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Völlig klar. Nur das begreifen Neonazi und Reichsbüger nie.
Nur Du scheinst den Unterschied zu kennen, ach was bist Du für ein "schmalbrüstiger" Politologe...
Aber extra noch einmal für Dich und gaaanz langsam, extra für Dich zum verstehen...
1. Das GG wurde am 23.05.1949 verkündet, nach dem es durch demn Parlamentarischen Rat erarbeitet wurde
2. Dies GG war als Provisorium für Deutschland gedacht, da es durch die Bedingungen des geteilten Deutschlands nicht für das deutsche Volk gültigkeit haben konnte
3. In diesem GG wurde in Artikel 146 darauf verwiesen Zitat des Artikel in der Fassung von 1949 bis 1990 :
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Hier ist eindeutig darauf verwiesen wurden, das es wenn die Möglichkeit besteht (deutsche Einheit) zu einer Verfassung kommen sollte. Doch dies wurde scheinheilig geändert, durch eine neue Fassung des Artikel.
4. Im Gegensatz zu einem verkündeten GESETZ, denn dies ist das GG wird eine Verfassung in einer freien demokratischen Abstimmung durch das Volki angenommen.
Ist dies so schwer zu begreifen?