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Tomaner, dein Hinweis ist richtig, aber bereits die Bauplanung ist so
ausgelegt, dass die Kosten parallel mit dem Bau wachsen. Offene Bauplanung nennt sich das - für mich ist das Betrug am Bürger und Steuerzahler.
Ergänzung.
Zitat: http://www.baulinks.de/webplugin/2012/1024.php4
ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent
"(24.6.2012) „Es ist eine Binsenweisheit, aber sie ist längst nicht bei allen angekom*men: Kostensicherheit lässt sich nur mit einer abgeschlossenen Planung vor Baubeginn gewährleisten“, erläutert Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Baubegleitende Planung, wie sie heute vor allem bei kommunalen und Großprojekten üblich ist, verur*sacht dagegen in der Regel Nachträge und damit verbunden Kostensteigerungen von 20 bis 30 Prozent.“
Wenn ein Projekt auch in einem Stadtparlament verwirklicht werden soll, wer kann zu 100% wissen ob alles gut geht? Es verwirklicht ja nicht ein Politiker, sondern die Mehrheit. Geht also einmal etwas schief, steckt man also die mehrheit sofort für 3,5 Jahre in den Knast. Vor allem wer bewertet was? Läst man ein Schwimmbad bauen und dieses macht Verlust, ist dies dann strafbar? Oder ergibt dann die Volksgesundheit einen gewissen Bonus? Entscheidet dies dann der Arbeiter der gerne mal ins Schwimmbad geht oder der Millionär der einen Swimmingpool hat und das Schwimmbad nicht braucht?
ausgelegt, dass die Kosten parallel mit dem Bau wachsen. Offene Bauplanung nennt sich das - für mich ist das Betrug am Bürger und Steuerzahler.
Ergänzung.
Zitat: http://www.baulinks.de/webplugin/2012/1024.php4
ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent
"(24.6.2012) „Es ist eine Binsenweisheit, aber sie ist längst nicht bei allen angekom*men: Kostensicherheit lässt sich nur mit einer abgeschlossenen Planung vor Baubeginn gewährleisten“, erläutert Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Baubegleitende Planung, wie sie heute vor allem bei kommunalen und Großprojekten üblich ist, verur*sacht dagegen in der Regel Nachträge und damit verbunden Kostensteigerungen von 20 bis 30 Prozent.“
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