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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

sportsgeist

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a)Auch dann kannst Du nicht ins operative Geschäft eingreifen.
b) Immerhin kannst Du dann den Vorstand feuern und Dich selbst zum Vorstand wählen.

Und als Vorstand darfst Du dann über das Vermögen der AG verfügen.

Als reiner Aktionär, selbst mit 100% der Anteile, bist Du nicht zeichnungsberechtigt. Das ist der Vorstand.
ich glaube du siehst selber, dass a) und b) sich in ihrer logischen Aussage fundamental widersprechen
dann ist dem nichts mehr hinzuzufügen

und da du den Rest bereits selber erklärt hast, erübrigen sich auch weitere Worte

Frage:
kann der Mehrheitseigner/Gesellschafter über das Firmenvermögen verfügen?

Antwort: Ja
 

KurtNabb

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das ist sowohl de facto als auch formaljuristisch falsch

wenn du dein Haus beliehen hast bei der Bank, bist immer noch du der Eigentümer, nicht die Bank
du hast also auch die rechtlichen Rechte und Pflichten, die damit einhergehen und nicht die Bank
also du zahlst die Grundsteuer, nicht die Bank zum Beispiel
usw. usf.

genauso ist es mit Firmen und Unternehmen
Jep. Und wenn Du Deine Aktie bezahlt hast, gehören die Aktiva immer noch der AG. Dir gehört nur die Aktie.
Bei der GmbH gilt das gleiche für die Anteile der Gesellschafter.
 

sportsgeist

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Über manche Dinge muss ich nicht nachdenken, die weiß ich einfach.

Eine GmbH ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer vertreten wird.
und ... meinst du mit diesen dummgestellten Binsen-Floskeln kommst du jetzt noch raus !!?
war doch alles gar nie die Frage
 

sportsgeist

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Jep. Und wenn Du Deine Aktie bezahlt hast, gehören die Aktiva immer noch der AG. Dir gehört nur die Aktie.
Bei der GmbH gilt das gleiche für die Anteile der Gesellschafter.
das ist alles korrekt

nur dass du wieder nicht erwähnst, dass sowohl Aktie als auch Anteil einen Wert haben, in dessem Preis die Aktiva des Unternehmens in aller Regel bereits mit drin stecken
 

KurtNabb

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und ... meinst du mit diesen dummgestellten Binsen-Floskeln kommst du jetzt noch raus !!?
war doch alles gar nie die Frage
Diese Antwort beinhaltet die Verfügungsberechtigung der Eigentümer: Die gibt es nicht.
 

KurtNabb

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das ist alles korrekt

nur dass du wieder nicht erwähnst, dass sowohl Aktie als auch Anteil einen Wert haben, in dessem Preis die Aktiva des Unternehmens in aller Regel bereits mit drin stecken
Warum sollte ich das explizit erwähnen, da es absolut irrelevant ist?
 

sportsgeist

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Diese Antwort beinhaltet die Verfügungsberechtigung der Eigentümer: Die gibt es nicht.
jetzt ist dann wieder gut mit Dummstellen
du hast in #419 bereits alles Notwendige erklärt und mehr ist dazu nicht mehr zu sagen

im Grunde gehts doch sowieso nur noch um eines

Du bist, wie der @Fredericus Rex und der @Watson schlicht an den Falschen geraten, mit deinem gefährlichen Halbwissen
und das packt dein EGO einfach nicht, wie beim Rex und beim Watson

ich unterstelle:
NEID und KRÄNKUNG

laut Ockhams Gesetz die nahe- und auf der Hand liegensten Motive
 

sportsgeist

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Warum sollte ich das explizit erwähnen, da es absolut irrelevant ist?
eh klar
is auch völlig wurschd ob die Aktie 1 Euro oder 1000 Euro zeichnet

die Geschichten mit dir sind regelmäßig dann gelaufen, wenn es diesen Grad an infantiler Albernheit erreicht
... und wieder wars nix, muss dich das nicht langsam ärgern bis zum Gallensaft hinunter ?!
 

KurtNabb

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jetzt ist dann wieder gut mit Dummstellen
du hast in #419 bereits alles Notwendige erklärt und mehr ist dazu nicht mehr zu sagen

im Grunde gehts doch sowieso nur noch um eines

Du bist, wie der @Fredericus Rex und der @Watson schlicht an den Falschen geraten, mit deinem gefährlichen Halbwissen
und das packt dein EGO einfach nicht, wie beim Rex und beim Watson

ich unterstelle:
NEID und KRÄNKUNG

laut Ockhams Gesetz die nahe- und auf der Hand liegensten Motive
eh klar
is auch völlig wurschd ob die Aktie 1 Euro oder 1000 Euro zeichnet

die Geschichten mit dir sind regelmäßig dann gelaufen, wenn es diesen Grad an infantiler Albernheit erreicht
... und wieder wars nix, muss dich das nicht langsam ärgern bis zum Gallensaft hinunter ?!
Nein, das ärgert mich nicht. Die Taubenproblematik ist hinreichend bekannt.
 

Uwe O.

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diese Aussage ist natürlich sowohl de facto als auch de jure Käse

Von wegen.
Du irrst.

außerdem hast du wieder nicht beachtet, dass ich jetzt schon mehrmals von "technically spoken" oder "technically seen" sprach, für das mir jetzt gerade kein gleichwertiger deutscher Begriff einfallen mag

Übersetze doch einfach die beiden Worte.

gibt auch duzende von Beispielen, in denen die Aktiva einer GmbH dem Vermögen des oder der Eigentümer zugerechnet werden
allerberühmtestes Beispiel: ... Scheidung (ohne Ehevertrag)
Auch falsch.
Im Falle der Scheidung erhält der andere Ehegatte die Hälfte des Zugewinns.
Das wäre der Wertzuwachs des GmbH-Anteils.
Die Aktiva bleiben immer im Eigentum der GmbH.

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und tritt als Kaufmann selbst auf.

haften die Aktiva einer GmbH also für irgendeine Verbindlichkeit, haftet auch immer das Privatvermögen des Eigentümers, denn die gehören zusammen
unausweichlich
Auch falsch.

Eine Mithaftung des Anteilseigners einer GmbH ist nur dann möglich, wenn er dies gegenüber seinen Gläubigern so vereinbart hat.
Das kommt bei unterfinanzierten GmbH schon einmal vor, wenn die Bank Sicherheiten für die Kredite an die GmbH fordert.
 

Uwe O.

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sorry, wer solche politisch linken Vorschläge bringt, wie dass deutsche GF und CEOs James Bond im Taschenformat spielen sollen und im indischen Dschungel auschecken sollen, ob die Geschäftsverbindungen dort nicht vielleicht Kinder in ihren Fabriken beschäftigen, ist nicht nur naiv und weltfremd, sondern tatsächlich ein ausgemachter Gutmensch = Linker

Stichwort: Lieferkettengesetz.

unsere nigelnagelneu gekürte grüne Dalli vom Immenhof hätte kaum einen naiveren Vorschlag daher bringen können

Das glaube ich nicht.
Die hat doch von Wirtschaft keine Ahnung; von anderem auch nicht.


einigen wir uns doch einfach darauf, dass das Problem von Kinderarbeit erstmal das Problem von Indien ist, oder das von Bangladesch, aber nicht das eines deutschen GF oder CEOs
Stichwort: Lieferkettenegesetz.

Ansonsten brachte ich auch das Beispiel Schwarzarbeit.
Weiteres Beispiel zur Anwendung meiner Idee: Mehrwertsteuerkarusselle.
 

sportsgeist

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Übersetze doch einfach die beiden Worte.
hab keine passende gefunden, außer lange Erklärungshülsen

im Deutschen würde man wohl sagen:
"dem Papier nach", oder, "der Form nach", oder "formalrechtlich"
also etwas, was nur im Prinzip so ist, aber nicht in der Realität
 

Uwe O.

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nein
letztlich wäre schon viel geholfen AktG und GmbHG analog auch auf den öffentlichen Dienst zu übertragen

Was kann der öffentliche Dienst dafür, wenn die Politik irgend etwas beschließt?
Dann müsstest Du ja auch die Belegschaft einer Firma bestrafen, wenn der Chef falsch entschieden hat oder seine Meinung geändert hat.
 

Uwe O.

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CEO ist als Bezeichnung und Position nicht auf AGs beschränkt, das kann genauso eine GmbH sein.
CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff.
Da er aus englischsprachigen Gebieten kommt, sollte man sich dort orientieren.
Daher ist ein GmbH-Geschäftsführer nie ein CEO.


Das Beispiel halte ich allerdings für ziemlichen Quatsch.
Es ist aus dem täglichen Leben.
Stichwort: Lieferkettengesetz.
 

sportsgeist

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Im Falle der Scheidung erhält der andere Ehegatte die Hälfte des Zugewinns.
Das wäre der Wertzuwachs des GmbH-Anteils.
Die Aktiva bleiben immer im Eigentum der GmbH.
absolut korrekt
im Wertzuwachs der GmbH Anteile stecken aber die Aktiva der GmbH in aller Regel mit drin, im steigenden Preis der Anteile

oder anders gesagt:
steigt das Anlagevermögen der GmbH, steigt auch das private Vermögen des/der Eigentümer
beides hängt ja über die Anteilspreise zusammen
(bei Aktien ist es analog genauso)

oder anders gesagt ... auch ihre haftende Masse steigt
und genau darum ging es ja
 

sportsgeist

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Auch falsch.

Eine Mithaftung des Anteilseigners einer GmbH ist nur dann möglich, wenn er dies gegenüber seinen Gläubigern so vereinbart hat.
Das kommt bei unterfinanzierten GmbH schon einmal vor, wenn die Bank Sicherheiten für die Kredite an die GmbH fordert.
du fährst auf dem völlig falschen Gleis

angenommen ich halte 100% Anteile am Stammkapital einer GmbH mit 25.ooo Euro und da ist nix anderes drin in der GmbH, sind meine Anteile 25.ooo Euro wert und das ist dann auch die haftende Masse ... 25.ooo Euro stehen im Feuer

nun wächst aber die GmbH, eignet sich Aktiva an und sonstige Vermögenswerte, erzielt Gewinne etc. pp. ... dann steigt auch der Preis meiner Anteile, meinetwegen auf 500.ooo Euro, nur so als Zahlenbeispiel

ich hafte jetzt also nicht mehr mit 25.ooo Euro, sondern bereits mit 500.ooo Euro, denn das ist mein Vermögen zu dem Zeitpunkt

du erzählst mir immer die Geschichten, die der Angelsachse "technically seen" nennt
ja technically seen hafte ich nachwievor nur mit dem Gesamtpaket meiner Anteile ... also mit 100% vom Stammkapital
... aber die haben ja inzwischen einen ganz anderen Wert !!

das ist dann eben nicht mehr ... "technically seen", sondern "realistically seen"
technically seen hafte ich mit 100% meiner Anteile, nach wie vor
realistically seen hafte ich mit einer halben Million Euro
in dem Beispiel
 
Zuletzt bearbeitet:

Uwe O.

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Dann gleich meine nächste Frage, warum bzw wo bleiben dann die Konsequenzen daraus?
Wollte da nicht der Bund der Steuerzahler etwas ändern lassen?
Welche Konsequenzen bei präzise wem?

Wenn jetzt der politische Wind plötzlich aus einer anderen Richtung weht und begonnene Projekte werden still gelegt, wer soll mit Konsequenzen rechnen?
In meinem Beispiel etwa die Grünen, die die Autobahn nicht mehr haben wollten und so letztlich für das Versenken von Geld maßgeblich waren?
 

sportsgeist

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Das glaube ich nicht.
Die hat doch von Wirtschaft keine Ahnung; von anderem auch nicht.



Stichwort: Lieferkettenegesetz.

Ansonsten brachte ich auch das Beispiel Schwarzarbeit.
Weiteres Beispiel zur Anwendung meiner Idee: Mehrwertsteuerkarusselle.
ich halte von deinen gutmenschlichen linken Vorschlägen nix
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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