Gut. Dann fangen wir mal an dieses Sammelsurium an Irrtümern zu zerbröseln. Das wird jetzt ein Rundumschlag.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
In der Verfassung steht, dass jeder Mensch gleiche Rechte hat.
Jetz erkläre mir mal, warum die einen gleicher sein sollen als die anderen...
Lebenspartnerschaftsgesetz
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich.
Wenn wir nun diese 3 Zitate verinnerlichen, so sehen wir, dass Du tatsächlich Recht hast, jedoch komplett umgekehrt. Homosexuelle sind tatsächlich gleicher als alle Anderen. Denn obwohl die sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, so ist es wohl glasklar, dass es sich um Homosexuelle handeln soll und dies auch vom Gesetzgeber für Schwule und Lesben vorgesehen ist.
Alle anderen Lebenspartnerschaften wie, Geschwister, wilde Ehen, WG's, Klöster und weiß der Kuckuck noch was, sind explizit ausgenommen durch den klitzekleinen Zusatz "zwei Menschen des Gleichen Geschlechts".
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum zwei Menschen des Gleichen Geschlechts, welche nicht blutsverwandt sind, und deren sexuelle Orientierung unerheblich sein soll, besser sind als Geschwister oder eine Lebensgemeinschaft aus mehreren Personen.
Hier fängt es schon an DISKRIMINIEREND zu werden und verstößt gegen den Art. 3 GG ganz eindeutig.
Wenn man nach dem Grund sucht, so kommt man ganz schnell darauf, dass hier eine Extrawurst für die Homos gebraten wurde und sie eindeutig den Anderen vorgezogen worden sind.
was die Gleichstelluung an sich angeht. So steht es im Art. 3 das NIEMAND Diskriminiert werden darf. Glichstellung ist eine "positive Diskriminierung"; Jemand wird zu Gunsten von jemand anderem Diskriminiert. Das ist VERBOTEN und eindeutig ein Rechtsbruch.
Jezt gehen wir weiter zu der Ehe.
Der besondere Schutz für Familie/Ehe steht auch im Grundgesetz, zweifelsfrei. Aber das Wort Ehe wurde damals aus ganz anderer Sicht gesehen. Wichtig ist noch das Wort "Familie" - und darunter fallen auch homosexuelle Partnerschaften.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Wie Du unschwer erkennen kannst, so ist hier kein Wort von Lebenspartnerschaften jeglicher Art geschrieben, sondern ganz eindeutig von Ehe und Familie und Eltern (Schwule dürfen Eltern sein) und wo GANZ eindeutig Mann und Frau genannt werden. Multisexuelle, Transsexuelle,Metrosexuelle, Homosexuelle, Swinger und Polygamisten finden leider keine Erwähnung darin.
Wenn du dir nun das Adoptionsrecht und das Steuerecht ansiehst, so findest du dort das Wort Ehe, wlechses wohl die gleiche Definition besitzt wie im Art. 6 GG. Dort ist wiederum kein Wort von Lebenspartnerschaften drin.
Nun argumentierst Du und unser BVG, dass Lebenspartnerschaft gleichzustellen sei mit der Ehe und eine Anpassung des Steuerrechts und in Zukunft auch des Adoptionsrechts erfolgen müsse.
Das ist wieder ein eindeutiger Bruch des GG, Art 6. Da Ehe und Familie hervorgehoben sind und ganz eindeutig definiert sind und unter dem besonderen Schutz stehen. Wenn du jede beliebige Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichstellst, so verliert sie ihre herausgehobene Stellung und handelst dem zu Folge GRUNDGESETZWIDRIG.
Und homosexuelle Partberschaften Fallen nicht unter den Begriff Familie. SIe fallen unter den Begriff homosexuelle Partnerschaften. Ob die sich Fimilie nennen wollen, oder nicht sei ihnen überlassen. Im GG ist von EHE UND FAMILIE dir rede. Also untrennbar als Rechtssubjekt zu verstehen.
Das Wort Ehe wurde damals nicht aus einer anderen Sicht gesehen, sonder aus der einzig richtigen Sicht. Das waren ja keine Idioten die dem Zeitgeist Rechnung trugen (so wie das jetzt manchmal passiert). Wir haben keine Ehe ala Slowmotion, oder Voßkuhle, sondern eine seit JAHRTAUSENDEN klar definierte NORM der Ehe. Da gibt es nichts zu relativieren.
EIN Homosexueller hat schon lange das Recht darauf Kinder zu adoptieren.
Es wird nur homosexuellen Paaren verweigert ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Warum? Weil dann 2 ein und dasselbe Kind adoptieren? Ist es für das Kind besser nur von einer Person adoptiert zu werden statt von Zweien?
Wenn Du nun antwortest, dass es für ein Kind besser ist nur von einer Person adoptiert zu werden, so sollte man überlegen dies auch für heterosexuelle Adoptiveltern zu übernehmen. Bei guter Begründung täte ich dann auch dafür plädieren dies für heterosexuelle Paare zu tun.
Im Bekanntenkreis habe ich zB einen Adoptivvater, er hatte das Kind mit seiner Ex-Frau adoptiert. Nun hat der Adoptivvater das alleinige Sorgerecht und sein eingetragener Partner möchte das Kind auch adoptieren. Dies geht jedoch nicht, da er nur leibliche Kinder des eingetragenen Partners oder fremde Kinder adoptieren darf. Die Adoptivmutter wollte das Kind nicht mehr und lebt zwischenzeitlich im Ausland. Sollte sein Adoptivvater sterben, so kommt das Kind unweigerlich in Obhut des Jugendamtes, sein eingetragener Partner hat auch nach dessen Tod kein Recht darauf das Adoptivkind seines Partners adoptieren zu dürfen - es ist ihm sogar verboten.
Sein Partner hat zwar das Kind zwischenzeitlich adoptiert (in den USA) aber ohne Ausland wäre es nicht möglich gewesen...
Jetzt kommen wir zu Adoption. Wie ich Dir versucht habe zu zeigen, so ist eine Lebenspartnerschaft in keinster Weise mit einer Ehe und Familie gleichzustellen und hat zu Adoption nur indirekt einen Bezug, da absolut Sachfremd im Sinne des GG zu dem definierten Begriff Ehe.
Sie sind auch laut Gesetzgeber KEINE EHE, sondern eine Lebensgemeinschaft, welche nichts zu Adoptieren hat, sondern eine Fürsorgevereinbarung trifft, welche von mir aus ihnen auch ungenommen sein soll.
Irgendwelchen Sonderfälle und persönliche Dilemmas sind ABSOLUT UNERHEBLICH. Der Gesetzgeber soll keine eierlegende Wollmilchsau produzieren. Sondern klare Gesetze denen man sich unter zu ordnen hat.
Lebenspartnerschaften sind keine Ehen keine Familien sindern LEBENSPARTNERSCHAFTEN. Also sind sie als Rechtssubjekt für eine Adoption nicht vorgesehen und das auch nicht sein DÜRFEN Punkt.
Jetzt noch etwas zu Familie. Schwule und Lesben mit Kindern dürfen sich nennen wie sie wollen. Sie können Familie sagen oder Rudel, Herde, ganz egal. Sie stehen dann auch ebenfalls unter dem besonderen Schutz der Familie. Sie werden auch in allen Belangen einer Familie gleichgestellt. Jedoch ist Familie ein Oberbegriff, der als Rechtssubjekt ohne EHE nicht existent ist.
Und DARUM hat man explizit EHE und Familie in einem Satz geschrieben. Schwule sollen sich mit der Definition Familie begnügen, welche sich auch alle anderen Meenschen teilen. Seien es Patchworkfamilien, Großfamilien oder sonst was. Hier soll auch keine Lebenspartnerschaft und Familie folgen, weil Ehe und Familie NUR in dieser Kombination gültig ist.
Noch ein letztes Wort zum Grundgesetz:
Es ist ein GRUNDGESETZ, welches die Normen und Werte unserer Gesellschaft widerspiegelt und nach denen wir zu streben haben. Familie und Ehe sind dort als Ideal zu verstehen, welches den Standardfall darstellen soll, weil er sich hierzulande bewährt hat und den Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellt. Irgendwelche Sonderfälle und Extrawürste sind in einem GG nicht zu finden. Weil das Tatsächlich nur das Ideal ist, nach dem wir zu streben haben und der nicht nach Belieben uminterpretier und gebeugt werden darf...