Ich bin notorischer Nichtraucher.
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben.
Heisst,in den Umlauf zu bringen,Ergo darf ich jetzt kein eigenes Geld drucken und unter die Leute bringen,Klar,dürfte jedem bekannt sein. Hatte ich bisher auch noch nicht vor.
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Normal,sonst gäbe es den Begriff der Fremdwährungen auch nicht.Ebenso klar.
Ist aber alles unerheblich für das,was ich geschrieben habe. Meine Aussage war ja,wie will mich der deutsche Staat Besteuern,wenn keiner was von meinem Geld weiss? Oder von meinen Fremdwährungen oder meinen im Ausland versteckten Konten usw. Z.B kommt doch in Russland nicht die deutsche Rubelpolizei der Bundesbank,ebenso beim Dollar,Yen oder meinetwegen auch Muscheln.
Die Begriffsstutzigkeit sehe ich eher bei dir, mit der Erkenntnis auf nem Holzweg zu sein scheinst du Probleme zu haben.
Lies dir deinen Blödsinn noch mal durch, vielleicht kommt es dir dann.
Ja,mir kommt folgende Erkenntnis,zum einen fehlt dir jedwede kriminelle Energie,musst folgsam jedes Gesetz umsetzen und überhaupt. Klar,natürlich ist es Blödsinn,Schwarzgeld existiert nicht,weil verboten und überhaupt ist Jedermann absolut Gesetzhörig.
Willst du mir das mitteilen?
Mal Ehrlich,entweder Reden wir ganz fürchterlich aneinander vorbei,was schon bei Begriff "Schwarzgeld" höchst unwahrscheinlich ist oder aber du willst aus mir tatsächlich einen "Paragraphenfolgsamen " machen,was ebenso schwer sein dürfte.
Ich habe tatsächlich nicht die geringste Ahnung,was du mir z.B mit diesem §14 sagen willst,was irgendwie zu meinen geschriebenen Texten passt.
Du kannst es nicht,ich verstehe es nicht.Aber vielleicht können andere Forenmitglieder mir Schreiben,was du damit meinst.
Die können ja nicht alle so Doof sein wie Ich.