Das zugrundeliegende Problem
Die Inklusion ist eine technokratische Antwort auf ein zugrundeliegendes humanitärtes Problem. Menschen mit INDIVIDUELLEN Behinderungen brauchen INDIVIDUELLE Antworten um auf die Defizite und STÄRKEN. Darin unterschieiden sie sich NICHT von anderen Schülern, die ebenfalls individuelle Schwächen und Stärken haben. Darum ist das Problem der Behinderten ein graduelles und kein prinzipiell kategorisches. Das Gericht hat das zunächst richtig erkannt und bemängelt, dass es keine Kriterien gibt, wonach Behinderte kategorisch in eine Sonderschule gehören. Es gibt ja gelungene Beispiele von Inklusion.
Ein querschnittsgelämter Junge WOLLTE auf ein reguläres Gymnasium. Das Klassenzimmer musste umgebaut werden. Statt einer Sportnote steht bei ihm: "nicht erteilt". Der Junge ist aber gut integriert, er hat überdurchschnittliche Noten, die Klasse wäre ohne ihn sicherlich ärmer. Doch hier wird die unverzichtbare Voraussetzng deutlich: Er hatte um die Chance gekämpft. "Freiwillig" ist in diesem Fall untertrieben.
Aus der MÖGLICHKEIT der Inklusion, aus dem WILLEN möglichst vielen diese Chance zu bieten, aus der BEREITSCHAFT sich auf diese Menschen einzulassen wurde ein technokratisches Monster. Die Behinderten sind jetzt VERPFLICHTET an eine Regelschule zu gehen. Die Schule hat jetzt die zusätzliche AUFGABE die Inklusion zu LEISTEN. Damit sind die Menschenrechte zur Behördenpflicht und damit in ihr Gegenteil verkehrt worden. Auf diese Weise kann man de Beste Idee zur Strecke bringen.