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Die Organisation war zu jener Zeit nicht als verbrecherisch, sondern als heldenhaft, als Elite, bekannt. Wie das Beispiel Günter Grass sehr schön zeigt, rekrutierte die SS blutjunge Burschen, die das eigentliche Wesen dieser Truppe gar nicht erkennen konnten.Es gibt wohl kein Land auf dem Planeten in dem Einzelne unbestraft bleiben obwohl sie Mitglied einer verbotenen Organisation sind,nur weil sie möglicherweise keine weitere Straftat als diese Mitgliedschaft vorzuweisen haben.
Ich korrigiere mich,außer in der Bundesrepublik nach 1945 wenn es sich um Nazis handelte.
Insofern kann natürlich auch die Mitgliedschaft keine Straftat sein, denn unsere Rechtsprechung beachtet noch immer den römischen Rechtsgrundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz".