kann ein schwarzafrikaner laut grundgesetz wirklich deutscher sein ?
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
davon mal abgesehen, wo ist denn jener vorher beschriebener ami geboren?
es gibt kein spezielles jüdisches land dessen ein jude angehören könnte. israel ist ein illegales konstrukt und gehört abgeschafft und den palästinensern das land zurück gegeben. man müßte die juden dazu verdonnern auf ewig die schuld zu tragen an jedem palästinenser der durch deren machenschaften zu tode kam und diese leute in einer nimmer zu tilgenden schuld entschädigen, natürlich zu lasten der jetzigen besatzer
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