damit die Politik leistungsloses Einkommen erzielen konnte. Und die Grenzer sich gesundstoßen konnten. Und die Politik sich an ihrer Macht berauschen konnte. Selber sind sie überall hin gereist wohin sie nur wollten.

Also nur derzeitiges Kaffeesatzlesen.
 
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Richtig.
Und man muss auch alles lesen.
Der von Dir angezogene § 3 gilt nur im Spannungs- und Verteilidungsfall.

Ansonsten Hinweis auf § 24.
Die Wehrüberwachung endet bei Mannschaftsdienstgarden mit Vollendung des 32. Lebensjahres.
Ansonsten iser der Wehrdienst ab März 2011 ausgesetzt.
Lesen kannst du auch nicht. Nix nur Verteidigungsfall. Und Mannschaftsdienstgrad habe ich auch nicht.
2010 interessiert mich auch nicht, da war ich aus Altergruenden eh draussen.

Ich haette dich schon 1998 "kennen" gesollt. Da haette ich der Bw erzaehlen koennen, dass sie Bockmist schreiben und ihre eigenen Gesetze nicht kennen. Die kennt Uwe O. besser. :giggle:
 

Uwe O.

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Lesen kannst du auch nicht. Nix nur Verteidigungsfall. Und Mannschaftsdienstgrad habe ich auch nicht.
2010 interessiert mich auch nicht, da war ich aus Altergruenden eh draussen.

Ich haette dich schon 1998 "kennen" gesollt. Da haette ich der Bw erzaehlen koennen, dass sie Bockmist schreiben und ihre eigenen Gesetze nicht kennen. Die kennt Uwe O. besser. :giggle:

Schau, ich sprach nicht von Geschichte, sondern vom jetzt.
Was interessiert die mitlesende Gemeinschaft Dein Dienstgrad?

Wenn heute jemand auswandert, will der wissen, was heute gilt und nicht, was 1998 gegolten hat.
Schwer zu evrstehen?
 

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