Aber dieser Geschäftsführer ist trotzdem unprofessionell. Er muss keine Begründung abgeben in dieser Art. Eine normale Ablehnung reicht völlig und ein solcher Kommentar in eine Absage sollte er sich sparen. Als Geschäftsführer kann er so nur verlieren.
BG, New York
Unterschreibe ich so, weil inhaltlich vollkommen korrekt!
Alles was sie nun sagen ( er hat es ja sogar noch GESCHRIEBEN! ), kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden . . .
Wie bei "Mensch Ärger Dich Nicht", wenn die Figur bereits auf Start geschmissen wird!
Den verteidigen, da reiße ich mich in der Sachbearbeitung nicht drum,
der wird vermutlich selbst das ganze Verfahren sprengen, obwohl man VORHER ausgiebig mit dem geredet hat
.
*ggg*
*lololololololol*
Ich weiß ganz genau was ich da für einen Menschen vor mir sitzen hätte, wenn ich die Akte anfertigen müsste *gggg*.
Hier würde ich sehr oft das Gespräch mit dem Satz :
"Ist das Ihr werter Ernst?!"
Unterbrechen müssen
.
"Bitte bedenken Sie diese Äußerung im Licht der Öffentlichkeit"
"Kontroversen sind aktuell NICHT angezeigt"