Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.598
Punkte Reaktionen
2.548
Punkte
73.820
Geschlecht
--
Vorsicht

Zwischenzeitlich werden Abmahnungen mit professionellem Text mit Unterschrift Regensburger Rechtsanwälte pp. per Mail verschickt.

Beweismittel und Kontodaten befinden sich in einem Anhang.

Dieser Anhang (zio) beinhaltet einen Virus.

Also direkt ungelesen löschen.

Uwe
 
Registriert
22 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
913
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
müßte der Adressat nicht erstmal im Zweifelsfall nachweisen das überhaupt n Brief unterwegs war?
kein Einschreibe mit Rückschein = Nix bekommen.....:kopfkratz:

Nein. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig. Es muss bewiesen werden, dass ein Brief abgeschickt wurde (was auch ohne Einschreiben sehr einfach ist). Ob der Brief angekommen ist kann den Abmahnenden vollkommend egal sein. Im Zweifelsfall hast du ein Problem nicht der Abmahnende Anwalt.
Nachzulesen ist das ganze hier: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm#6
6. Ich habe eine einstweilige Verfügung bekommen, jedoch nie eine Abmahnung erhalten -ist das rechtens?

So schwer es fällt, das zu glauben: Der abmahnende Anwalt muss nur nachweisen, dass er die Abmahnung tatsächlich abgesandt hat. Ob der Abgemahnte die Abmahnung tatsächlich erhalten ist, ist dagegen unerheblich. Da eine Abmahnung dazu dienen soll, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, reicht es aus, wenn der Abmahner nachweist, dass er vorher einer Abmahnung versandt hat.

In so einen Fall verstreicht deine Frist für eine Unterlassungserklärung und es kann ggf. ein einstweiligen Verfügungsverfahren geben wo du die Kosten trägst.
 
Registriert
22 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
913
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Also, ich habe nachgeforscht was Redtube so von einer kriminelle und strafbare Energie hat. Denen geht es ja nicht um Urheberrecht zu wahren, sondern die Menschen zu locken und mit Abmahnungen abzuzocken. So z.B. unter der Rubrik "kostenlose amateur sex" wenn man drauf anklickt erscheinen Videos die den Anschein geben, man kann etwas was kostenlos und nicht gewerblich ist anschauen. Beim Streaming werden Videos von Redtube und ohne jeglichen Hinweis oder Warnung sofort gestartet. Dadurch wird die IP des Menschen gespeichert. Die IP wird dann weitere geleitet und dann werden Abmahnungen abgeschickt.

Redtube ist vor allem erstmal ein Portal welches keine Verwertungsrechte an irgendeinen Material besitzt welches sie auf ihren Portal zum anschauen anbieten. Somit verdient Redtube an Abmahnungen gar nichts. Verdienen tun damit die Anwälte und die Rechteinhaber, in diesen Fall u.a. "The Archive AG". Redtube SCHADET diese Abmahnwelle sogar, da es eine dauerhafte Rufschädigung des Portals bewirkt hat, was die Sicherheit von Userdaten (IP-Adressen) angeht und auch das Sicherheitsgefühl der User gestört hat.
Redtube ist sicherlich der letzte der ein Interesse an diesen Abmahnungen hat.

Man muss gegen Redtube und Anwälte Strafanzeige erstatten und darauf bestehen dass sie im Knast gehen. Die Plattform Redtube muss man permanent sperren und verbieten lassen.

Die Anwälte sind nur dann haftbar zu machen, wenn du ihnen nachweisen könntest, dass sie gewusst haben / gewusst haben müssten, dass die Anträge auf Grundlage von Betrug o.ä. gestellt werden. In keinen anderen Fall wirst du die Anwälte vor Gericht zerren können. Warum auch?

Demokratie erlaubt keine strafbare Handlungen.

Ja und Licht erlaubt keine Dunkelheit oO
Strafbar kannst du auch als verboten definieren und das etwas verbotenes nicht erlaubt ist ist nun keine neue Info. Hat aber nichts mit der Demokratie zu tun. In unserer Demokratie werden tatsächlich sehr oft strafbare Handlungen straffrei gestellt. U.a. wenn die Täter u14 sind, oder nicht schuldfähig, oder die Tat geringfügig ist etc. pp.

Vielleicht handelt sich um eine neugegründete geheime und radikale religiöse Gemeinschaft die darauf gerichtet ist Menschen im Angst und Schrecken zu versetzen pornographische Inhalte anzuschauen. Alles ist möglich, man weißt es nicht. Komisch sind auch die Richter die mit der Materie des Internets keine Ahnung haben aber Beschlüsse und Urteile erlassen. Das Bundesjustizministerium muss sich damit beschäftigen und aufklären in wie weit die richterliche Unabhängigkeit geht und wann dieser Grenze hat.

Die richterliche Unabhängigkeit hat KEINE Grenzen!
Art. 97 GG Abs. 1 Satz 1
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Das Grundgesetz hat keine Einschränkungen dieses Artikels formuliert.

Internet ist KEINE öffentliche Plattform. Internet ist eine Privat-Plattform, weil man NUR von der Wohnung oder geschlossenen Räumlichkeiten aus in Anspruch nehmen kann.

Nein. Du beziehst dich nehme ich an auf das UrhG §53 Abs. 1 Satz 1.
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Der von mir makierte Zusatz wurde vom Gesetzgeber erst später eingefügt mit der ausdrücklichen Begründung Online-Tauschbörsen einzuschränken. Das eine ins Internet gestellte Kopie "öffentlich zugänglich" gemacht wurde, wurde auch bereits von allen Gerichten bestätigt. Es gibt nicht ein Urteil welches sich deiner Meinung angeschloßen hat.
Die gemeinhin anerkannte Definition im rechtlichen Sinne von "öffentlich" ist wenn etwas für einen unbestimmten, nicht eingeschränkten Personenkreis abrufbar/sichtbar/etc. ist. Und das ist er im Internet definitiv.
Eine gewisse Orientierung mag dir §3 TKG Abs. 17 Satz 1 geben
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html

Internet basiert immer und nur auf Haustürgeschäfte und kann niemals als öffentliche Plattform bezeichnet und behandelt werden. Wenn man eine Seite abruft so tut man dies in einem geschützten Privatbereich in dem sich die Juristen gar nicht einmischen dürfen. Sie dürfen sich nur im Fälle eines schriftlichen Wegen (vgl. Telefonat) einmischen z.B. beim Abschluss von Verträgen die mit beweglichen Sachen zu tun hat. Inhalte im Internet die ohne Entgelt hinterlassen werden dienen ausschließlich als Werbung bzw. Kostprobe, es bestehen wirklich gar keine Verbindlichkeiten dass den Juristen erlaubt Privatpersonen (Bürger) einzukassieren. Es ist nichtig, verfassungswidrig und m.R.A.n. nichts anderes als eine Diktatur.

Von welcher Verfassung sprichst du? Die Verfassung die ich kenne verpflichtet uns sogar die Urheberrechte im Internet zu wahren. Denn unter GG Art. 14 wird Eigentum geschützt und somit auch geistiges Eigentum. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Urheberrecht basiert auf Original. Wenn ein Film gedreht wird, so ist nur dieser Film ein Original. Real gesehen kann man dieses Film nur einmal verkaufen. Alles übrige ist nur eine Imitation.
Wenn Redtube eine Imitation auf sein Rechner (Server) stellt so greift man ja nicht mit einem Kopiergerät auf diese Imitation ein, sondern im Form eines Terminals. Ein Terminal hat im vorliegendem Fall die Funktionen das Video anzuzeigen und zwar auf dem Monitor (auch Terminal) und nicht in Form einer dauerhaften Datei auf die Festplatte.

Urheberrechte basieren auf Rechten am geistigen Eigentum. Unter Art. 11 UrhG Abs. 1 Satz 1 findet sich daher auch folgendes
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Genauer wird dies in Art. 15 Abs. 1 ff. dargestellt.
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

Dein Recht auf eine Privatkopie wird vom Art. 53 UrhG formuliert und eingeschränkt.

Eine Datei (Internet basiert auf Daten) ist keine bewegliche Sache wie eben dies bei der Strom auch der Fall ist, man kann Strom einfach nicht klauen und man kann sich nicht strafbar machen wegen sog. Stromdiebstahl, es ist keine bewegliche Sache. So ist eben mit einem Streaming.

Klar ist Stromdiebstahl ungesetzlich. Sieh mal Art. 248c StGB. Allerdings hast du Recht. Es ist keine Straftat nach Art. 242 StGB.
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und der illegale Download fällt im übrigen auch nicht unter §242 StGB sondern u.a. unter Art. 106 UrhG und ff.
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Original Video ist eine bewegliche Sache, weil man durch diese Kopien erstellen kann. Kopien aber können nicht unter Urheberrecht fallen und auch nicht urheberrechtlich geschützt werden.
Nichtmal das Herunterladen ist sicher im juristischem Sinne. Sache im juristischem Sinne ist weder Licht noch Elektrizität. Und Internet hat ja mit Licht und Elektrizität zu tun. Das Video hat soeben mit Licht und Elektrizität zu tun.

Geschützt ist das WERK nicht der Gegenstand. Die künstlerische Idee wenn du so willst. Das UrhG schützt keine Sachen.
 
OP
H
Registriert
13 Okt 2012
Zuletzt online:
Beiträge
4.308
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Zurück zum Thema !

Na sowas. Was alles nicht sein kann, weil es nicht sein darf, weil es verboten ist …

Warum glaubst Du, leisten wir uns eine sauteuere Justiz?

Schade nur, daß wir uns auch so viele Volkstrottel leisten, die sich nicht mal mit dem wichtigsten Demokratierecht beschäftigen wollen, mit dem sie gefahrlos an all das Gute einer der besten Rechtsordnungen der Welt kämen, und sich dann Unrecht vom Hals schaffen und vom Leib halten könnten …!!

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/porno-seite-redtube-abmahnungen-gegen-viele-nutzer-a-938077.html

Wer versteckt sich hinter all den geheimnisvollen Namen?

Wer ist Redtube?
Wer betreibt Redtube?
Wer sind die Kapitaleigner von Redtube?

Wer ist The Archive AG
Wo ist der Sitz von The Archive AG
Vorstand?
Aufsichtsrat?

Wer war die Ermittlungsfirma?

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Regensburg.

Es handelt es sich um eine GmbH, da kann mann die Herrschaften für ihre Handlungen vielleicht gar nicht belangen?
Wer sind die Leute mit welchem Kapital stehen sie in Verbindung Eigentümer von Firmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
...
Wer versteckt sich hinter all den geheimnisvollen Namen?

... kann mann die Herrschaften für ihre Handlungen vielleicht gar nicht belangen?
...

Wer das wichtigste Demokratierecht nicht kennt
und das mit einfachem Rechtsgrundwissen nicht anwenden kann,
wird bevorzugt von Abgreifern und Beschei§ern belangt. Mit Recht.
 
OP
H
Registriert
13 Okt 2012
Zuletzt online:
Beiträge
4.308
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
EiTschi wie hilfreich sind deine Beiträge im Kampf gegen die Abzocker?

Wer das wichtigste Demokratierecht nicht kennt
und das mit einfachem Rechtsgrundwissen nicht anwenden kann,
wird bevorzugt von Abgreifern und Beschei§ern belangt. Mit Recht.

Die gesamten Medien berichten kurz und schweigen?

Ja da könnte ja ein Mächtiger am Werke sein!
Einen kleinen Bischof, den hat man Tod geschrieben arme Presse!
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
EiTschi wie hilfreich sind deine Beiträge im Kampf gegen die Abzocker?

Die gesamten Medien berichten kurz und schweigen?

Ja da könnte ja ein Mächtiger am Werke sein!
Einen kleinen Bischof, den hat man Tod geschrieben arme Presse!

Allein in Deutschland sind 80 Millionen Mächtige am Werke und richten all das an, was demnächst viele Krisenmonster platzen läßt! Die ganz untersten in der Machtpyramide ermächtigen die nächst höheren, die wiederum jene, die sie über sich haben. Und so weiter und so fort. Je mehr Macht nach oben gewerkelt wird von den vielen Hosenschei§ern und Abzockern, desto mehr fühlen sich Beachteiligte ohnmächtig und desto mächtiger werden Bevorzugte. Das ist, was abläuft und so viele Probleme, Konflikte und Krisen macht …!!

Ich hab das jetzt mal groß geschrieben.
Vielleicht nimmt es ja mal einer ernst von den vielen hier,
die glauben, Politik sind andere ...

Medien berichten meist schlampig. Die wenigsten können sich aufwändige Recherchen leisten und schreiben deshalb gerne von Leitmedien ab. Ein wichtiger Leitjournalist ist beispielsweise Hans Leyendecker, der hauptsächlich für die SZ schreibt. Der könnte sich das, was ich gemacht habe, gar nicht leisten: Viele Jahre lang de machtvollsten Wissenskomplex aller Zeiten umgraben. (Kennst Du den …?)

Anderswo gibt es tatsächlich mehr Menschen, die sich für mein Geschreibsel interessieren. Je nachdem, wieviele Rechtsschwierigkeiten auf Leute zukommen können … Ich kämpfe schon lange nicht mehr gegen Abzocker, sondern gegen die Ignoranz der Masse, die allen gewaltig einheizen könnte, die sich nicht recht und gerecht verhalten: Recht lustig.
 
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
http://meedia.de/internet/porno-abmahnungen-lg-koeln-rudert-zurueck/2013/12/20.html

Im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Streamings von Filmen beim Porno-Portal RedTube deutet sich eine spektakuläre Wende an. Das Landgericht Köln hat erklärt, dass einige Kammern, die zuvor den Anträgen der Abmahnanwälte stattgegeben haben, nun "dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde". Ein bemerkenswertes öffentliches Eingeständnis.

Na ja,
so bemerkenswert
nun auch wieder nicht,
denn die Fehler der Gerichtsjuristen waren ja offensichtlich.​
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Das war kein Fehler gewesen.

Man muss den Richter bzw. Kammer strafrechtlich verfolgen wegen Billigung von massenhaftes Betruges.

Kommt darauf an, wie sie reagiert haben, als man sie mit ihrem Versagen konfrontierte. Vermutlich werden die aber nicht mal gefragt, was sie sich dabei gedacht haben.
 
Registriert
22 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
913
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--

Artikel 34 Grundgesetz
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Und bei Vorsatz greift Art. 839 BGB. Es gibt aber keinen Art. im StGB dazu. Das heißt MAXIMAL Schadensersatz wäre möglich. Nur wird fahrlässigkeit nicht beweisbar sein

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Artikel 34 Grundgesetz


Und bei Vorsatz greift Art. 839 BGB. Es gibt aber keinen Art. im StGB dazu. Das heißt MAXIMAL Schadensersatz wäre möglich. Nur wird fahrlässigkeit nicht beweisbar sein

hehehehehe. Die Richter sind strafbar.

Keine Lust jetzt nachzuschlagen, aber Straf-Katalog für Richter besteht schon, sonst hätte man die Richter niemals unter Kontrolle gehabt.
Die Richter hätten z.B. die Rechte ignoriert und alles abkassiert was ihnen in die Hand fällt. Wie eben im vorliegendem Fall versucht worden ist.

Der Richter bzw. die Kammer haben sich mindestens durch Unterlassen eine Straftat zu melden und oder eine solche zu unterbinden strafbar gemacht.
§ 339 StGB i.V.m. § 12 StGB liegt vor. Aber die werden sich die Augen nicht rausreisen. Das was der Richter bzw. die Kammer getan haben ist sehr sehr gefährlich.
Man darf das Volk den Verbrecher nicht ausliefern bzw. zur Verfügung stellen.

Ich habe zwar keine Ausbildung im Strafrecht, es ist eindeutig dass die Bürger durch Richter dem Kriminalität übergeben werden.
Das ist zugleich Verletzung der Menschenwürde. Und ein Richter dass Menschenrechte verletzt hat an einem Gericht als Richter nichts zu suchen.
 
Registriert
22 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
913
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
hehehehehe. Die Richter sind strafbar.

Keine Lust jetzt nachzuschlagen, aber Straf-Katalog für Richter besteht schon, sonst hätte man die Richter niemals unter Kontrolle gehabt.
Die Richter hätten z.B. die Rechte ignoriert und alles abkassiert was ihnen in die Hand fällt. Wie eben im vorliegendem Fall versucht worden ist.

Der Richter bzw. die Kammer haben sich mindestens durch Unterlassen eine Straftat zu melden und oder eine solche zu unterbinden strafbar gemacht.
§ 339 StGB i.V.m. § 12 StGB liegt vor. Aber die werden sich die Augen nicht rausreisen. Das was der Richter bzw. die Kammer getan haben ist sehr sehr gefährlich.
Man darf das Volk den Verbrecher nicht ausliefern bzw. zur Verfügung stellen.

Ich habe zwar keine Ausbildung im Strafrecht, es ist eindeutig dass die Bürger durch Richter dem Kriminalität übergeben werden.
Das ist zugleich Verletzung der Menschenwürde. Und ein Richter dass Menschenrechte verletzt hat an einem Gericht als Richter nichts zu suchen.

Und der Richter hat sich trotzdem nicht strafbar gemacht. Ist das so schwer zu verstehen? Ein Richter KANN sich nicht strafbar machen, weil er ein "falsches" Urteil fällt. Das ist nicht möglich

Du willst ja scheinbar auf Rechtsbeugung hinaus und das ist sehr sehr schwer jemanden deswegen dran zu kriegen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Und der Richter hat sich trotzdem nicht strafbar gemacht. Ist das so schwer zu verstehen? Ein Richter KANN sich nicht strafbar machen, weil er ein "falsches" Urteil fällt. Das ist nicht möglich

Du willst ja scheinbar auf Rechtsbeugung hinaus und das ist sehr sehr schwer jemanden deswegen dran zu kriegen.

Quatsch.

Bei einer solchen großen Ordnung wird sich kein Anwalt trauen ein solches Verbrechen durch zu ziehen. Es handelt sich um gut organisiertes Verbrechen.
Der Widerstand im Sinne Art. 20 Abs. 4 GG hat Erfolg erzielt, aber was es Beschluss angeht. Es muss mehr geschehen und zwar auch durch Bundesrat, der ist ja dafür da.
Die Kriminellen sind sehr aktiv und wird es noch mehr Kriminalität geben. Bundesrat darf nicht schlafen. Ihr aber auch nicht. Wenn ihr das Kriminalität nicht unterbinden,
so wird Kriminalität über euch regieren.

Es ist kein falsches Urteil. Der Richter ist da um Menschenrechte und Gesetz zu schützen und beschützen (siehe u.a. Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG).
 
Registriert
22 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
913
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Quatsch.

Bei einer solchen großen Ordnung wird sich kein Anwalt trauen ein solches Verbrechen durch zu ziehen. Es handelt sich um gut organisiertes Verbrechen.
Der Widerstand im Sinne Art. 20 Abs. 4 GG hat Erfolg erzielt, aber was es Beschluss angeht. Es muss mehr geschehen und zwar auch durch Bundesrat, der ist ja dafür da.
Die Kriminellen sind sehr aktiv und wird es noch mehr Kriminalität geben. Bundesrat darf nicht schlafen. Ihr aber auch nicht. Wenn ihr das Kriminalität nicht unterbinden,
so wird Kriminalität über euch regieren.

Es ist kein falsches Urteil. Der Richter ist da um Menschenrechte und Gesetz zu schützen und beschützen (siehe u.a. Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG).

Du weißt ja nicht mal wofür Richter da sind :rolleyes2:
Bitte schreib einfach nichts mehr. Das ist so ziemlich das peinlichste was ich seit langen gelesen habe. Aber du kannst dich ja noch zu den ersten Post äußern den ich von dir zitiert habe. Oder hast soga du eingesehen dass du nur scheiße geschrieben hast
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Du weißt ja nicht mal wofür Richter da sind :rolleyes2:
Bitte schreib einfach nichts mehr. Das ist so ziemlich das peinlichste was ich seit langen gelesen habe. Aber du kannst dich ja noch zu den ersten Post äußern den ich von dir zitiert habe. Oder hast soga du eingesehen dass du nur scheiße geschrieben hast

Was bist du beruflich?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

alle sind froh das der...
Weder das eine noch das andere würde ich bestätigen.Trump hat während seiner...
Syrer bereichern das bunte...
das wäre schon mal ein Anfang, es stehen auch noch etliche Kasernen leer rum, welche...
Immanenter Wahlbetrug
Oben