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Kinderehen erlauben oder nicht?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Kinderehen erlauben?

  • natürlich muss man den nach Muslimischen Recht geschlossenen Eher in Deutschland den Segen erteilen

    Stimmen: 2 2,6%
  • Nein, denn irgendwo hat auch die Toleranz ein Ende

    Stimmen: 72 94,7%
  • Ja, unter der Bedingung, das dieses dann auch Deutschen gestattet wird

    Stimmen: 1 1,3%
  • Ja, aber nur dann wenn der Mann die Frau auch wirklich "liebt" ^^

    Stimmen: 1 1,3%

  • Umfrageteilnehmer
    76
OP
nachtstern

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Das Thema ist darum witzig, weil sich hier mal wieder Moralapostel über Dinge auslassen, von denen sie keine Ahnung haben. Wenn das "Kind" jetzt 15 Jahre ist, dann ist es bald 16 Jahre - und das ist das Mindestalter für Ehemündigkeit in der BRD. Da können die Obersittenwächter in der BRD nur noch wütend mit den Fäusten drohen.

Es wäre an der Zeit gewesen schon vor Jahren entsprechende Gesetze zu beschließen,
da mag man die Recht geben,
aber "witzig" finde ich diesen Umstand keineswegs!
und mit "Obersittenwächter", was soll dieser Scheiß`?
Hier geht es nicht um eine Bagatelle , sondern um Schutz von Kindern!
 

Timirjasevez

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Das Thema ist darum witzig, weil sich hier mal wieder Moralapostel über Dinge auslassen, von denen sie keine Ahnung haben. Wenn das "Kind" jetzt 15 Jahre ist, dann ist es bald 16 Jahre - und das ist das Mindestalter für Ehemündigkeit in der BRD. Da können die Obersittenwächter in der BRD nur noch wütend mit den Fäusten drohen.
Zustimmung. Nur: Moralapostel? Nö, Berufsempörte ja.
 

Cotti

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nachtstern

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Eine mittlerweile leider auf Psw üblich gewordene Diskussion, in der ein hierzulande moralisch verwerflicher und juristisch unmöglicher Zustand, in den Gesellschaften anderer Kulturkreise und Religionen aber gesellschaftlicher Konsens und legitim, als gesellschaftliche Bedrohung hochgewirbelt werden soll. Selbst dem Naivsten dürfte dabei klar sein, was der eigentliche Zweck des Ganzen ist.

Dabei ist doch klar, in dem Moment, wo die Partner derart "ungleicher Beziehungen" deutsche Staatsbürger und hier dauerhaften Aufenthalts sind, unterwirft sich ihre Beziehung in jeder Hinsicht deutschen Gesetzen und deutscher Rechtssprechung. Das ist alles. Sonst eben nicht.

Und in diesem Sinne ist das Thema völlig verquer.

die Zwangsannahme der deutschen Staatbürgerschaft zur Erlangung von "Sozialleistungen" wurde bislang nicht zur Bedingung gemacht,
so weit ich mich erinnere,
also "können" und "werden" es die meisten vorziehen Ihre Staatsangehörigkeit behalten und somit auch das "Recht von Minderheitenschutz" beanspruchend ihre "Ehe" fortführen.

und eben das wollen die wenigsten!
nicht umsonst wird der Ruf nach Einführung der Sharia auch in Deutschland immer lauter!
 

Schipanski

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Es wäre an der Zeit gewesen schon vor Jahren entsprechende Gesetze zu beschließen,
da mag man die Recht geben,
aber "witzig" finde ich diesen Umstand keineswegs!
und mit "Obersittenwächter", was soll dieser Scheiß`?
Hier geht es nicht um eine Bagatelle , sondern um Schutz von Kindern!

Aber echt. Es kotzt mich an hier Obersittenwächter und "Dinge von denen sie keine Ahnung haben" zu lesen und dann noch unterstellt zu kriegen man würde "einen gewissen Zweck damit verfolgen", wenn man sich ablehnend gegenüber solchen "Bräuchen" äußert.
Wer moralisiert denn seit Jahren mittlerweile schon, wenns um ganz bestimmte Kulturkreise geht, verdammt nochmal! :toben:
 
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nachtstern

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Zustimmung. Nur: Moralapostel? Nö, Berufsempörte ja.

also "frei" Übersetzt:
"Minderheitenschutz" Ja
"Kindesschutz" Nein

Beziehungsweise steht die Religionsfreiheit mal wieder über Allem und Jeder der sich "Empört" macht das selbstverständlich nur des Unterhaltungswertes wegen.....
 

Demonstranz

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Eine mittlerweile leider auf Psw üblich gewordene Diskussion, in der ein hierzulande moralisch verwerflicher und juristisch unmöglicher Zustand, in den Gesellschaften anderer Kulturkreise und Religionen aber gesellschaftlicher Konsens und legitim, als gesellschaftliche Bedrohung hochgewirbelt werden soll. Selbst dem Naivsten dürfte dabei klar sein, was der eigentliche Zweck des Ganzen ist.

Dabei ist doch klar, in dem Moment, wo die Partner derart "ungleicher Beziehungen" deutsche Staatsbürger und hier dauerhaften Aufenthalts sind, unterwirft sich ihre Beziehung in jeder Hinsicht deutschen Gesetzen und deutscher Rechtssprechung. Das ist alles. Sonst eben nicht.

Und in diesem Sinne ist das Thema völlig verquer.

so es ist !...

und..sieh da..so was zieht die Schmeißfliegen die Dauermäkler, Gartenzwergliebhaber und halbgaren Staatsbürger in Empörungszustand an.

Ist ne ziemlich elende Aufstellung mit den Typen hier geworden..
 
OP
nachtstern

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so es ist !...

und..sieh da..so was zieht die Schmeißfliegen die Dauermäkler, Gartenzwergliebhaber und halbgaren Staatsbürger in Empörungszustand an.

Ist ne ziemlich elende Aufstellung mit den Typen hier geworden..

ne ziemlich dämliche Einstellung ist es, wenn man aus "Minderheitenschutz" oder falsch zu verstehender Toleranz seiner eigenen Grundwerte (Vorraussetzung hier für natürlich das Vorhandensein selbiger!) abschwört!
 

Schipanski

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so es ist !...

und..sieh da..so was zieht die Schmeißfliegen die Dauermäkler, Gartenzwergliebhaber und halbgaren Staatsbürger in Empörungszustand an.

Ist ne ziemlich elende Aufstellung mit den Typen hier geworden..

Es zwingt Sie ja keiner sich das hier reinzuziehen. So halte ich es meist auch mit Ihren Auswürfen, die mich sowieso glauben lassen, dass Sie hier ausschließlich unterwegs sind um destruktiv zu wirken.
 
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nachtstern

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Es zwingt Sie ja keiner sich das hier reinzuziehen. So halte ich es meist auch mit Ihren Auswürfen, die mich sowieso glauben lassen, dass Sie hier ausschließlich unterwegs sind um destruktiv zu wirken.

Er würde sicher auch Unicef vorwerfen sich ausschließlich aus "Dauermäklern,Gartenzwergliebhabern und halbgaren was auch immer " zu bestehen!

https://www.unicef.de/presse/2012/kinderheiraten-beenden/13026

deren Stellungnahmen sich ja nun auch seiner Ansichten in 180Grad entgegen stehen!
 

Cotti

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Er würde sicher auch Unicef vorwerfen sich ausschließlich aus "Dauermäklern,Gartenzwergliebhabern und halbgaren was auch immer " zu bestehen!

https://www.unicef.de/presse/2012/kinderheiraten-beenden/13026

deren Stellungnahmen sich ja nun auch seiner Ansichten in 180Grad entgegen stehen!
Zitat aus deiner verlinkten Seite:
KINDERHEIRATEN BEENDEN!
Köln/Berlin, 10. Oktober 2012
23 MIO. MÄDCHEN VOR 15. GEBURTSTAG VERHEIRATET
 
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nachtstern

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Ausgang der Diskussion ist eine 15-jährige Ehegattin.

Ausgang der Diskussion ist das Thema "Kinderehe" und der Umstand, das sich die deutsche Rechtssprechung da sich wohl nicht so einig drüber ist,
ob der "Minderheitenschutz nebst Religionsfreiheit" vor dem "Kindeswohl/Schutz von Kindern" steht.....
aber wie man aus Deutschland gewohnt ist,
steht wohl die "Religion" über Allem!
 

Timirjasevez

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die Zwangsannahme der deutschen Staatbürgerschaft zur Erlangung von "Sozialleistungen" wurde bislang nicht zur Bedingung gemacht,
so weit ich mich erinnere,
also "können" und "werden" es die meisten vorziehen Ihre Staatsangehörigkeit behalten und somit auch das "Recht von Minderheitenschutz" beanspruchend ihre "Ehe" fortführen.

und eben das wollen die wenigsten!
nicht umsonst wird der Ruf nach Einführung der Sharia auch in Deutschland immer lauter!
Na und? Ob ausländische Mitbürger hier den spezifischen Partnerschaftsbeziehungen ihrer moralischen Kodizees innergemeinschaftliche Relevanz verleihen, ist ausschließlich deren Angelegenheit, solange unser Recht, das Recht des Gastlandes nicht gebrochen wird. Eine der deutschen Ehe strukturell vergleichbare, aber rechtlich nicht entsprechende Partnerschaftsbeziehung unterliegt doch jener Behandlungsweise, die [MENTION=3326]Demonstranz[/MENTION] schon viel weiter oben charakterisiert hat.

Im übrigen genießen die Ehe und die Familie ausdrücklich den Schutz unserer Verfassung. Das GG verzichtet dabei auf irgendwelche Attribute und spricht nicht vom deutschen Personenstandsrecht als Essential dafür.
 

Schipanski

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Ich werde das Gefühl nicht los, dass es hier im Forum manche 'geil' finden würden, wenn solche Zustände auch bei uns zum Alltag gehörten.
 

Timirjasevez

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Ausgang der Diskussion ist das Thema "Kinderehe" und der Umstand, das sich die deutsche Rechtssprechung da sich wohl nicht so einig drüber ist,
ob der "Minderheitenschutz nebst Religionsfreiheit" vor dem "Kindeswohl/Schutz von Kindern" steht.....
aber wie man aus Deutschland gewohnt ist,
steht wohl die "Religion" über Allem!
Das ist doch Unsinn. Die deutsche Rechtslage ist eindeutig und ich kenne keinen Fall, in dem ein deutsches Gericht Zweifel am Personenstandsrecht gehabt hätte. Dieses ist klar kodifiziert und entsprechend kommentiert. Und Du vermengst hier zielgerichtet die Rechtskategorien, mischst auch gleich noch "die" Reilgion bei und bist damit wieder mal vom Thema weg.
 
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nachtstern

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Na und? Ob ausländische Mitbürger hier den spezifischen Partnerschaftsbeziehungen ihrer moralischen Kodizees innergemeinschaftliche Relevanz verleihen, ist ausschließlich deren Angelegenheit, solange unser Recht, das Recht des Gastlandes nicht gebrochen wird. Eine der deutschen Ehe strukturell vergleichbare, aber rechtlich nicht entsprechende Partnerschaftsbeziehung unterliegt doch jener Behandlungsweise, die [MENTION=3326]Demonstranz[/MENTION] schon viel weiter oben charakterisiert hat.

Im übrigen genießen die Ehe und die Familie ausdrücklich den Schutz unserer Verfassung. Das GG verzichtet dabei auf irgendwelche Attribute und spricht nicht vom deutschen Personenstandsrecht als Essential dafür.

das hier Kinder sexuell mißbraucht werden juckt dich scheinbar keineswegs,
solange dieses hinter den verschlossenen Türen und im Rahmen einer "muslimisch geschlossenen Ehe" geschieht?!

im "übrigen", wenn man die "Gleichnisse" zu Schächtung, Beschneidung zieht, erkennt man eigentlich recht gut,
in wie "weit" Deutsches Recht seine Gültigkeit behält!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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