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Kinderehen erlauben oder nicht?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Kinderehen erlauben?

  • natürlich muss man den nach Muslimischen Recht geschlossenen Eher in Deutschland den Segen erteilen

    Stimmen: 2 2,6%
  • Nein, denn irgendwo hat auch die Toleranz ein Ende

    Stimmen: 72 94,7%
  • Ja, unter der Bedingung, das dieses dann auch Deutschen gestattet wird

    Stimmen: 1 1,3%
  • Ja, aber nur dann wenn der Mann die Frau auch wirklich "liebt" ^^

    Stimmen: 1 1,3%

  • Umfrageteilnehmer
    76

nachtstern

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recht schwierige Frage,
da man ja seitens vieler die "religiösen sowie auch sonstigen Sitten" von "Neubürgern" respektieren und Tolerieren sollte und teilweise auch "muss" (ja nach Auslegung "PC")

https://www.bayernkurier.de/inland/14044-sind-kinderehen-jetzt-auch-in-deutschland-erlaubt
Wertedebatte
Sind Kinderehen jetzt auch in Deutschland erlaubt?
Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor?


wenn man sich sogar im mehrheitlich katholischen Bayern wegen dieser Frage nicht so ganze Einig ist,
wie sieht dann im Rest der "Bundesrepublik" wohl aus?

Im Falle eines syrischen Paares erging jedenfalls das Urteil das eine "Kinderehe" auch in Deutschland ihre Gültigkeit behält.....

einen "Pluspunkt" hätten dann eben auch einige deutsche Pädophile, würde man dieses Urteil als "Referenz" nehmen..
einfach mal nach Syrien reisen und selbst n 80zigjähriger Pfaffe könnte sich ne Junge "Braut" zur Frau nehmen,
sobald die GrünAltennaiven genug "Macht" besitzen und die "Gleichgeschlechtliche Ehe" in Deutschland richtig ankommt,
darfs dann wohl auch mal n Knabe sein!
 
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recht schwierige Frage,
da man ja seitens vieler die "religiösen sowie auch sonstigen Sitten" von "Neubürgern" respektieren und Tolerieren sollte und teilweise auch "muss" (ja nach Auslegung "PC")

https://www.bayernkurier.de/inland/14044-sind-kinderehen-jetzt-auch-in-deutschland-erlaubt
Wertedebatte
Sind Kinderehen jetzt auch in Deutschland erlaubt?
Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor?


wenn man sich sogar im mehrheitlich katholischen Bayern wegen dieser Frage nicht so ganze Einig ist,
wie sieht dann im Rest der "Bundesrepublik" wohl aus?

Im Falle eines syrischen Paares erging jedenfalls das Urteil das eine "Kinderehe" auch in Deutschland ihre Gültigkeit behält.....

einen "Pluspunkt" hätten dann eben auch einige deutsche Pädophile, würde man dieses Urteil als "Referenz" nehmen..
einfach mal nach Syrien reisen und selbst n 80zigjähriger Pfaffe könnte sich ne Junge "Braut" zur Frau nehmen,
sobald die GrünAltennaiven genug "Macht" besitzen und die "Gleichgeschlechtliche Ehe" in Deutschland richtig ankommt,
darfs dann wohl auch mal n Knabe sein!

Die Frage lautet:
....unter Minderjährigen.... also beide underaged sprich unter 18, ja!
Wenn sie in Dgeschlossen ist, ist ie auch in Der gueltig
 
OP
nachtstern

nachtstern

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Die Frage lautet:
....unter Minderjährigen.... also beide underaged sprich unter 18, ja!
Wenn sie in Dgeschlossen ist, ist ie auch in Der gueltig

mmmhh...
wie Erklär ick dir det nu?
is ja nicht so, das du dich absichtlich "Dumm" gestellt hättest, du bist "so"....


also:

Ein "Alter Mann" heiratet im "muslimischen Land" nach "Muslimischen Recht" eine Minderjährige "angehende Frau" und macht diese dann zu "seiner Ehefrau".
so weit verstanden?
Also, nach muslimischen Recht ist diese Ehe gültig und legitim! Und wenn Er nun nach Deutschland "flüchtet" (warum auch immer!),
wäre diese "Ehe" nach deutschem Rechtsverständnis Ungültig und eben Nicht Legitim....

da man nun aber "Tolerant" sein muss (is ja nun mal Regel der "pc"!), müßte man diese Ehe hier auch in Deutschland anerkennen.
und
"weil" man ja immer wieder seitens der "Politik" betont, das Jeder (egal ob Einheimischer oder Migrant) vor den deutschen Gesetzen gleich ist,
"müßte" man auch für Einheimische dieses "Recht" eine Minderjährige zu Ehelichen....

oder?
 
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mmmhh...
wie Erklär ick dir det nu?
is ja nicht so, das du dich absichtlich "Dumm" gestellt hättest, du bist "so"....


also:

Ein "Alter Mann" heiratet im "muslimischen Land" nach "Muslimischen Recht" eine Minderjährige "angehende Frau" und macht diese dann zu "seiner Ehefrau".
so weit verstanden?
Also, nach muslimischen Recht ist diese Ehe gültig und legitim! Und wenn Er nun nach Deutschland "flüchtet" (warum auch immer!),
wäre diese "Ehe" nach deutschem Rechtsverständnis Ungültig und eben Nicht Legitim....

da man nun aber "Tolerant" sein muss (is ja nun mal Regel der "pc"!), müßte man diese Ehe hier auch in Deutschland anerkennen.
und
"weil" man ja immer wieder seitens der "Politik" betont, das Jeder (egal ob Einheimischer oder Migrant) vor den deutschen Gesetzen gleich ist,
"müßte" man auch für Einheimische dieses "Recht" eine Minderjährige zu Ehelichen....

oder?

Dann musst du dir für deine Tiraden das passende Thema suchen, in diesem, deinem Betreff geht's um underaged!
 

admonitor

Frischling
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Solange beide Ehepartner minderjährig sind, könnte man es dulden, vll. ab 14 Jahren, aber sicher nicht wenn ein Greis mit einer 9-Jährigen verheiratet ist, wie weiland der Mohammed.
 
OP
nachtstern

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Dann musst du dir für deine Tiraden das passende Thema suchen, in diesem, deinem Betreff geht's um underaged!

Lern Lesen....

es geht um Kinderehen nach muslimischen Recht und da ist eher die Regel, das die Minderjährige Nichte ihren Volljährigen Onkel heiratet
(oder auch oft "Cousine/Cousin")

In Dänemark kennt man diese Zwangslage:

http://www.focus.de/finanzen/recht/...essen-kinderehen-legalisieren_id_5282095.html
„Sind gezwungen, ihre Kultur zu akzeptieren“14-Jährige in Asylheim schwanger – Imam fordert: Müssen Kinderehen legalisieren


also...
nach dem das nun "klargestellt" sein dürfte,
wie stehst du dazu?
 

Demonstranz

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recht schwierige Frage,
da man ja seitens vieler die "religiösen sowie auch sonstigen Sitten" von "Neubürgern" respektieren und Tolerieren sollte und teilweise auch "muss" (ja nach Auslegung "PC")

https://www.bayernkurier.de/inland/14044-sind-kinderehen-jetzt-auch-in-deutschland-erlaubt
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Sind Kinderehen jetzt auch in Deutschland erlaubt?
Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor?


wenn man sich sogar im mehrheitlich katholischen Bayern wegen dieser Frage nicht so ganze Einig ist,
wie sieht dann im Rest der "Bundesrepublik" wohl aus?

Im Falle eines syrischen Paares erging jedenfalls das Urteil das eine "Kinderehe" auch in Deutschland ihre Gültigkeit behält.....

einen "Pluspunkt" hätten dann eben auch einige deutsche Pädophile, würde man dieses Urteil als "Referenz" nehmen..
einfach mal nach Syrien reisen und selbst n 80zigjähriger Pfaffe könnte sich ne Junge "Braut" zur Frau nehmen,
sobald die GrünAltennaiven genug "Macht" besitzen und die "Gleichgeschlechtliche Ehe" in Deutschland richtig ankommt,
darfs dann wohl auch mal n Knabe sein!

So eine Scheizze wieder.........

Es gibt eine internationalen Rechtsstandard, der in in nationalem Recht Bedeutung hat und meist durch entsprechende Überleitungsvorschriften für AUSNAHMETATBESTÄNDE nationalem Recht angepasst wird.

In dem konkreten Fall MUSS die BRD eine nach syrischen Recht rechtsgültig geschlossene Ehe anerkennen. So wie Syrien eine in der BRD geschlossene Ehe anerkennen muss . Dabei müssen die "Ehepartner" aus der nach gültigem ausländischen Recht geschlossenen Ehe so gestellt werden, wie Ehepartner, die nach den Gesetzen des Landes geschlossen sind, in dem die Syrer jetzt leben..hier also der BRD

Damit ist rechts konstitutiv bzgl. Kinderehe in D NICHTS aber auch GAR NICHTS ausgesagt. Hier in D gelten bei Schließung einer Ehe die hier geltenden Gesetze und Bestimmungen.

Wo ist dein Problem ?

Außer natürlich in deinem dämlichen Unverständnis der Welt gegenüber ..

;-)
 
OP
nachtstern

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Solange beide Ehepartner minderjährig sind, könnte man es dulden, vll. ab 14 Jahren, aber sicher nicht wenn ein Greis mit einer 9-Jährigen verheiratet ist, wie weiland der Mohammed.

wenn man davon ausgeht,
das auch in muslimischen Ländern die Kinder bis zur "Volljährigkeit" von Ihren Eltern "umsorgt,versorgt und auch Fremdbestimmt" werden,
wie kann man da auf den Gedanken kommen, das Zwei unmündige Kinder auf den Gedanken kommen einander zu Heiraten?
 
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nachtstern

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So eine Scheizze wieder.........

Es gibt eine internationalen Rechtsstandard, der in in nationalem Recht Bedeutung hat und meist durch entsprechende Überleitungsvorschriften für AUSNAHMETATBESTÄNDE nationalem Recht angepasst wird.

In dem konkreten Fall MUSS die BRD eine nach syrischen Recht rechtsgültig geschlossene Ehe anerkennen. So wie Syrien eine in der BRD geschlossene Ehe anerkennen muss . Dabei müssen die "Ehepartner" aus der nach gültigem ausländischen Recht geschlossenen Ehe so gestellt werden, wie Ehepartner, die nach den Gesetzen des Landes geschlossen sind, in dem die Syrer jetzt leben..hier also der BRD

Damit ist rechts konstitutiv bzgl. Kinderehe in D NICHTS aber auch GAR NICHTS ausgesagt. Hier in D gelten bei Schließung einer Ehe die hier geltenden Gesetze und Bestimmungen.

Wo ist dein Problem ?

Außer natürlich in deinem dämlichen Unverständnis der Welt gegenüber ..

;-)

"Dann"! könnte auch ein Deutscher Mann nach Syrien reisen und sich nach Sharia Recht eine Minderjährige Braut zu eigen machen (genug Bakschisch Bedingung),
diese dann hier nach Deutschland bringen und wäre von allen Gesetzen betreffs "Kindesmißbrauchs" befreit...

coole Sache ^^
 

Demonstranz

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Nein kann er so nicht ?

Weil er als dt. Staatsbürger nach Rückkehr in die BRD nachweisen muss, dass er als deutscher Staatsbürger die Ehe mit jemanden geshlossen hat, mit dem er auch in der BRD die Ehe hätten schließen können.

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Man was für eine elende Kacke hier immer abgeht...
 
OP
nachtstern

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Nein kann er so nicht ?

Weil er als dt. Staatsbürger nach Rückkehr in die BRD nachweisen muss, dass er als deutscher Staatsbürger die Ehe mit jemanden geshlossen hat, mit dem er auch in der BRD die Ehe hätten schließen können.

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Man was für eine elende Kacke hier immer abgeht...

wo liegt das Problem nebst "Glauben auch die Staatsbürgerschaft" des "Gastlandes" anzunehmen?


Du trittst als "Pro-Kinderehen" ein?
 

Cotti

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Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor?


wenn man sich sogar im mehrheitlich katholischen Bayern wegen dieser Frage nicht so ganze Einig ist,
wie sieht dann im Rest der "Bundesrepublik" wohl aus?

Im Falle eines syrischen Paares erging jedenfalls das Urteil das eine "Kinderehe" auch in Deutschland ihre Gültigkeit behält.....
Zunächst sollte man sich die Rechtslage in der BRD ansehen. Hier gilt für Heranwachsende die Regelung des "Schutzalters", welches auf 14 Jahre festgelegt ist.

Schutzalter 14 Jahre
Mit Ausnahme ... Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.
Somit dürfen sich 14-jährige Mädchen aus freien Stücken dazu entschließen, mit Erwachsenen jeden Alters sexuell verkehren zu wollen. Wenn ein gesetzlicher Vertreter (Eltern, Vormund) dagegen Strafantrag stellt, muss ein Gericht darüber befinden, ob der/die Jugendliche die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ tatsächlich besitzt oder ob eine Abhängigkeit von diesem Erwachsenen ausgenutzt wurde.
Weil im Falle der 15-jährigen Ehefrau kein gesetzlicher Vertreter vorhanden war, versuchte das diktatorische "Jugendamt Aschaffenburg Stadt" diesen Umstand durch Zwangsvormundschaft zu ersetzen - was vom Oberlandesgericht Bamberg kassiert wurde.
 
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https://diesiebtesichel.wordpress.com/tag/kinderehen-im-iran-und-gb/
GB: Imame wollen Mädchen im Alter von 12 Jahren verheiraten

EuropeNews • News-Ticker 10 September 2012:

Britische muslimische Kleriker wollen Heiraten nach der Scharia ausführen und Kinderbräute im Alter von 12 Jahren verheiraten, dies haben Ermittler herausgefunden. Zwei Imame sagten, sie wären darauf vorbereitet in öffentlicher Funktion an der Hochzeit eines minderjährigen Mädchens teilzunehmen, die einen Mann heiratet, der in den Zwanzigern ist, trotz der Befürchtung, dass das Paar hinterher Sex haben werde.
Diese Enthüllungen haben das Innenministerium dazu veranlasst, solche Zeremonien in einem kommenden Gesetzesentwurf zu behandeln, um erzwungene Heiraten auszuschließen.
In mehr als 1000 der 8000 Zwangsheiraten in GB soll es um Mädchen gehen, die im Alter von 15 Jahren oder jünger sind, in einem Fall soll angeblich ein fünfjähriges Mädchen verheiratet worden sein.
Die Kleriker waren von einem Mann angesprochen worden, der sich als der Vater des 12-jährigen Mädchens ausgegeben hatte, der wollte, dass sie verheiratet wird, damit sie so daran gehindert wird einen dekadenten westlichen Lebensstil zu entwickeln.
 

Cotti

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Nein kann er so nicht ?

Weil er als dt. Staatsbürger nach Rückkehr in die BRD nachweisen muss, dass er als deutscher Staatsbürger die Ehe mit jemanden geshlossen hat, mit dem er auch in der BRD die Ehe hätten schließen können.

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Man was für eine elende Kacke hier immer abgeht...
Du hast es wohl nicht richtig verstanden? Selbstverständlich kann ein BRD-Bürger im Ausland eine minderjährige Ausländerin heiraten, wenn sie in ihrem Land das Mindestalter für Eheschließungen überschritten hat - die Ehe wird dann in der BRD anerkannt. Der Mann muss dafür die Kriterien der BRD-Rechtsprechung erfüllen - es gilt immer das Heimatrecht beider Ehegatten.
 
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nachtstern

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Im Grunde ist es recht merkwürdig, das man sich seitens der deutschen Gesetzgebung erst Jetzt Gedanken um dieses Thema macht!
Es war oft genug Thema:

http://www.cileli.de/2014/01/kinderheirat-gewalt-vergewaltigung-und-elend-auf-lebenszeit/
Kinderheirat: Gewalt, Vergewaltigung und Elend auf Lebenszeit
Veröffentlicht am 26. Januar 2014
Kulturelle und religiöse Traditionen, sowie fehlender Rechtsschutz treiben weltweit Millionen von jungen Mädchen in eine frühe Heirat. In diesen Ehen sind sie oft Gewalt, Armut und Misshandlungen ausgesetzt.
 
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Du hast es wohl nicht richtig verstanden? Selbstverständlich kann ein BRD-Bürger im Ausland eine minderjährige Ausländerin heiraten, wenn sie in ihrem Land das Mindestalter für Eheschließungen überschritten hat - die Ehe wird dann in der BRD anerkannt. Der Mann muss dafür die Kriterien der BRD-Rechtsprechung erfüllen - es gilt immer das Heimatrecht beider Ehegatten.

Dementsprechend, "könnte" also ein deutscher Pädophiler z.B in ein muslimisches Land reisen, die dortige Staatsbürgerschaft annehmen,
nach dort geltenden "Gesetz" und "Sitte" eine Minderjährige heiraten,
mit Dieser dann nach Deutschland "flüchten", Asyl wegen politischer Verfolgung oder sonstiges beantragen und wäre so, nach "geltender deutscher Rechtsprechung" vor Strafverfolgung wegen Kindesmißbrauchs geschützt...

und die "Gutmenschen" würden das mit Sicherheit auch noch Beklatschen!
 

Demonstranz

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Du hast es wohl nicht richtig verstanden? Selbstverständlich kann ein BRD-Bürger im Ausland eine minderjährige Ausländerin heiraten, wenn sie in ihrem Land das Mindestalter für Eheschließungen überschritten hat - die Ehe wird dann in der BRD anerkannt. Der Mann muss dafür die Kriterien der BRD-Rechtsprechung erfüllen - es gilt immer das Heimatrecht beider Ehegatten.

Das ist richtig. Nur ist Recht gem. verfasstem Recht des jeweiligen Staates gültig und mir ist auf die Schnelle nicht bekannt, dass das Mindestalter in einem Staat der Welt für eine Eheschließung unter 14 Jahre liegt , so dass von einer Kinderehe gesprochen werden kann.

Was die Tradition aus dem Hinterwald macht spiel dabei keine Rolle.
 

Demonstranz

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Im Grunde ist es recht merkwürdig, das man sich seitens der deutschen Gesetzgebung erst Jetzt Gedanken um dieses Thema macht!
Es war oft genug Thema:

http://www.cileli.de/2014/01/kinderheirat-gewalt-vergewaltigung-und-elend-auf-lebenszeit/
Kinderheirat: Gewalt, Vergewaltigung und Elend auf Lebenszeit
Veröffentlicht am 26. Januar 2014
Kulturelle und religiöse Traditionen, sowie fehlender Rechtsschutz treiben weltweit Millionen von jungen Mädchen in eine frühe Heirat. In diesen Ehen sind sie oft Gewalt, Armut und Misshandlungen ausgesetzt.

Das darfst du in einem pakistanischen, saudi-arabischen Forum schreiben...hier ist das nicht von Belang.
 

Cotti

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Dementsprechend, "könnte" also ein deutscher Pädophiler z.B in ein muslimisches Land reisen, die dortige Staatsbürgerschaft annehmen,
nach dort geltenden "Gesetz" und "Sitte" eine Minderjährige heiraten,
mit Dieser dann nach Deutschland "flüchten", Asyl wegen politischer Verfolgung oder sonstiges beantragen und wäre so, nach "geltender deutscher Rechtsprechung" vor Strafverfolgung wegen Kindesmißbrauchs geschützt...

und die "Gutmenschen" würden das mit Sicherheit auch noch Beklatschen!
Spätestens, wenn die Ehefrau die Volljährigkeit erreicht hat, gibt es nichts mehr zu kritisieren. Der Altersabstand besteht dann noch genauso - siehe Joseph Fischer und seine 1975 geborene Frau Minu. Als die geboren wurde, war Fischer 27 Jahre.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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