... den gabs erst einmal nicht. Was es gab waren in der Welt zugelassene, übliche Mittel zum Grenzschutz, die auch im Nachhinein bei der sensibelsten Grenze der Welt, der Grenze, bei der es um Atom-Krieg oder Frieden ging, um Leben oder Tod für alle Deutschen in Ost und West ging, angemessen waren.
Das Recht, seine Grenze gegen Verletzungen aller Art zu schützen hat sowieso jeder Staat, und sei es mangels Alternativen auch mit Minen oder - ultima ratio - dem Schußwaffengebrauch.
Mit der Grenzsicherung waren keinerlei antihumanistische Ziele verbunden, weshalb sie als solche auch moralisch ohne jeden Zweifel nicht zu beanstanden war. Die einzige Einschränkung wäre die Mittelwahl zur Festsetzung von Grenzverletzern. Allerdings sagt sich das heute leicht. Vor Jahrzehnten gab es viele der modernen lebensschonenden Waffen und Techniken gar nicht.
In wenigen Fällen dürfte menschliches Versagen oder Fehlinterpretation der Grenzschützer zu Opfern geführt haben.
In den meisten Fällen haben es die Opfer selbst und unnötig (sic!) "drauf angelegt". Das macht ihre Verletzungen oder ihren Tod nicht minder tragisch und weniger beklagenswert, aber es gehört in der Annäherung an die objektiven Umstände auch als Tatsache erwähnt, das viele der Grenzverletzer Täter waren. In der Sache der bewussten Grenzverletzung sowieso, darüber hinaus einige, die sich auch noch anderer Straftaten oder Untersuchungen durch Flucht entziehen wollten: Mörder, Diebe, Alimente-Betrüger, Saboteure, Kinderschänder, Schläger, Nazis und Neo-Nazis und anderes Pack. Kriminelle, die in die BRD oder nach Westberlin flüchteten, wurden ja in der Regel nicht ihrer Verbrechen angeklagt oder ausgeliefert.
Ein sehr bekannter und exemplarischer Fall war der des Werner Weinhold. Der Typ hatte mehrere Vorstrafen unter anderem, weil er Kinder sexuell missbraucht hat und wollte sich nach der Einberufung in den Westen absetzen. Auf der "Flucht" dahin hat er zwei Menschen mit Rückenschüssen umgebracht.
Die Auslieferung an die DDR wurde von der BRD verweigert und er in einem ersten Verfahren freigesprochen!
Erst nach internationalem Druck wurde in der BRD ein zweites Verfahren eingeleitet, aber nicht, wie es sich gehört wegen vorsätzlichen Doppelmordes, sondern wegen Totschlag und einem lächerlichen Strafmaß von 5 1/2 Jahren, wovon er nur 3 1/2 absaß.
Ansonsten hat Herr Weinhold weiterhin ein schönes Leben in der BRD geführt, nur unterbrochen 2005 von erneut 2 1/2 Jahren Knast, weil er mal wieder einen Menschen niedergeschossen hatte.